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   LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10   

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https://dejure.org/2011,27654
LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10 (https://dejure.org/2011,27654)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 14.04.2011 - 17 O 513/10 (https://dejure.org/2011,27654)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 14. April 2011 - 17 O 513/10 (https://dejure.org/2011,27654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Telemedicus

    Keine Erschöpfung bei digitalen Hörbüchern

  • R&W Online

    Verbot der Weiterveräußerung von Download-Hörbüchern zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Weiterveräußerungsverbot von Download-Hörbüchern zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Weiterverkaufsverbot von Online-Hörbüchern rechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.02.2010 - I ZR 178/08

    Half-Life 2

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10
    aa) Zu diesen Grundgedanken gehört auch der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz nach § 17 Abs. 2 UrhG, der im Interesse des freien Warenverkehrs die ungehinderte Weiterverbreitung rechtmäßig in den Verkehr gebrachter Vervielfältigungsstücke erlaubt (offen gelassen in: BGH, [K&R 2010, 581 ff. =] MMR 2010, 771, 772, Tz. 16 - Half Life 2), § 17 Abs. 2 UrhG ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes, dass das Urheberrecht ebenso wie andere Schutzrechte gegenüber dem Interesse an der Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gesetzten Waren zurücktreten muss (BGH, GRUR 2001, 51, 53 - Parfumflakon).

    bb) Wie der BGH vor kurzem zum Vertrieb von Computerprogrammen auf DVD festgestellt hat, können Werkstücke so gestaltet werden, dass nur eine bestimme Nutzung möglich ist und die Weiterveräußerung wegen der eingeschränkt ausgestalteten Nutzungsmöglichkeit ausscheidet, "weil wegen der beschränkten Nutzungsmöglichkeiten ein nennenswertes Interesse nachfolgender Erwerber nicht besteht" (BGH, [K&R 2010, 581 ff. =] MMR 2010, 771, 773, Tz. 21 - Half Life 2).

    Der Zweiterwerb eines Datenträgers mit einem urheberrechtlich geschützten Computerprogramm begründet auch unter dem Gesichtspunkt der Erschöpfung keinen Anspruch auf die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit für das Programm, wenn der Rechteinhaber die Weitergabe eines zur Softwarenutzung erforderlichen Benutzerkontos verboten hat (vgl. BGH, [K&R 2010, 581 ff. =] MMR 2010, 771, 773, Tz. 22 - Half Life 2).

    Wie die zitierte Rechtsprechung des BGH zur Einschränkbarkeit der Nutzungsmöglichkeiten sogar bei verkörperten Vervielfältigungsstücken zeigt (BGH, [K&R 2010, 581 ff. =] MMR 2010, 771, 773, Tz. 21 - Half Life 2), fällt das Interesse an einem Sekundärmarkt nicht oder allenfalls mittelbar in den Schutzbereich der urheberrechtlichen Erschöpfung.

  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10
    aa) Zu diesen Grundgedanken gehört auch der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz nach § 17 Abs. 2 UrhG, der im Interesse des freien Warenverkehrs die ungehinderte Weiterverbreitung rechtmäßig in den Verkehr gebrachter Vervielfältigungsstücke erlaubt (offen gelassen in: BGH, [K&R 2010, 581 ff. =] MMR 2010, 771, 772, Tz. 16 - Half Life 2), § 17 Abs. 2 UrhG ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes, dass das Urheberrecht ebenso wie andere Schutzrechte gegenüber dem Interesse an der Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gesetzten Waren zurücktreten muss (BGH, GRUR 2001, 51, 53 - Parfumflakon).

    bb) Der Erschöpfungswirkung erfasst nach dem Wortlaut und der systematischen Stellung von § 17 Abs. 2 UrhG lediglich die Weiterverbreitung des konkreten körperlichen Werkexemplars und damit das Verbreitungsrecht nach § 17 Abs. 1 UrhG, nicht aber das Vervielfältigungsrecht nach § 16 Abs, 1 UrhG (BGH, GRUR 1993, 34, 36 - Bedienungsanweisung; BGH, GRUR 2001, 51, 53 - Parfumflakon) oder gar das Recht der öffentlichen Wiedergabe nach § 19 a UrhG (Loewenheim, in: Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 2. Aufl. 2010, § 20 Rn. 34).

    Das Vervielfältigungsrecht nach § 16 Abs. 1 UrhG unterliegt nicht der Erschöpfung (BGH, GRUR 1993, 34, 36 - Bedienungsanweisung; BGH, GRUR 2001, 51, 53 - Parfumflakon).

