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   LG Berlin, 07.12.2006 - 17 O 561/05   

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https://dejure.org/2006,27548
LG Berlin, 07.12.2006 - 17 O 561/05 (https://dejure.org/2006,27548)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.12.2006 - 17 O 561/05 (https://dejure.org/2006,27548)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 17 O 561/05 (https://dejure.org/2006,27548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anscheinsbeweis - Radfahrer allgemein - Radfahrerthemen - Radfahrerunfälle

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 248 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Auszug aus LG Berlin, 07.12.2006 - 17 O 561/05
    So wird beispielsweise ein Unfall, der sich infolge einer Abwehr- oder Ausweichreaktion ereignet hat, dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs zugerechnet, das diese Reaktion ausgelöst hat, selbst wenn diese objektiv nicht erforderlich war (vgl BGH, NJW 1988 S 2802).
  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88

    Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz,

    Auszug aus LG Berlin, 07.12.2006 - 17 O 561/05
    Zwar ist nach den Grundsätzen der Rechtsprechung ein Schaden nicht nur dann im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" entstanden, wenn es zu einer Fahrzeugberührung gekommen ist, sondern auch dann, wenn sich die von dem Kraftfahrzeug als solche ausgehende Gefahr auf den Schadensablauf ausgewirkt hat, wenn also das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug (zumindest mit-) geprägt worden ist (vgl etwa BGH, NZV 1989 S 391, 392).
  • LG Bielefeld, 17.05.2018 - 2 O 264/17

    Verkehrsunfall ohne Berührung - Beweislast

    Sowohl die Ausführung eines gefährlichen Fahrmanövers durch den anderen Verkehrsteilnehmer als auch den engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang zwischen dem gefährlichen Fahrmanöver und dem Unfall muss zunächst einmal derjenige darlegen und ggfs. beweisen, der daraus günstige Rechtsfolgen für sich herleiten will, hier also der Kläger (LG Berlin, VRS 114, 1 - 5 (2008)).
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