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LG Stuttgart, 21.12.2004 - 17 O 406/04 |
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Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 21.12.2004 - 17 O 406/04
- OLG Stuttgart, 10.03.2005 - 8 W 89/05
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 10.03.2005 - 8 W 89/05
Rechtsanwaltsgebühr: Termin- und Einigungsgebühr bei Einbeziehung eines …
In dem Zivilrechtsstreit vor dem Landgericht Stuttgart, AZ: 17 O 271/04 schlossen die Parteien nach beidseitigen Erledigungserklärungen bezüglich des Zivilrechtsstreits, AZ: 17 O 271/04, und bezüglich des vorliegenden Rechtsstreits, AZ: 17 O 406/04, einen Prozessvergleich über die Kosten.Außerhalb des Verfahrens 17 O 271/04 ist auch nach der 3. Alternative der Vorbem. 3 Abs. 3 VV / RVG keine Terminsgebühr angefallen, weil die Vergleichsgespräche, soweit sie sich auf den Streitgegenstand oder die Kosten des Verfahrens 17 O 406/04 bezogen haben, nicht ohne Beteiligung des Gerichts erfolgten.