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   LG München I, 08.11.2022 - 17 S 9980/22   

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https://dejure.org/2022,42053
LG München I, 08.11.2022 - 17 S 9980/22 (https://dejure.org/2022,42053)
LG München I, Entscheidung vom 08.11.2022 - 17 S 9980/22 (https://dejure.org/2022,42053)
LG München I, Entscheidung vom 08. November 2022 - 17 S 9980/22 (https://dejure.org/2022,42053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 249
    Keine zwingende Erforderlichkeit von Desinfektionskosten in 2023

  • rewis.io

    Berufung, Reparaturkosten, Abrechnung, Bedeutung, Sicherung, Rechtssache, Fortbildung, Verhandlung, Streitgegenstand, Zeitpunkt, Rechtsprechung, Wertminderung, Erfolg, gez, Aussicht auf Erfolg, Fortbildung des Rechts, keine Aussicht auf Erfolg, Unrichtigkeit, ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Freistellung von Kosten für Covid-Schutzmaßnahmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine zwingende Erforderlichkeit von Desinfektionskosten in 2023

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG München, 22.07.2022 - 337 C 13337/21

    Kein Ersatz von Corona-Desinfektionskosten

    Auszug aus LG München I, 08.11.2022 - 17 S 9980/22
    Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 22.07.2022, Az. 337 C 13337/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
  • OLG München, 21.06.2013 - 10 U 1206/13

    Haftungsverteilung bei einer Vorfahrtverletzung

    Auszug aus LG München I, 08.11.2022 - 17 S 9980/22
    Soweit es keine Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit der Beweiswürdigung, ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (Anschluss BGH, 19. April 2005, VI ZR 175/04, VersR 2005, 945) gibt, ist das Berufungsgericht nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO an die Beweiswürdigung des Erstgerichts gebunden (OLG München, Urteil vom 21. Juni 2013 - 10 U 1206/13).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus LG München I, 08.11.2022 - 17 S 9980/22
    Soweit es keine Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit der Beweiswürdigung, ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (Anschluss BGH, 19. April 2005, VI ZR 175/04, VersR 2005, 945) gibt, ist das Berufungsgericht nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO an die Beweiswürdigung des Erstgerichts gebunden (OLG München, Urteil vom 21. Juni 2013 - 10 U 1206/13).
  • LG München I, 08.11.2022 - 17 S 11554/22

    COVID-19-Desinfektionspauschale, Erforderlichkeit, Jahr 2023

    17 S 9980/22.
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2023 - 20 O 4607/22

    Auffahrunfall auf Fahrschulwagen - Verhältnismäßigkeit

    Angesichts der erfolgten Lockerungen im Hinblick auf die Corona-Pandemie erscheint fraglich, inwieweit in den Werkstätten überhaupt noch regelmäßig entsprechende Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden (vgl. LG München I Hinweisbeschluss v. 8.11.2022 - 17 S 9980/22, BeckRS 2022, 42049 Rn. 5).
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