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   LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 017 Qs-110 Js 6494/20-22/22   

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LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 017 Qs-110 Js 6494/20-22/22 (https://dejure.org/2022,22721)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2022 - 017 Qs-110 Js 6494/20-22/22 (https://dejure.org/2022,22721)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2022 - 017 Qs-110 Js 6494/20-22/22 (https://dejure.org/2022,22721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vernehmungsterminsgebühr für einen Hafttermin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 1 Ws 85/14

    Vernehmungsterminsgebühr, Hafttermin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 17 Qs 22/22
    Mit diesem Erfordernis wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von diesem Gebührentatbestand erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert wird (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 - OLG Bamberg, Beschuss vom 19.01.2021 - 1 Ws 692/20; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII - 224/05 - KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) - Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13 -, LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, jew. zitiert nach juris), es sei denn an die Verkündung des Haftbefehls schließt sich eine Verhandlung über die Fortdauer der Untersuchungshaft an (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223).

    Das bedeutet, dass der Verteidiger im Termin für den Beschuldigten in der Weise tätig geworden sein muss, dass er Erklärungen oder Stellungnahmen abgegeben oder Anträge gestellt hat, die dazu bestimmt waren, die Fortdauer der Untersuchungshaft abzuwenden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07); OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14; LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, jew. zitiert nach juris).

    Insofern begründet insbesondere der Antrag des Beschwerdegegners, als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden, keine Verhandlung im gebührenrechtlichen Sinn (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 -, zitiert nach juris).

    Denn auch in einem solchen Fall erschöpft sich der Termin nach außen hin in der bloßen Abfolge der ohnehin gesetzlich vorgesehenen Förmlichkeiten eines Vorführungstermins gem. § 128 StPO (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 - OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX - 117/06 - Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13).

    Allein dies führt jedoch in Ermangelung von Erklärungen oder Stellungnahmen zur Anordnung der Untersuchungshaft nicht zu einem Verhandeln i.S.d. Nr. 4102 Ziff. 3 VV RVG (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 -, zitiert nach juris).

    Da der Beschuldigte auf Anraten des Beschwerdegegners vielmehr keine Angaben zur Sache gemacht hat, würde auch eine derartige Erörterung durch das Gericht die Gebühr gem. Nr. 4102 VV RVG in Ermangelung einer Tätigkeit des Verteidigers nicht auslösen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 -, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 23.08.2013 - 4 KLs 24/12

    Erforderlichkeit einer tatsächlichen "Verhandlung" im Termin über die Anordnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 17 Qs 22/22
    Gegen diesen ihm urschriftlich mit Akten zugeleiteten Beschluss richtet sich der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Düsseldorf mit seiner Beschwerde vom 24.05.2022 unter Bezugnahme auf seine bisherigen Stellungnahmen sowie auf die Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12 und vom 25.03.2005 - 1 Qs 9/04.

    Mit diesem Erfordernis wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von diesem Gebührentatbestand erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert wird (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 - OLG Bamberg, Beschuss vom 19.01.2021 - 1 Ws 692/20; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII - 224/05 - KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) - Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13 -, LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, jew. zitiert nach juris), es sei denn an die Verkündung des Haftbefehls schließt sich eine Verhandlung über die Fortdauer der Untersuchungshaft an (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223).

    Sinn der Nr. 4102 Ziff. 3 VV RVG ist es demnach, den Zeitaufwand desjenigen Anwalts zu vergüten, der anlässlich eines Haftprüfungstermins oder Haftbefehlserörterungstermins sachbezogene Stellungnahmen abgibt und damit zur Verfahrensförderung und -beschleunigung beiträgt (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12 -, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2005, Az. 1 Qs 9/04).

    Das bedeutet, dass der Verteidiger im Termin für den Beschuldigten in der Weise tätig geworden sein muss, dass er Erklärungen oder Stellungnahmen abgegeben oder Anträge gestellt hat, die dazu bestimmt waren, die Fortdauer der Untersuchungshaft abzuwenden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07); OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14; LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, jew. zitiert nach juris).

    Insofern begründet insbesondere der Antrag des Beschwerdegegners, als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden, keine Verhandlung im gebührenrechtlichen Sinn (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 -, zitiert nach juris).

