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   VGH Bayern, 10.03.2009 - 17 P 07.1982   

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https://dejure.org/2009,22849
VGH Bayern, 10.03.2009 - 17 P 07.1982 (https://dejure.org/2009,22849)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.03.2009 - 17 P 07.1982 (https://dejure.org/2009,22849)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. März 2009 - 17 P 07.1982 (https://dejure.org/2009,22849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Personalvertretung (Land); Wahlanfechtung; Wahlberechtigung (verneint); Universitätsklinikum; staatliche Berufsschulen für das Gesundheitswesen; keine gemeinsame Dienststelle; Befugnisse der jeweiligen Leiter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit einer Personalratswahl bei Ausschluss einiger Arbeitnehmer; Zulassung von Lehrkräften an staatlichen Berufsfachschulen des Gesundheitswesens zur Wahl des örtlichen Personalrats eines Universitätsklinikums; Abstellen auf das tatsächliche ...

  • Judicialis

    BayPVG Art. 6 Abs. 1; ; BayPVG Art. 6 Abs. 6; ; BayPVG Art. 13; ; BayPVG Art. 25; ; BayUniklinG Art. 1; ; BayUniklinG Art. 9; ; BayUniklinG Art. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht des Landes: Personalvertretung (Land); Wahlanfechtung; Wahlberechtigung (verneint); Universitätsklinikum; Staatliche Berufsschulen für das Gesundheitswesen; Keine gemeinsame Dienststelle; Befugnisse der jeweiligen Leiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.03.2001 - 6 P 7.00

    Personalratsfähigkeit einer dem Grenzschutzpräsidium nachgeordneten Stelle -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2009 - 17 P 07.1982
    Nur dann kann er als verantwortlicher Partner dem Personalrat gegenüber treten und dieser kann eigenständig Gespräche und Verhandlungen mit ihm führen (vgl. z.B. BVerwG vom 29.3.2001 Buchholz 250 § 6 BPersVG Nr. 15 = PersR 2001, 298; vom 13.8.1986 - Buchholz 238.31 § 9 BaWüPersVG Nr. 3 S. 3).

    Dem entspricht die Bedeutung eines effizienten personalvertretungsrechtlichen Schutzes mit Blick auf die Einhaltung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen sowie die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes (vgl. BVerwG vom 29.3.2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 8.01

    Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2009 - 17 P 07.1982
    Die Wahlberechtigung bestimmt sich nach Art. 13 BayPVG und setzt die Beschäftigteneigenschaft (Art. 4 BayPVG) sowie die Dienststellenzugehörigkeit voraus (vgl. BVerwG vom 26.11.2008 a.a.O.; vom 15.5.2002 - BVerwGE 116, 242/244 zu § 13 BPersVG).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung erwerbsfähiger

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2009 - 17 P 07.1982
    Die als Lehrkräfte an den Berufsfachschulen für das Gesundheitswesen beschäftigten Antragsteller sind nicht durch die tatsächliche Aufnahme und Ausübung ihrer Lehrtätigkeit in das Universitätsklinikum eingegliedert; auch fehlt das rechtliche Band, durch welches ein Weisungsrecht der Klinikumsleitung bzw. der für sie handelnden Organe, verbunden mit entsprechenden Schutzpflichten, und damit korrespondierend die Weisungsgebundenheit der Antragsteller gegenüber der Leitung des Universitätsklinikums, verbunden mit entsprechenden Schutzrechten, begründet wurde (vgl. z.B. BVerwG vom 21.3.2007 - PersR 2007, 301 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.1995 - 6 P 44.93

