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   VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3244   

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VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3244 (https://dejure.org/2008,18551)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.07.2008 - 17 P 06.3244 (https://dejure.org/2008,18551)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 17 P 06.3244 (https://dejure.org/2008,18551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Mitbestimmung; Einstellung (verneint); Rückkehr zur Dienststelle nach Zuweisung zu privatem Arbeitgeber; Fortbestand des "rechtlichen" Bandes"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Begriff der personalrechtlichen Einstellung als Eingliederung des Betreffenden in die Dienststelle; Nichtbestehen eines Abwehranspruchs oder Unterlassungsanspruchs eines Personalrats gegen den Dienststellenleiter in Bezug auf ...

  • Judicialis

    BayPVG Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ArbGG § 87; ; ArbGG § 66

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht des Landes: Mitbestimmung; Einstellung (verneint); Rückkehr zur Dienststelle nach Zuweisung zu privatem Arbeitgeber; Fortbestand des "rechtlichen" Bandes"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97

    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3244
    In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 108, 347) als auch des Bundesarbeitsgerichts (vom 28.4.1998 - 1 ABR 63/97 - juris -) ist außerdem anerkannt, dass trotz einer vorangegangenen (d.h. erstmaligen) Eingliederung in die Dienststelle bei besonderen Fallgestaltungen mitbestimmungspflichtige Vorgänge vorliegen, die als "Einstellung" im Sinne des Personalvertretungsrechts gewertet werden können.

    Es folgert aus Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts, dass dann eine erneute Beteiligung des Betriebsrats geboten ist, wenn sich die Umstände der Beschäftigung aufgrund der neuen Vereinbarung grundlegend ändern, insbesondere, wenn Zustimmungsverweigerungsgründe erwachsen könnten, die bei der Ersteinstellung nicht voraussehbar gewesen seien und deshalb bei der ursprünglichen Zustimmungsentscheidung nicht hätten berücksichtigt werden können (vgl. z.B. BAG vom 28.4.1998 1 ABR 63/97 - juris -).

  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung erwerbsfähiger

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3244
    Im Hinblick auf den originären Regelungsgehalt des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayPVG folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 1. Alternative - RhPfPersVG (BVerwGE 128, 212), des § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a HessPersVG (BVerwG vom 21.3.2007 PersR 2007, 309) sowie des § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG (BVerwGE 114, 308; 108, 347).

    Nach der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 128, 212) kommt es zunächst in Bezug auf die Mitbestimmungsbedürftigkeit nicht darauf an, ob der Mitarbeiter Beschäftigter im Sinne derjenigen personalvertretungsrechtlichen Vorschriften wie Art. 4 BayPVG wurde, die festlegen, wer zum Personalkörper gehört, wen der Personalrat repräsentiert und die für die Wahlberechtigung, die Anzahl der Mitglieder des Personalrats und deren Freistellung von Bedeutung sind, jedoch nicht bestimmen, für oder gegen wessen Interessen sich der Personalrat einsetzen darf (vgl. BVerwGE 128, 212 zur vergleichbaren Regelung in § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 1. Alternative - RhPfPersVG).

  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3244
    Im Hinblick auf den originären Regelungsgehalt des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayPVG folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 1. Alternative - RhPfPersVG (BVerwGE 128, 212), des § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a HessPersVG (BVerwG vom 21.3.2007 PersR 2007, 309) sowie des § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG (BVerwGE 114, 308; 108, 347).

    In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 108, 347) als auch des Bundesarbeitsgerichts (vom 28.4.1998 - 1 ABR 63/97 - juris -) ist außerdem anerkannt, dass trotz einer vorangegangenen (d.h. erstmaligen) Eingliederung in die Dienststelle bei besonderen Fallgestaltungen mitbestimmungspflichtige Vorgänge vorliegen, die als "Einstellung" im Sinne des Personalvertretungsrechts gewertet werden können.

  • BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Altersteilzeit.

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3244
    Im Hinblick auf den originären Regelungsgehalt des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayPVG folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 1. Alternative - RhPfPersVG (BVerwGE 128, 212), des § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a HessPersVG (BVerwG vom 21.3.2007 PersR 2007, 309) sowie des § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG (BVerwGE 114, 308; 108, 347).