  • OLG Jena, 15.10.2013 - 1 Ws 344/13

    Entstehen der Terminsgebühr nach Nr. 4102 Ziff. 3 VV RVG

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 17 Qs 22/22
    Mit diesem Erfordernis wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von diesem Gebührentatbestand erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert wird (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 - OLG Bamberg, Beschuss vom 19.01.2021 - 1 Ws 692/20; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII - 224/05 - KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) - Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13 -, LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, jew. zitiert nach juris), es sei denn an die Verkündung des Haftbefehls schließt sich eine Verhandlung über die Fortdauer der Untersuchungshaft an (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223).

    Denn auch in einem solchen Fall erschöpft sich der Termin nach außen hin in der bloßen Abfolge der ohnehin gesetzlich vorgesehenen Förmlichkeiten eines Vorführungstermins gem. § 128 StPO (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 - OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX - 117/06 - Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13).

    Allein das Gewähren von rechtlichem Gehör an einen von der Möglichkeit zur Äußerung keinen Gebrauch machenden Beschuldigten macht aus einer Vorführung noch keine "Vernehmung" (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13)- 3.

  • KG, 31.10.2008 - 2 StE 6/07

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Terminsgebühr bei einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 17 Qs 22/22
    Mit diesem Erfordernis wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von diesem Gebührentatbestand erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert wird (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 - OLG Bamberg, Beschuss vom 19.01.2021 - 1 Ws 692/20; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII - 224/05 - KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) - Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13 -, LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, jew. zitiert nach juris), es sei denn an die Verkündung des Haftbefehls schließt sich eine Verhandlung über die Fortdauer der Untersuchungshaft an (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223).

    Das bedeutet, dass der Verteidiger im Termin für den Beschuldigten in der Weise tätig geworden sein muss, dass er Erklärungen oder Stellungnahmen abgegeben oder Anträge gestellt hat, die dazu bestimmt waren, die Fortdauer der Untersuchungshaft abzuwenden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07); OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14; LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, jew. zitiert nach juris).

    Denn ansonsten würde die vom Gesetzgeber mit dem Erfordernis des Verhandelns in Nr. 4102 Ziff. 3 VV RVG bezweckte Regelung ins Leere laufen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) -, zitiert nach juris).

  • OLG Bamberg, 19.01.2021 - 1 Ws 692/20

    Voraussetzungen für gebührenauslösendes "Verhandeln" über Untersuchungshaft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 17 Qs 22/22
    Mit diesem Erfordernis wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von diesem Gebührentatbestand erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert wird (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 - OLG Bamberg, Beschuss vom 19.01.2021 - 1 Ws 692/20; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII - 224/05 - KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) - Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13 -, LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, jew. zitiert nach juris), es sei denn an die Verkündung des Haftbefehls schließt sich eine Verhandlung über die Fortdauer der Untersuchungshaft an (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223).

    Es wäre somit ein Bruch mit dieser Systematik, wollte man ein solches Verhalten des Verteidigers im Rahmen des Gebührentatbestandes nach Nrn. 4102 Nr. 3, 4103 VV-RVG ausnahmsweise doch als Begründung für die Verwirklichung eines Honorartatbestands heranziehen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 19.01.2021 - 1 Ws 692/20 -, zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX-117/06

    Vernehmungsterminsgebühr; Begriff des Verhandelns; keine Einlassung zur Sache

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 17 Qs 22/22
    Denn auch in einem solchen Fall erschöpft sich der Termin nach außen hin in der bloßen Abfolge der ohnehin gesetzlich vorgesehenen Förmlichkeiten eines Vorführungstermins gem. § 128 StPO (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 - OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX - 117/06 - Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13).
  • AG Neuss, 18.05.2022 - 6 Ds 314/20

    Vernehmungsterminsgebühr, Verhandeln, Schweigen des Beschuldigten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 17 Qs 22/22
    Der Bezirksrevisor (im Folgenden "Beschwerdeführer") richtet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 18.05.2022, Az. 6 Ds-110 Js 6494/20-314/20, mit dem die dem Beschwerdegegner zu erstattende Gebühr auf dessen Erinnerung auf insgesamt 932, 01 EUR festgesetzt wurde.
  • OLG Hamm, 18.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII-224/05

    Pauschgebühr; Haftbefehlsverkündung; Terminsgebühr; Verhandeln

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 17 Qs 22/22
    Mit diesem Erfordernis wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von diesem Gebührentatbestand erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert wird (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 - OLG Bamberg, Beschuss vom 19.01.2021 - 1 Ws 692/20; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII - 224/05 - KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) - Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13 -, LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, jew. zitiert nach juris), es sei denn an die Verkündung des Haftbefehls schließt sich eine Verhandlung über die Fortdauer der Untersuchungshaft an (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223).
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