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   LG Wuppertal, 29.01.2020 - 17 O 49/19   

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https://dejure.org/2020,2073
LG Wuppertal, 29.01.2020 - 17 O 49/19 (https://dejure.org/2020,2073)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 29.01.2020 - 17 O 49/19 (https://dejure.org/2020,2073)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 17 O 49/19 (https://dejure.org/2020,2073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-stoll-kollegen.de (Kurzinformation)

    Diesel-Abgasskandal: Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal - Schadenersatz bei Mercedes GLK 220 CDI zugesprochen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Mercedes GLK 220

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.01.2020 - 17 O 49/19
    Entspricht die Organisation den Anforderungen nicht, muss sich die juristische Person so behandeln lassen, als wäre der tatsächlich eingesetzte Verrichtungsgehilfe ein verfassungsmäßiger Vertreter (vergleiche BGH, Urteil vom 08.07.1980, NJW 1980, 2810).
  • OLG Naumburg, 18.09.2020 - 8 U 8/20

    Dieselskandal: Daimler zu Schadenersatz verurteilt

    Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat daher am a... einen verpflichtenden Rückruf angeordnet (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 29.01.2020, 17 O 49/19, Rn. 32, zitiert nach juris); dementsprechend hat die Beklagte selbst vorgetragen, dass der weitere Betrieb des streitgegenständlichen Fahrzeugs nur nach Aufspielen eines Software-Updates zulässig ist (Bl. 103 II d.A.).

    Um ihrer aufgrund des substantiierten Klägervortrags bestehenden sekundären Darlegungslast zu genügen, hätte die Beklagte daher nachvollziehbar darlegen müssen, dass und warum sich die Funktionsweise der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung anders darstellt, als vom Kläger behauptet (vgl. Hinweisbeschluss des Senats vom 05.06.2020, Bl. 168, 171 II d.A.; OLG Stuttgart, WM 2019, 1704, 1707 zur Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung; LG Düsseldorf, Urt. v. 31.03.2020, 7 O 67/19, Rn. 35, 40; LG Ingolstadt, Beschl. v. 04.11.2019, 64 O 1551/18, Rn. 36; jeweils zum sog. Thermofenster; LG Offenburg, Urt. v. 30.09.2019, 3 O 474/18, Rn. 40 zu SCR), wobei sie in diesem Zusammenhang gehalten war, zu den genauen Bestimmungen des angeordneten Rückrufs vorzutragen (vgl. Hinweisbeschluss des Senats vom 05.06.2020, Bl. 168, 171 II d.A.; LG Wuppertal, Urt. v. 29.01.2020, 17 O 49/19, Rn. 33, zitiert nach juris), und zwar unter Vorlage des Schreibens des KBA vom e..., des Bescheids des KBA vom a... und ihres hiergegen eingelegten Widerspruchs (siehe Hinweisbeschluss des Senats vom 05.06.2020, Bl. 168, 173 II d.A.).

    Eine derartige Offenbarung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen wird der hiesigen Beklagten indes nicht abverlangt, sondern lediglich ein substantiierter Vortrag zur Funktionsweise der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (vgl. LG Offenburg, Urt. v. 30.09.2019, 3 O 474/18, Rn. 40 zu SCR; OLG Düsseldorf, Urt. v. 31.03.2020, 7 O 67/19, Rn. 35, 40, zitiert nach juris, zum Thermofenster) sowie zu den genauen Bestimmungen des angeordneten Rückrufs (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 29.01.2020, 17 O 49/19, Rn. 33, zitiert nach juris).

    Das Inverkehrbringen des Fahrzeugs mit der unzulässigen Abschalteinrichtung ist der Beklagten entsprechend § 31 BGB bzw. § 831 BGB zurechenbar (so zum Motor ... 1 bereits LG Wuppertal, Urt. v. 29.01.2020, 17 O 49/19, Rn. 43, zitiert nach juris).

  • OLG Naumburg, 18.09.2020 - 8 U 39/20

    Deliktshaftung des Herstellers eines vom sog. Dieselabgasskandal betroffenen

    Die Verwendung der Aufwärmstrategie (Strategie A) im streitgegenständlichen Fahrzeug bzw. deren nähere Funktionsweise wurde mithin nicht substanziiert bestritten, sodass sie als zugestanden gilt (§ 138 Abs. 3 ZPO), zumal die Beklagte ja den das streitgegenständliche Fahrzeug betreffenden Rückrufbescheid des KBA hätte vorlegen können (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 29.01.2020, 17 O 49/19, Rn. 33, zitiert nach juris).
  • LG Saarbrücken, 09.04.2021 - 12 O 320/19

    Schadensersatzhaftung der Daimler AG für einen Diesel-Pkw mit einer unzulässigen

    Die Berufung der Beklagten auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hinsichtlich der konkreten Schaltkriterien trägt insoweit nicht (ebenso OLG Köln, Urteil vom 5.11.2020 - 7 U 73/20, juris; LG Wuppertal, Urteil vom 29.1.2020 - 17 O 49/19, juris).
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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 05.09.2019 - 17 O 49/19   

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https://dejure.org/2019,35659
LG Wuppertal, 05.09.2019 - 17 O 49/19 (https://dejure.org/2019,35659)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 05.09.2019 - 17 O 49/19 (https://dejure.org/2019,35659)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 05. September 2019 - 17 O 49/19 (https://dejure.org/2019,35659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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   LG Bonn, 06.12.2019 - 17 O 49/19   

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https://dejure.org/2019,63937
LG Bonn, 06.12.2019 - 17 O 49/19 (https://dejure.org/2019,63937)
LG Bonn, Entscheidung vom 06.12.2019 - 17 O 49/19 (https://dejure.org/2019,63937)
LG Bonn, Entscheidung vom 06. Dezember 2019 - 17 O 49/19 (https://dejure.org/2019,63937)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 7/06

    Aufrechnung mit Nebenkostenguthaben der Mieter in der Insolvenz des Vermieters

    Auszug aus LG Bonn, 06.12.2019 - 17 O 49/19
    Im hinsichtlich der Interessenlage vergleichbaren Fall der Nebenkostenabrechnung für ein Jahr, in dessen Verlauf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters beschlossen wird, hat der BGH sich dieser Vorgehensweise angeschlossen (BGH, NZM 2007, 162f.: "Da der Mietvertrag gemäß § 108 Absatz 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestand, war im Jahr der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Abrechnung für die Zeit bis zur Verfahrenseröffnung und für die Zeit danach getrennt vorzunehmen, weil die Erstattungsansprüche des Mieters für die Zeit bis zur Eröffnung des Verfahrens Insolvenzforderungen sind § 108 Abs. 2 InsO), für die Zeit danach dagegen Masseforderungen.").
  • AG Lichtenfels, 14.05.2014 - 2 C 24/14

    Insolvenzrecht: Mietforderung für den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung als

    Auszug aus LG Bonn, 06.12.2019 - 17 O 49/19
    § 108 Abs. 3 InsO stellt insoweit für Mietverhältnisse lediglich klar, wie - wiederum bezogen auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens - rückständige Ansprüche, nicht aber, wie Verbindlichkeiten zu beurteilen sind, die Gegenleistung (Miete, § 535 Abs. 2 BGB) einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erbringenden Leistung (Gebrauchsgewährung an der Mietsache, § 535 Abs. 1 BGB) sind (vgl. zu alldem AG Lichtenfels, Endurteil vom 14.05.2014, Az.: 2 C 24/14, BeckRS 2014, 9901).
  • OLG Köln, 10.07.2020 - 1 U 3/20

    Restmietforderung als Masseverbindlichkeit Mietforderung des Eröffnungsmonats

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6. Dezember 2019 - 17 O 49/19 - wird zurückgewiesen.

    Der Beklagte beantragt, unter Abänderung des am 6. Dezember 2019 verkündeten Urteils des Landgerichts Bonn - 17 O 49/19 - wird die Klage abgewiesen.

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   LG Köln, 06.12.2019 - 17 O 49/19   

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https://dejure.org/2019,64938
LG Köln, 06.12.2019 - 17 O 49/19 (https://dejure.org/2019,64938)
LG Köln, Entscheidung vom 06.12.2019 - 17 O 49/19 (https://dejure.org/2019,64938)
LG Köln, Entscheidung vom 06. Dezember 2019 - 17 O 49/19 (https://dejure.org/2019,64938)
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