    Personalvertretung - Beschäftigteneigenschaft - Zuerkennung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2009 - 17 P 07.1982
    Aus Art. 13 BayPVG wird ferner die gesetzgeberische Tendenz erkennbar, dass für die Zugehörigkeit zur Dienststelle, insbesondere wenn es um das Wahlrecht geht, grundsätzlich nicht die auf dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis beruhende rechtliche Beziehung, sondern das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis ausschlaggebend ist (vgl. z.B. BVerwGE 99, 230; 7, 331); diese grundlegende Feststellung ist zur Auslegung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften heranzuziehen (vgl. BVerwG vom 2.9.1983 - PersV 1985, 164; vom 10.3.1982 - PersV 1983, 65).
  • BVerwG, 10.06.1998 - 6 P 7.97

    Antragsbefugnis des Personalratsmitgliedes; Amtszeit des Personalrates;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2009 - 17 P 07.1982
    Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ist derjenige antragsberechtigt, der durch die begehrte Entscheidung unmittelbar in seiner personalvertretungsrechtlichen Stellung betroffen ist (vgl. BVerwGE 107, 45/46 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2009 - 17 P 07.1982
    Aus Art. 13 BayPVG wird ferner die gesetzgeberische Tendenz erkennbar, dass für die Zugehörigkeit zur Dienststelle, insbesondere wenn es um das Wahlrecht geht, grundsätzlich nicht die auf dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis beruhende rechtliche Beziehung, sondern das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis ausschlaggebend ist (vgl. z.B. BVerwGE 99, 230; 7, 331); diese grundlegende Feststellung ist zur Auslegung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften heranzuziehen (vgl. BVerwG vom 2.9.1983 - PersV 1985, 164; vom 10.3.1982 - PersV 1983, 65).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 6 P 29.82

    Der Begriff der Abordnung im Sinne des Personalvertretungsrechts - Aufspaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2009 - 17 P 07.1982
    Aus Art. 13 BayPVG wird ferner die gesetzgeberische Tendenz erkennbar, dass für die Zugehörigkeit zur Dienststelle, insbesondere wenn es um das Wahlrecht geht, grundsätzlich nicht die auf dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis beruhende rechtliche Beziehung, sondern das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis ausschlaggebend ist (vgl. z.B. BVerwGE 99, 230; 7, 331); diese grundlegende Feststellung ist zur Auslegung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften heranzuziehen (vgl. BVerwG vom 2.9.1983 - PersV 1985, 164; vom 10.3.1982 - PersV 1983, 65).
  • BVerwG, 16.11.1987 - 6 P 5.86

    Zuweisung einer Dienstwohnung - Werkdienstwohnung - Mitbestimmung des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2009 - 17 P 07.1982
    Aus Art. 13 BayPVG wird ferner die gesetzgeberische Tendenz erkennbar, dass für die Zugehörigkeit zur Dienststelle, insbesondere wenn es um das Wahlrecht geht, grundsätzlich nicht die auf dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis beruhende rechtliche Beziehung, sondern das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis ausschlaggebend ist (vgl. z.B. BVerwGE 99, 230; 7, 331); diese grundlegende Feststellung ist zur Auslegung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften heranzuziehen (vgl. BVerwG vom 2.9.1983 - PersV 1985, 164; vom 10.3.1982 - PersV 1983, 65).
  • VGH Bayern, 19.04.2016 - 17 PC 16.531

    Beteiligungsbefugnis amtierender Gremien in Verfahren betreffend Wahlen zum

    Nach der Konzeption dieser Regelungen setzen das aktive und passive Wahlrecht neben der Beschäftigteneigenschaft eine (fort-)bestehende Dienststellenzugehörigkeit, d. h. die Eingliederung in die Dienststelle, voraus (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG, B. b. 22.9.2015 - 5 P 12.14 - ZfPR 2016, 2 Rn. 19 m. w. N.; BayVGH, B. b. 10.3.2009 - 17 P 07.1982 - juris Rn. 31 m. w. N.).

    Für die Eingliederung in die Dienststelle, insbesondere wenn es um das Wahlrecht geht, kommt es dabei grundsätzlich nicht die auf dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis beruhende rechtliche Beziehung, sondern auf das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis an (vgl. BayVGH, B. b. 10.3.2009 a. a. O.).

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