Rechtsprechung
LG Berlin, 03.06.2004 - 17 O 531/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Stendal, 23.11.2010 - 3 C 710/09 Dabei ist anerkannt, dass sich dieser Anscheinsbeweis sowohl auf eine objektive als auch auf eine schuldhafte Vorfahrtsverletzung erstreckt, weil sich dieser Schluss nach der Erfahrung des Lebens ohne weiteres aufdrängt (LG Berlin, Urteil vom 03.06.2004, 17 O 531/03, zit. aus Juris; KG, Urteil vom 24.01.2002, 12 U 4324/00, zit. aus Juris; OLGR Naumburg 2007, 394-396;… Hentschel, a.a.O., § 8 StVO Rn. 68).