Rechtsprechung
LG Essen, 20.12.2013 - 17 O 70/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 12 VOB/B 2009
Kein Werklohn ohne Abnahme bzw. Abnahmefähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.07.1955 - III ZR 178/53
Parteiwechsel des Streitgehilfen
Auszug aus LG Essen, 20.12.2013 - 17 O 70/12
Der Streithelfer einer Partei kann jederzeit die Beistandschaft aufgeben und der Gegenpartei als Streithelfer beitreten, wozu er nicht der Einwilligung der bisher unterstützten Partei bedarf (BGHZ 18, 110, 112; Bischoff MDR 1999, 787, 790). - BGH, 20.04.1989 - VII ZR 334/87
Hemmung der Verjährung bei Prüfung von Mängeln
Auszug aus LG Essen, 20.12.2013 - 17 O 70/12
Eine schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung im Sinne von § 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B 2009 kann zwar in der Erstellung und Übersendung einer Schlussrechnung liegen (BGH, BauR 1989, 603, 604).
- OLG Hamm, 28.01.2021 - 21 U 68/14
Welche Detailtiefe muss die Ausführungsplanung aufweisen?
In einem weiteren vor dem Landgericht Essen geführten Rechtsstreit, dem Verfahren 17 O 70/12 LG Essen, wurde die T Bauträger GmbH von der U GmbH auf Zahlung restlichen Werklohns für Fassaden- und Dacharbeiten an dem Bauvorhaben Jweg in Anspruch genommen.Wegen der Einzelheiten wird auf die ebenfalls beigezogenen Akten 17 O 70/12 LG Essen verwiesen.
Der Beklagte meint, die Haftung der Klägerin dem Grunde nach stehe aufgrund Interventionswirkung fest, denn die T Bauträger GmbH habe der Klägerin in den Verfahren 17 O 332/12 LG Essen und 17 O 70/12 LG Essen wirksam den Streit verkündet.
Schließlich hat im Senatstermin vom 03.12.2020 die Sachverständige E ihr im Verfahren 17 O 70/12 LG Essen erstattetes schriftliches Gutachtens vom 30.05.2013 erläutert.
Ein Planungsfehler der Klägerin steht nicht bereits aufgrund der Interventionswirkung in den Verfahren 17 O 332/12 LG Essen oder 17 O 70/12 LG Essen fest.
Für die Entscheidung im Verfahren 17 O 70/12 LG Essen genügte die Feststellung, dass das nicht abgenommene Werk der U GmbH erheblich mangelhaft und infolgedessen nicht abnahmefähig war.
Die Sachverständige E hat im Verfahren 17 O 70/12 LG Essen ein schriftliches Gutachten vom 30.05.2013 erstattet.
Das Angebot der Fa. U GmbH vom 19.05.2011 (Bl. 13 ff. der Beiakte 17 O 70/12 LG Essen) sei Interpretationssache.
Unstreitig wurden u.a. die Positionen 001 bis 006 des Angebots, die die Stehfalzfassade betreffen, bauseits erbracht (vgl. Schlussrechnung der Fa. U GmbH vom 25.09.2012, Bl. 138 ff. der Beiakte 17 O 70/12 LG Essen).
Rechtsprechung
LG Bochum, 20.08.2012 - 17 O 70/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verurteilung zur Zahlung
- juris (Volltext/Leitsatz)