    Der personalvertretungsrechtliche Einstellungsbegriff erfasst dabei nicht die einzelnen Modalitäten des Arbeitsverhältnisses, so dass dessen spätere Änderung unbeschadet des Eingreifens spezieller Mitbestimmungstatbestände ebenfalls nicht mitbestimmungspflichtig ist (BVerwGE 114, 308 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78

    Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3244
    Darüber hinaus gehende Ansprüche stehen dem Personalrat nicht zu; insbesondere steht dem Personalrat kein Abwehr- oder Unterlassungsanspruch gegen den Dienststellenleiter in Bezug auf eine beteiligungspflichtige Maßnahme vor abgeschlossener Abwicklung des Beteiligungsverfahrens zu (vgl. BVerwG vom 15.12.1978 PersV 1980, 145 = ZBR 1980, 59).
  • VGH Bayern, 26.03.1986 - 17 CE 86.00312
    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3244
    Der Antragsteller hat daher kein durchsetzbares Recht, dem Beteiligten zu untersagen, den Mitarbeiter bis zum Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens zu beschäftigen, bzw. eine Eingliederung und Beschäftigung des Mitarbeiter zu unterlassen (vgl. auch BayVGH vom 26.3.1986 17 CE 86.00312; OVG Saarl vom 12.7.1989 4 W 1/89 - juris -).
  • OVG Saarland, 12.07.1989 - 4 W 1/89

    Mitbestimmung bei der Einstellung von Auszubildenden

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3244
    Der Antragsteller hat daher kein durchsetzbares Recht, dem Beteiligten zu untersagen, den Mitarbeiter bis zum Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens zu beschäftigen, bzw. eine Eingliederung und Beschäftigung des Mitarbeiter zu unterlassen (vgl. auch BayVGH vom 26.3.1986 17 CE 86.00312; OVG Saarl vom 12.7.1989 4 W 1/89 - juris -).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 6 P 36.85

    Mitbestimmungspflichtige Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Wiederaufnahme der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3244
    Vergleichbare Vorgänge der Beschäftigung von Mitarbeitern nach deren Verwendung bei privaten Gesellschaften können sich jederzeit wiederholen und die Frage nach einer Mitbestimmung erneut aufwerfen (BVerwG vom 25.8.1988 6 P 36/85; vom 23.9.1992 DVBl 1993, 390 = PersV 1998, 231; vom 2.11.1994 ParsV 1995, 227).
  • VGH Bayern, 14.07.1993 - 18 P 93.1165
    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3244
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 14.7.1993 - 18 P 93.1165) sei der Personalrat nicht befugt, vor den Fachgerichten die Unterlassung bestimmter Maßnahmen zu erstreiten.
  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 P 24.91

    Zustimmung zur Einstellung von Beschäftigten - Verweigerung der Zustimmung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3244
    Vergleichbare Vorgänge der Beschäftigung von Mitarbeitern nach deren Verwendung bei privaten Gesellschaften können sich jederzeit wiederholen und die Frage nach einer Mitbestimmung erneut aufwerfen (BVerwG vom 25.8.1988 6 P 36/85; vom 23.9.1992 DVBl 1993, 390 = PersV 1998, 231; vom 2.11.1994 ParsV 1995, 227).
  • VG München, 17.07.2018 - M 20 P 16.4212

    Vorläufige Regelung zur Erstellung von Regelbeurteilungen nicht wegen Schädigung

    Dem Personalrat steht kein Abwehr- oder Unterlassungsanspruch gegen den Dienststellenleiter in Bezug auf eine beteiligungspflichtige Maßnahme zu (so BayVGH, B.v. 28.07.2008, Az: 17 P 06.3244 - juris; VG München, B.v. 10.12.2008, Az: M 20 PE 08.5721, Ballerstedt/Schleicher/Faber, Komm. zum BayPVG, Art. 81 Rn. 42a ff., Schelter/Seiler, Komm. zum BayPVG, 4. Aufl. 2000, Art. 70 Rn. 39).
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