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   LAG Hessen, 28.11.2003 - 17 Sa 1066/03   

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https://dejure.org/2003,10839
LAG Hessen, 28.11.2003 - 17 Sa 1066/03 (https://dejure.org/2003,10839)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.11.2003 - 17 Sa 1066/03 (https://dejure.org/2003,10839)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. November 2003 - 17 Sa 1066/03 (https://dejure.org/2003,10839)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessstandschafter für die Vereinigten Staaten von Amerika; Zahlung von Arbeitsentgelt nach einer unwirksamen Kündigung; Unmöglichkeit der Leistung schließt Ansprüche aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs aus; Abwägung nach der Lehre vom Betriebsrisiko

  • Judicialis

    BGB § 324 Abs. 1; ; BGB § 326 Abs. 2 Satz 1 n. F.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Bei Wegfall des Arbeitsplatzes müssen noch geschuldete Arbeitsstunden vom alten Arbeitgeber getragen werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 301/80

    Betriebsrisiko bei höherer Gewalt

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2003 - 17 Sa 1066/03
    Nach der Risikoverteilung in Arbeitsverhältnissen (BAG, Urteil vom 09. März 1983 - 4 AZR 301/80, EzA § 615 BGB Betriebsrisiko Nr. 9, unter 1. c) d.Gr.; Hess. LAG, Urteil vom 19. Mai 1998 - 9 Sa 1877/97, unter I. 1. b) d.Gr.) gehen aber die finanziellen Folgen solchen unternehmerischen Handelns grundsätzlich zu Lasten des Arbeitgebers, hier den US-Streitkräften und damit der Beklagten.

    Er hat mithin das Risiko der Unmöglichkeit der Arbeitsleistung aus im Betrieb liegenden Gründen schlechthin zu tragen und bleibt, sofern nicht durch Einzelvertrag und Kollektivvereinbarung eine andere Regelung getroffen ist, zur Lohnfortzahlung verpflichtet, auch wenn diese Gründe nicht betriebstechnische Störungsursachen haben oder auf einem Versagen der sachlichen oder persönlichen Mittel des Betriebs beruhen (BAG, Urteil vom 09. März 1983 - 4 AZR 301/80, unter 1. c) d.Gr.).

  • BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug wegen unwirksamer fristloser Kündigung -

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2003 - 17 Sa 1066/03
    Unmöglichkeit der Leistung schließt aber Ansprüche aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs aus (BAG, Urteil vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 - AP Nr. 20 zu § 615 BGB; BAG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - EzA § 615 BGB Nr. 53; Staudinger/Richardi, BGB, 13. Aufl., § 615 RdNr. 40 ff.).
  • BAG, 18.08.1961 - 4 AZR 132/60

    Annahmeverzug bei nachträglich unmöglicher Arbeitsleistung - Haftstrafe des

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2003 - 17 Sa 1066/03
    Unmöglichkeit der Leistung schließt aber Ansprüche aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs aus (BAG, Urteil vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 - AP Nr. 20 zu § 615 BGB; BAG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - EzA § 615 BGB Nr. 53; Staudinger/Richardi, BGB, 13. Aufl., § 615 RdNr. 40 ff.).
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07

    Tarifauslegung - Arbeitsbereitschaft

    Ob, wie das Berufungsgericht entgegen der Auffassung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (28. November 2003 - 17 Sa 1066/03 - LAG-Report 2004, 201) meint, der Gedanke des § 615 Satz 3 BGB im Rahmen von § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB keine Anwendung findet, bedarf keiner Entscheidung.
  • VG Münster, 19.05.2022 - 5a K 854/21

    Coronavirus, Absonderungsanordnung, Betriebsrisiko, Annahmeverzug,

    vgl. Herresthal, in: BeckOGK, BGB, Stand: 1. Juni 2019, § 326 Rn. 209 ff. m. w. N; anders wohl LAG Hessen, Urteil vom 28. November 2003 - 17 Sa 1066/03 -, juris, Rn. 31, welches Vertretenmüssen im Sinne des § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB vor dem Hintergrund der durch § 615 Satz 3 BGB getroffenen Risikoverteilung beurteilt.
  • VG Münster, 10.11.2022 - 5a K 1163/21

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem IfSG

    vgl. Herresthal, in: BeckOGK, BGB, Stand: 1. Juni 2019, § 326 Rn. 209 ff. m. w. N; anders wohl LAG Hessen, Urteil vom 28. November 2003 - 17 Sa 1066/03 -, juris, Rn. 31, welches Vertretenmüssen im Sinne des § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB vor dem Hintergrund der durch § 615 Satz 3 BGB getroffenen Risikoverteilung beurteilt.
  • VG Münster, 12.01.2023 - 5 K 164/22
    vgl. Herresthal, in: BeckOGK, BGB, Stand: 1. Juni 2019, § 326 Rn. 209 ff. m. w. N; anders wohl LAG Hessen, Urteil vom 28. November 2003 - 17 Sa 1066/03 -, juris, Rn. 31, welches Vertretenmüssen im Sinne des § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB vor dem Hintergrund der durch § 615 Satz 3 BGB getroffenen Risikoverteilung beurteilt.
  • LAG Baden-Württemberg, 26.01.2007 - 18 Sa 45/06

    Anrechnung nicht tatsächlich geleisteter Arbeitszeit

    Hieran ändert sich auch nichts aufgrund des neu eingeführten § 615 Satz 3 BGB, welcher dem Arbeitgeber auch die Risiken aus dem betrieblichen Bereich im Rahmen der Annahmeverzugsansprüche aufbürdet, da auch insoweit Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitgeber in Annahmeverzug befindet (Palandt, 66. Auflage 2007, § 615 Rz. 21, Hessisches Landesarbeitsgericht, Urt. v. 28.11.2003, 17 Sa 1066/03, zitiert nach Juris).
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