  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 129/08

    UsedSoft

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10
    Insbesondere zu der parallelen Erschöpfungsregelung des § 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG für die Verbreitung von gebrauchter Software, aber auch zu § 17 Abs. 2 UrhG wird diskutiert, ob die Erschöpfungswirkung bei Online-Übermittlung entweder mit dem Herunterladen auf einen Datenträger eintritt oder aber mangels Übermittlung eines körperlichen Vervielfältigungsstücks überhaupt nicht (vgl. zum Meinungsstand BGH, Beschl. v. 3.2. 2011, Az. I ZR 129/08, [K&R 2011, 252 ff.]; juris, Tz. 23 bis Tz. 29 - UsedSoft; der BGH hat diese Frage für Gebrauchtsoftware dem EuGH vorgelegt).

    In Übereinstimmung hiermit hat der BGH in dem zitierten Vorlagebeschluss zu gebrauchter Software zu erkennen gegeben, dass die Wirkung der Erschöpfung nicht auf den online übermittelten unkörperlichen Datenbestand ausgedehnt werden sollte (BGH, Beschl. v. 3.2. 2011, Az. I ZR 129/08, [K&R 2011, 252 ff.]; juris, Tz. 32 - UsedSoft).

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10
    bb) Der Erschöpfungswirkung erfasst nach dem Wortlaut und der systematischen Stellung von § 17 Abs. 2 UrhG lediglich die Weiterverbreitung des konkreten körperlichen Werkexemplars und damit das Verbreitungsrecht nach § 17 Abs. 1 UrhG, nicht aber das Vervielfältigungsrecht nach § 16 Abs, 1 UrhG (BGH, GRUR 1993, 34, 36 - Bedienungsanweisung; BGH, GRUR 2001, 51, 53 - Parfumflakon) oder gar das Recht der öffentlichen Wiedergabe nach § 19 a UrhG (Loewenheim, in: Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 2. Aufl. 2010, § 20 Rn. 34).

    Das Vervielfältigungsrecht nach § 16 Abs. 1 UrhG unterliegt nicht der Erschöpfung (BGH, GRUR 1993, 34, 36 - Bedienungsanweisung; BGH, GRUR 2001, 51, 53 - Parfumflakon).

  • OLG München, 03.07.2008 - 6 U 2759/07

    Urheberrechtsschutz: Zustimmungserfordernis bei Gebrauchtsoftwarehandel

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10
    Die Obergerichte lehnen für § 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes auf das Vervielfältigungsrecht und auf unkörperliche Verbreitungsformen ab (OLG München, [K&R 2008, 538 ff. =] MMR 2008, 601 ff.; OLG Frankfurt a. M., MMR 2009, 544 ff.; OLG Düsseldorf, MMR 2009, 629 ff.).

    Zumindest im privaten Bereich kann nämlich jedermann den Datenträger anhören oder anschauen, ohne Urheberrechte zu verletzen (OLG München, [K&R 2008, 538 ff. =] MMR 2008, 601).

  • BGH, 24.10.2001 - VIII ARZ 1/01

    Rechtsentscheid zur Wirksamkeit einer Haftungsbeschränkung des Vermieters einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10
    Der Klauselverwender darf sich nicht formularmäßig von Pflichten freizeichnen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Erfüllung der Vertragspartner daher vertraut und auch vertrauen darf (BGH, NJW 1993, 335; BGH, NJW 2002, 673, 674).

    Jedenfalls die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptpflichten eines Vertrags sind als wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne anzusehen (BGH, NJW 2002, 673, 675).

  • LG Berlin, 14.07.2009 - 16 O 67/08

    Zur Nutzungsbeschränkung in den AGB eines entgeltlichen Musikdownloadportals

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10
    Die etwaige Qualifizierung des Vertrags als Kaufvertrag kann nicht zu einer weitergehenden Übertragung von Rechten führen als ein nach dem Urheberrecht zulässiger Lizenzvertrag (LG Berlin, Urt. v. 14.7. 2009, Az. 16 O 67/08, juris, Tz. 32), Daher ist unter Berücksichtigung des legitimen Interesses der Beklagten an der Verhinderung einer unkontrollierten und potentiell missbräuchlichen Vervielfältigung und Verbreitung der von ihr in Dateiform angebotenen Hörbücher eine einseitige Benachteiligung des Kunden nicht zu erkennen.
  • LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06

    Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen - Ausnahme für

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10
    Aus dem Erschöpfungsgrundsatz kann keine allgemeine Verkehrsfähigkeit von Nutzungsrechten ohne die Zustimmung des Urhebers hergeleitet werden (LG München, Urt. v. 15.3. 2007, Az. 7 O 7061/06, [K&R 2007, 337 ff. =] juris, Tz. 75).
  • BGH, 11.11.1992 - VIII ZR 238/91

    Formularmäßige Freizeichnung von wesentlichen Vertragspflichten und

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10
    Der Klauselverwender darf sich nicht formularmäßig von Pflichten freizeichnen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Erfüllung der Vertragspartner daher vertraut und auch vertrauen darf (BGH, NJW 1993, 335; BGH, NJW 2002, 673, 674).
  • BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10

    AGB-Kontrolle eines Maklervertrages: Wirksamkeit einer Klausel über ein vom

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10
    Eine unangemessene Benachteiligung liegt nicht vor, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders der AGB gerechtfertigt ist (zuletzt BGH, NJW 2010, 3568, 3569, Tz. 12).
  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 20 U 247/08

    Erschöpfung bei vorinstallierter Software

  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04

    Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing

  • OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 15/09

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Lizenzverkauf

  • BGH, 03.03.1988 - X ZR 54/86

    Formularmäßiger Ausschluß der Haftung einer Seeschiffswerft auch für

  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 214/80

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Gesonderte Wirksamkeitsprüfung - Trennbare

  • OLG Hamm, 15.05.2014 - 22 U 60/13

    Keine Erschöpfung an digitalen Kopien von E-Books und Hörbüchern

    Abgelehnt für einen vergleichbaren Fall (Hörbücher) haben das z.B. das LG Stuttgart (17. Zivilkammer, U.v. 14.04.2011, 17 O 513/10, K&R 2011, 529) und ihm nachfolgend das OLG Stuttgart, dessen Urteil rechtskräftig geworden ist (2. Zivilsenat, U.v. 3.11.2011, 2 U 49/11, CR 2012, 299-303 = GRUR-RR 2012, 243-246 = ZUM 2012, 811-815).
  • LG Bielefeld, 05.03.2013 - 4 O 191/11

    Weiterveräußerung von Multimedia-Downloads kann durch AGB untersagt werden

    Dabei muss auch die technische Abwicklung des Vertrags berücksichtigt werden (vgl. LG Stuttgart, 14.04.2011, 17 O 513/10).

    Die Möglichkeit des Kopierens für Dritte oder der Weiterveräußerung ist bei dem Erwerb von Multimediadateien über das Internet nicht in gleicher Weise nach den redlichen Interessen der Vertragsparteien geschützt wie bei körperlichen Gegenständen (vgl. LG Stuttgart, 14.04.2011, 17 O 513/10).

    Dem Kunden darf daher nicht vorgespiegelt werden, er erhalte eine Rechtsstellung, die ihm in Wahrheit vorenthalten bleibt (vgl. LG Stuttgart, 14.04.2011, 17 O 513/10).

    Angesichts der einfachen und schnellen technischen Möglichkeit zur Weiterübertragung der Daten - einschließlich der Möglichkeit zur rechtswidrigen Mehrfachübertragung oder zur Übertragung ohne Löschung beim Ersterwerber - entsteht ein schützenswertes Vertrauen der beteiligten Verkehrskreise im Hinblick auf die Authentizität und die Legalität der unkörperlichen Vervielfältigungsstücke nicht in dem Maße, dass eine entsprechende Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes geboten wäre (vgl. LG Stuttgart, 14.04.2011, 17 O 513/10).

  • LG Berlin, 21.01.2014 - 15 O 56/13

    Erschöpfungsgrundsatz nicht bzgl. Übertragbarkeit von Nutzerkonten -

    Denn dieser ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes, dass das Urheberrecht ebenso wie andere Schutzrechte gegenüber dem Interesse an der Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung der Berechtigten in Verkehr gebrachten Waren zurücktreten muss; dieser Grundsatz ist als zwingendes Recht auch bei der inhaltlichen Gestaltung von Nutzungseinräumungen zu beachten (LG Stuttgart, 14.4.2011, 17 O 513/10, Juris Rn. 44 m.w.N.; offen gelassen von BGH, Urteil vom 11.2.2010,1 ZR 178/08, Half-Life 2, Juris Rn. 16).
  • OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11

    Zum Weiterverkauf von Download-Hörbüchern

    Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 14. April 2011 - 17 O 513/10 - verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Verträge mit Verbrauchern über den Bezug von "Hörbüchern" einzubeziehen, sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 1. April 1977, zu berufen:.

    die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 14.04.2011 (Az. 17 O 513/10) kostenpflichtig zurückzuweisen und das die Klage abweisende landgerichtliche Urteil aufrechtzuerhalten.

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