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   VGH Bayern, 14.11.2001 - 17 P 00.3124   

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https://dejure.org/2001,58364
VGH Bayern, 14.11.2001 - 17 P 00.3124 (https://dejure.org/2001,58364)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.11.2001 - 17 P 00.3124 (https://dejure.org/2001,58364)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. November 2001 - 17 P 00.3124 (https://dejure.org/2001,58364)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 02.11.2009 - 17 P 08.2325

    Anforderungen an die Ahndung eines Verschwiegenheitspflichtverstoß eines

    26 Begrifflich setzt eine grobe Pflichtverletzung einen Verstoß voraus, der von solchem Gewicht ist, dass er das Vertrauen in eine künftige ordnungsgemäße Amtsführung zerstört oder zumindest schwer erschüttert (BVerwG vom 14.4.2004 PersR 2004, 268; BayVGH vom 14.11.2001 Az. 17 P 00.3124), und zwar vom Standpunkt eines objektiv urteilenden verständigen Beschäftigten aus gesehen (BVerwG vom 22.8.1991 PersR 1991, 417).

    Dabei genügt im Rahmen des Verschuldens jede Art von Fahrlässigkeit (BayVGH vom 14.11.2001 Az. 17 P 00.3124), auch die sogenannte einfache Fahrlässigkeit (BayVGH vom 14.11.2001 ZfPR 2002, 172; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, a.a.O., RdNr. 10 zu Art. 28).

  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.2381

    Personalvertretungsrecht nach Landesrecht; Ausschluss eines

    Begrifflich setzt eine grobe Pflichtverletzung einen Verstoß voraus, der von solchem Gewicht ist, dass er das Vertrauen in eine künftige ordnungsgemäße Amtsführung zerstört oder zumindest schwer erschüttert (BVerwG vom 14.4.2004 PersR 2004, 268; BayVGH vom 14.11.2001 Az. 17 P 00.3124) und zwar vom Standpunkt eines objektiv urteilenden verständigen Beschäftigten aus gesehen (BVerwG vom 22.8.1991 PersR 1991, 417).

    Dabei genügt im Rahmen des Verschuldens jede Art von Fahrlässigkeit (BayVGH vom 14.11.2001 Az. 17 P 00.3124), auch die sogenannte einfache Fahrlässigkeit (BayVGH vom 14.11.2001 ZfPR 2002, 172; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, a.a.O., RdNr. 10 zu Art. 28).

  • VGH Bayern, 26.04.2010 - 17 P 09.3079

    Personalvertretungsrecht nach Landesrecht

    Begrifflich setzt eine grobe Pflichtverletzung einen Verstoß voraus, der von solchem Gewicht ist, dass er das Vertrauen in eine künftige ordnungsgemäße Amtsführung zerstört oder zumindest schwer erschüttert (BVerwG vom 14.4.2004 PersR 2004, 268; BayVGH vom 14.11.2001 Az. 17 P 00.3124) und zwar vom Standpunkt eines objektiv urteilenden verständigen Beschäftigten aus gesehen (BVerwG vom 22.8.1991 PersR 1991, 417).
  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 17 P 10.2354

    Personalvertretungsrecht nach Landesrecht.

    Begrifflich setzt eine grobe Pflichtverletzung einen Verstoß voraus, der von solchem Gewicht ist, dass er das Vertrauen in eine künftige ordnungsgemäße Amtsführung zerstört oder zumindest schwer erschüttert (BVerwG vom 14.4.2004 PersR 2004, 268; BayVGH vom 14.11.2001 Az. 17 P 00.3124) und zwar vom Standpunkt eines objektiv urteilenden verständigen Beschäftigten aus gesehen (BVerwG vom 22.8.1991 PersR 1991, 417).
  • VGH Bayern, 02.11.2009 - 17 P 09.794

    Personalvertretungsrecht nach Landesrecht; Ausschluss eines

    Begrifflich setzt eine grobe Pflichtverletzung einen Verstoß voraus, der von solchem Gewicht ist, dass er das Vertrauen in eine künftige ordnungsgemäße Amtsführung zerstört oder zumindest schwer erschüttert (BVerwG vom 14.4.2004 PersR 2004, 268; BayVGH vom 14.11.2001 Az. 17 P 00.3124) und zwar vom Standpunkt eines objektiv urteilenden verständigen Beschäftigten aus gesehen (BVerwG vom 22.8.1991 PersR 1991, 417).
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