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   LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 140/19   

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https://dejure.org/2019,53076
LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 140/19 (https://dejure.org/2019,53076)
LG Dortmund, Entscheidung vom 13.12.2019 - 17 S 140/19 (https://dejure.org/2019,53076)
LG Dortmund, Entscheidung vom 13. Dezember 2019 - 17 S 140/19 (https://dejure.org/2019,53076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bezugnahme auf Dokumente im Protokoll müssen zweifelsfrei sein / Jahresabrechnung muss aus sich heraus verständlich sein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ordnungsgemäße WEG-Jahresabrechnung und Winterdienstübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 28 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Jahresabrechnung; Instandsetzung; Rücklagenentwicklung

Papierfundstellen

  • ZMR 2020, 216
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 96/19

    Jedwede Angaben zu den Gesamteinnahmen Fehlen in der Jahresabrechnung

    Auszug aus LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 140/19
    Hinsichtlich des Einwands, die Klägerin sei nicht an die Änderung der Teilungserklärung vom 26.10.2001 (Bl. 108 ff. der Akte zum Az. 17 S 96/19) gebunden, da diese nicht zum Grundbuch gelangt sei, wird auf die Ausführungen im Urteil zum Az. 17 S 00/00 verwiesen.
  • LG Stuttgart, 25.08.2017 - 19 S 30/17

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Auszug aus LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 140/19
    Nur dann ist sichergestellt, dass ein Dritter, insbesondere ein Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers dem Beschluss entnehmen kann, welchen Inhalt er hat (vgl. LG Stuttgart, Beschluss vom 25. August 2017 - 19 S 30/17 -, Rn. 9 - 10 - juris).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 140/19
    Dies gilt auch dann, wenn sie zur Einsicht bereitgehalten werden oder bei der Beschlussfassung vorliegen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 140/19
    Es ist demnach nicht erforderlich, dass der anfechtende Wohnungseigentümer durch den Beschluss persönlich betroffen ist oder sonst Nachteile erleidet (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2003 - V ZB 11/03 -, BGHZ 156, 19-30, Rn. 11 - m.w.N.).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 140/19
    Eigentümerbeschlüsse sind daher "aus sich heraus" auszulegen und Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292, 295).
  • LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 303/15

    Anfechtungsfrist: Keine Nachfrageobliegenheit bei Verschulden des Gerichts

    Auszug aus LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 140/19
    Da die Abrechnung - sofern man die Anlagen B 1 und B 2 unberücksichtigt lässt - damit insgesamt nicht nachvollziehbar bzw. in sich widersprüchlich ist, ist sie aufgrund der genannten Mängel bei der Darstellung der Einnahmen und Ausgaben sowie der Kontenentwicklung insgesamt für unwirksam zu erklären, ohne dass es noch auf die Einwendungen gegen die Einzelposten ankommt (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 24. Juni 2016 - 17 S 303/15 -, Rn. 99, juris; Bärmann/Becker, a.a.O., § 28 Rn. 177).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2016 - 25 S 63/16

    Vorübergehende Entnahmen sind in Jahresabrechnung zu erläutern!

    Auszug aus LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 140/19
    Diese Positionen ist - unabhängig davon, ob sie berechtigt erfolgte oder nicht (vgl. BGH, NJW 1997, 2106; NZM 2011, 514; LG Düsseldorf, ZWE 2017, 271) - bei der Darstellung der Instandhaltungsrücklage als Ausgabe in die Jahresabrechnung aufzunehmen.
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 140/19
    Worüber Beschluss gefasst worden ist, ergibt sich aber durch objektive und normative Auslegung des Genehmigungsbeschlusses (vgl. BGH NJW 2001, 3339).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10

    Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 140/19
    Diese Positionen ist - unabhängig davon, ob sie berechtigt erfolgte oder nicht (vgl. BGH, NJW 1997, 2106; NZM 2011, 514; LG Düsseldorf, ZWE 2017, 271) - bei der Darstellung der Instandhaltungsrücklage als Ausgabe in die Jahresabrechnung aufzunehmen.
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 140/19
    Diese Positionen ist - unabhängig davon, ob sie berechtigt erfolgte oder nicht (vgl. BGH, NJW 1997, 2106; NZM 2011, 514; LG Düsseldorf, ZWE 2017, 271) - bei der Darstellung der Instandhaltungsrücklage als Ausgabe in die Jahresabrechnung aufzunehmen.
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

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