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   LG Essen, 20.12.2013 - 17 O 70/12   

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LG Essen, 20.12.2013 - 17 O 70/12 (https://dejure.org/2013,85521)
LG Essen, Entscheidung vom 20.12.2013 - 17 O 70/12 (https://dejure.org/2013,85521)
LG Essen, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 17 O 70/12 (https://dejure.org/2013,85521)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.1955 - III ZR 178/53

    Parteiwechsel des Streitgehilfen

    Auszug aus LG Essen, 20.12.2013 - 17 O 70/12
    Der Streithelfer einer Partei kann jederzeit die Beistandschaft aufgeben und der Gegenpartei als Streithelfer beitreten, wozu er nicht der Einwilligung der bisher unterstützten Partei bedarf (BGHZ 18, 110, 112; Bischoff MDR 1999, 787, 790).
  • BGH, 20.04.1989 - VII ZR 334/87

    Hemmung der Verjährung bei Prüfung von Mängeln

    Auszug aus LG Essen, 20.12.2013 - 17 O 70/12
    Eine schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung im Sinne von § 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B 2009 kann zwar in der Erstellung und Übersendung einer Schlussrechnung liegen (BGH, BauR 1989, 603, 604).
  • OLG Hamm, 28.01.2021 - 21 U 68/14

    Welche Detailtiefe muss die Ausführungsplanung aufweisen?

    In einem weiteren vor dem Landgericht Essen geführten Rechtsstreit, dem Verfahren 17 O 70/12 LG Essen, wurde die T Bauträger GmbH von der U GmbH auf Zahlung restlichen Werklohns für Fassaden- und Dacharbeiten an dem Bauvorhaben Jweg in Anspruch genommen.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die ebenfalls beigezogenen Akten 17 O 70/12 LG Essen verwiesen.

    Der Beklagte meint, die Haftung der Klägerin dem Grunde nach stehe aufgrund Interventionswirkung fest, denn die T Bauträger GmbH habe der Klägerin in den Verfahren 17 O 332/12 LG Essen und 17 O 70/12 LG Essen wirksam den Streit verkündet.

    Schließlich hat im Senatstermin vom 03.12.2020 die Sachverständige E ihr im Verfahren 17 O 70/12 LG Essen erstattetes schriftliches Gutachtens vom 30.05.2013 erläutert.

    Ein Planungsfehler der Klägerin steht nicht bereits aufgrund der Interventionswirkung in den Verfahren 17 O 332/12 LG Essen oder 17 O 70/12 LG Essen fest.

    Für die Entscheidung im Verfahren 17 O 70/12 LG Essen genügte die Feststellung, dass das nicht abgenommene Werk der U GmbH erheblich mangelhaft und infolgedessen nicht abnahmefähig war.

    Die Sachverständige E hat im Verfahren 17 O 70/12 LG Essen ein schriftliches Gutachten vom 30.05.2013 erstattet.

    Das Angebot der Fa. U GmbH vom 19.05.2011 (Bl. 13 ff. der Beiakte 17 O 70/12 LG Essen) sei Interpretationssache.

    Unstreitig wurden u.a. die Positionen 001 bis 006 des Angebots, die die Stehfalzfassade betreffen, bauseits erbracht (vgl. Schlussrechnung der Fa. U GmbH vom 25.09.2012, Bl. 138 ff. der Beiakte 17 O 70/12 LG Essen).

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   LG Bochum, 20.08.2012 - 17 O 70/12   

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LG Bochum, Entscheidung vom 20.08.2012 - 17 O 70/12 (https://dejure.org/2012,48019)
LG Bochum, Entscheidung vom 20. August 2012 - 17 O 70/12 (https://dejure.org/2012,48019)
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