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   VGH Bayern, 23.04.1997 - 17 P 96.4014   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13062
VGH Bayern, 23.04.1997 - 17 P 96.4014 (https://dejure.org/1997,13062)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.1997 - 17 P 96.4014 (https://dejure.org/1997,13062)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 1997 - 17 P 96.4014 (https://dejure.org/1997,13062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Doppelte Wahlberechtigung und Wählbarkeit eines Mitgliedes des Personalrats/Betriebsrats; Voraussetzung für Wahlberechtigung eines Bediensteten; Möglichkeit des Verbleibens von Personalentscheidungsbefugnissen bei der abordnenden Dienststelle ohne Mitwirkungsmöglichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 16.06.1999 - 17 P 98.2843

    Betriebsverfassungsrechtlich Zuordnung von Leiharbeitnehmern zum Verleiherbetrieb

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  • VGH Hessen, 18.11.2010 - 22 A 959/10

    Wahlrecht von Leiharbeitnehmern/innen

    Genau diese Fallkonstellation ist auch Gegenstand der vom Antragsteller herangezogenen Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Bayer. VGH, Beschlüsse vom 23. April 1997 - 17 P 96.4014 - PersR 1997 S. 492 ff. = juris und vom 16. Juni 1999 - 17 P 98.2843 - PersR 1999 S. 503 ff. = PersV 2000 S. 36 ff. = juris).
  • VG Frankfurt/Main, 03.06.2013 - 23 K 1700/13

    Kein Verlust des Wahlrechts bei Personalgestellung

    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung zu Recht die Zulässigkeit entsprechender Feststellungsanträge bejaht (BVerwG, HessVGH a.a.O.; BayVGH B. v. 24.4.1997 - 17 P 96.4014 - PersR 1997, 492; ebenso zu § 24 Nr. 6 BetrVG BAG B. v. 11.3.1975, a.a.O.; vgl. zur Zulässigkeit eines Streits um die Feststellung der Eigenschaft eines Arbeitnehmers als leitender Angestellter BAG B. v. 17.12.1974 - 1 ABR 131/73 - NJW 1975, 1717; davon ausgehend BVerwG B. v. 22.3.2006 - 6 P 10.05 - PersV 2006, 384).

    Aus § 9 Abs. 2 S. 3 HPVG bzw. vergleichbaren Regelungen in anderen Personalvertretungsgesetzen wird allerdings verbreitet hergeleitet, dass Personalgestellungen einen Unterfall der Zuweisung bzw. einer entsprechenden arbeitsrechtlichen Maßnahme darstellen, und daher personalgestellte Beschäftigte drei Monate nach dem Beginn ihrer Zuweisung zu einem privatrechtlich verfassten Träger ihr Wahlrecht in ihrer Stammdienststelle oder auch sonst beim personalgestellenden öffentlichen Träger verlieren (BayVGH B. v. 18.6.1999, 24.4.1997, a.a.O.; OVG NW B. v. 23.3.2010, a.a.O. S. 361 f.; Dobler a.a.O. § 9 HPVG Rn. 157; Schlatmann a.a.O. § 13 BPersVG Rn. 49; Lemcke in Altvater u.a. § 13 BPersVG Rn. 20; Dörner in Richardi/Dörner/Weber a.a.O. § 13 BPersVG Rn. 34 f.; Dobler a.a.O. § 9 HPVG Rn. 157).

  • VG Frankfurt/Main, 15.08.2011 - 23 K 863/11

    Wählbarkeit

    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung zu Recht die Zulässigkeit entsprechender Feststellungsanträge bejaht (BVerwG, HessVGH a.a.O.; BayVGH B. v. 24.4.1997 - 17 P 96.4014 - PersR 1997, 492; ebenso zu § 24 Nr. 6 BetrVG BAG B. v. 11.3.1975, a.a.O.; vgl. zur Zulässigkeit eines Streits um die Feststellung der Eigenschaft eines Arbeitnehmers als leitender Angestellter BAG B. v. 17.12.1974 - 1 ABR 131/73 - NJW 1975, 1717).

    43 Aus § 9 Abs. 2 S. 3 HPVG bzw. vergleichbaren Regelungen in anderen Personalvertretungsgesetzen wird hergeleitet, dass Personalgestellungen einen Unterfall der Zuweisung bzw. einer entsprechenden arbeitsrechtlichen Maßnahme darstellen und daher die personalgestellten Beschäftigten drei Monate nach dem Beginn ihrer Zuweisung zu einem privatrechtlich verfassten Träger ihr Wahlrecht in ihrer Stammdienststelle oder auch sonst beim personalgestellenden öffentlichen Träger verlieren (BayVGH B. v. 18.6.1999, 24.4.1997, a.a.O.; OVG NW B. v. 23.3.2010, a.a.O. S. 361 f.; Dobler a.a.O. § 9 HPVG Rn. 149; Schlatmann a.a.O. § 13 BPersVG Rn. 49; Lemcke in Altvater u.a. § 13 BPersVG Rn. 20; Dörner in Richardi/Dörner/Weber a.a.O. § 13 BPersVG Rn. 34 f.).

  • VGH Bayern, 14.11.2001 - 17 P 01.638

    Personalrat - Erlöschen des Amtes mit Eintritt in die Freistellungsphase der

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