Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3243   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20564
VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3243 (https://dejure.org/2008,20564)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.07.2008 - 17 P 06.3243 (https://dejure.org/2008,20564)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 17 P 06.3243 (https://dejure.org/2008,20564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,20564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Mitbestimmung; einseitige Erledigungserklärung; Einstellung; Rückkehr zur Dienststelle nach Zuweisung zu privatem Arbeitgeber; Fortbestand des rechtlichen Bandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Rücknahme sogenannter Privatfirmen zugewiesener Mitarbeiter nach mehr als drei Monaten Dienststellenabwesenheit; Personalmaßnahme als mitbestimmungspflichtige Einstellung

  • Judicialis

    BayPVG Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ArbGG § 83 a; ; ArbGG § 84

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht des Landes: Mitbestimmung; einseitige Erledigungserklärung; Einstellung; Rückkehr zur Dienststelle nach Zuweisung zu privatem Arbeitgeber; Fortbestand des rechtlichen Bandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3243
    Im Hinblick auf den originären Regelungsgehalt des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayPVG folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 1. Alternative - RhPfersVG (BVerwGE 128, 212), des § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a HessPersVG (BVerwG vom 21.3.2007 PersR 2007, 309) sowie des § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG (BVerwGE 114, 308; 108, 347).

    In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 108, 347) als auch des Bundesarbeitsgerichts (vom 28.4.1998 1 ABR 63/97 - juris -) ist außerdem anerkannt, dass trotz einer vorangegangenen (d.h. erstmaligen) Eingliederung in die Dienststelle bei besonderen Fallgestaltungen mitbestimmungspflichtige Vorgänge vorliegen, die als "Einstellung" im Sinne des Personalvertretungsrechts gewertet werden können.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 108, 347) die Beurteilung einer Verlängerung sowie der Entfristung eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses als Einstellung vom Zweck der Beteiligung des Personalrats bei der Einstellung von Beschäftigten abgeleitet, der darin liege, die allgemeinen, im Versagungskatalog des § 77 Abs. 2 BPersVG zum Ausdruck gekommenen Interessen der von ihm vertretenen Beschäftigten der Dienststelle zu wahren.

  • BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Altersteilzeit.

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3243
    Das geschlossene System abschließend aufgeführter und konkreter Mitbestimmungstatbestände hindert jedoch nicht die restriktive oder extensive Auslegung eines Mitbestimmungstatbestands je nach Sachzusammenhang und damit verfolgtem Sinn und Zweck (vgl. BVerwGE 114, 308 zu § 75 BPersVG).

    Im Hinblick auf den originären Regelungsgehalt des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayPVG folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 1. Alternative - RhPfersVG (BVerwGE 128, 212), des § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a HessPersVG (BVerwG vom 21.3.2007 PersR 2007, 309) sowie des § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG (BVerwGE 114, 308; 108, 347).

    Der personalvertretungsrechtliche Einstellungsbegriff erfasst dabei nicht die einzelnen Modalitäten des Arbeitsverhältnisses, so dass dessen spätere Änderungen unbeschadet des Eingreifens spezieller Mitbestimmungstatbestände nicht mitbestimmungspflichtig ist (BVerwGE 114, 308 m.w.N.).

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97

    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3243
    In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 108, 347) als auch des Bundesarbeitsgerichts (vom 28.4.1998 1 ABR 63/97 - juris -) ist außerdem anerkannt, dass trotz einer vorangegangenen (d.h. erstmaligen) Eingliederung in die Dienststelle bei besonderen Fallgestaltungen mitbestimmungspflichtige Vorgänge vorliegen, die als "Einstellung" im Sinne des Personalvertretungsrechts gewertet werden können.

    Es folgert aus Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts, dass dann eine erneute Beteiligung des Betriebsrats geboten ist, wenn sich die Umstände der Beschäftigung auf Grund der neuen Vereinbarung grundlegend ändern, insbesondere wenn Zustimmungsverweigerungsgründe erwachsen könnten, die bei der ersten Einstellung nicht voraussehbar gewesen seien und deshalb bei der ursprünglichen Zustimmungsentscheidung nicht hätten berücksichtigt werden können (vgl. z.B. vom 28.4.1998 1 ABR 63/97 - juris -).

  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung erwerbsfähiger

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3243
    Im Hinblick auf den originären Regelungsgehalt des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayPVG folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 1. Alternative - RhPfersVG (BVerwGE 128, 212), des § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a HessPersVG (BVerwG vom 21.3.2007 PersR 2007, 309) sowie des § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG (BVerwGE 114, 308; 108, 347).

    Nach der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 128, 212) kommt es zunächst in Bezug auf die Mitbestimmungsbedürftigkeit nicht darauf an, ob ein Mitarbeiter Beschäftigter im Sinne derjenigen personalvertretungsrechtlichen Vorschriften (wie Art. 4 BayPVG) wird, die festlegen, wer zum Personalkörper gehört, wen der Personalrat repräsentiert und die für die Wahlberechtigung, die Anzahl der Mitglieder des Personalrats und deren Freistellung von Bedeutung sind, jedoch nicht bestimmen, für oder gegen wessen Interessen sich der Personalrat einsetzen darf.

  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3243
    Die Erklärung des Antragstellers ist daher als nach § 264 Nr. 2 ZPO zulässige Änderung des ursprünglichen Sachantrags dahin zu verstehen, dass das Gericht die Erledigung des Verfahrens feststellen möge (vgl. im Einzelnen z.B. BAG vom 19.2.2008 1 ABR 65/05; vom 23.1.2008 1 ABR 64/06).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05

    Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3243
    Die Erklärung des Antragstellers ist daher als nach § 264 Nr. 2 ZPO zulässige Änderung des ursprünglichen Sachantrags dahin zu verstehen, dass das Gericht die Erledigung des Verfahrens feststellen möge (vgl. im Einzelnen z.B. BAG vom 19.2.2008 1 ABR 65/05; vom 23.1.2008 1 ABR 64/06).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 6 P 36.85

    Mitbestimmungspflichtige Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Wiederaufnahme der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3243
    Vergleichbare Vorgänge der weiteren Beschäftigung von Mitarbeitern nach deren Verwendung bei privaten Gesellschaften können sich jederzeit wiederholen und die Frage nach einer Mitbestimmung des Personalrats erneut aufwerfen (vgl. BVerwG vom 25.8.1988 6 P 36/85; vom 23.9.1992 DVBl. 1993, 390 = PersV 1998, 231; vom 2.11.1994 PersV 1995, 227).
  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 P 24.91

    Zustimmung zur Einstellung von Beschäftigten - Verweigerung der Zustimmung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3243
    Vergleichbare Vorgänge der weiteren Beschäftigung von Mitarbeitern nach deren Verwendung bei privaten Gesellschaften können sich jederzeit wiederholen und die Frage nach einer Mitbestimmung des Personalrats erneut aufwerfen (vgl. BVerwG vom 25.8.1988 6 P 36/85; vom 23.9.1992 DVBl. 1993, 390 = PersV 1998, 231; vom 2.11.1994 PersV 1995, 227).
  • VGH Bayern, 15.03.2016 - 17 P 15.1211

    Mitbestimmung bei Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung auch bei Einverständnis

    Dieses geschlossene System abschließend aufgeführter und konkreter Mitbestimmungstatbestände hindert jedoch nicht die restriktive oder - wie hier - extensive Auslegung eines Mitbestimmungstatbestands je nach Sachzusammenhang und damit verfolgtem Sinn und Zweck (BayVGH, B. b. 28.7.2008 - 17 P 06.3243 - juris Rn. 32 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht