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   LAG Düsseldorf, 11.11.1994 - 17 Sa 1158/94   

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https://dejure.org/1994,4034
LAG Düsseldorf, 11.11.1994 - 17 Sa 1158/94 (https://dejure.org/1994,4034)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.1994 - 17 Sa 1158/94 (https://dejure.org/1994,4034)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 1994 - 17 Sa 1158/94 (https://dejure.org/1994,4034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 630
    Verwirkung eines Zeugnisanspruchs - Keine Durchsetzbarkeit der Formulierung "zur vollsten Zufriedenheit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses; Verwirkung ; Fristsetzung mit Klageandrohung

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Zufriedenheitsformel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Zur vollsten Zufriedenheit" gearbeitet? - Arbeitnehmer kann eine sprachlich unmögliche Formulierung im Zeugnis nicht erzwingen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 242 630
    Arbeitszeugnis: Verwirkung des Anspruchs

Papierfundstellen

  • DB 1995, 1135
  • DB 1995, 2235
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LAG Hamm, 17.12.1998 - 4 Sa 1337/98

    Arbeitszeugnis - Transsexuelle[r]

    Zwar hat die Klägerin damit erstmalig neun Jahre nach ihrem Ausscheiden bei der Beklagten die Erstellung eines neuen Zeugnisses mit dem geänderten Namen bzw. dem geänderten Geschlecht verlangt; sie hat sich aber innerhalb der von der Rechtsprechung ( BAG vom 17.02.1988, AP Nr. 17 zu § 630 BGB [ van Venrooy ] = EzA § 630 BGB Nr. 12 = NZA 1988, 427 = SAE 1989, 59 [ M. Wolf ]; LAG Hamm vom 16.03.1989, EzBAT § 61 BAT Nr. 13; LAG Saarland vom 28.02.1990, LAGE § 630 BGB Nr. 9; LAG Düsseldorf vom 11.11.1994, DB 1995, 2235) für die erstmalige Zeugniserteilung aufgestellten zeitlichen Grenzen der Verwirkung von zehn Monaten um Neuerteilung ihres Arbeitszeugnisses bemüht.
  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.2023 - 4 Sa 54/22

    Verwirkung eines Anspruchs auf Zeugnisberichtigung

    Deshalb wird das Zeitmoment in der Rechtsprechungspraxis schon nach relativ kurzer Zeit als erfüllt betrachtet, z.B. bereits nach fünf Monaten (BAG 17. Oktober 1972 - 1 AZR 86/72 - Hessisches LAG 31. März 1999 - 2 Sa 570/96 -), elf Monaten (LAG Düsseldorf 11. November 1994 - 17 Sa 1158/94 -) zwölf Monaten (LAG Köln 8. Februar 2000 - 13 Sa 1050/99 -) oder 15 Monaten (LAG Hamm 3. Juli 2002 - 3 Sa 248/02 -).

    (2) Das LAG Düsseldorf (11. November 1994 - 17 Sa 1158/94 -) sah in einem elfmonatigen Zuwarten lediglich das Zeitmoment als erfüllt an.

  • LAG Köln, 08.02.2000 - 13 Sa 1050/99

    Zeugnis, Zwischenzeugnis, Berichtigung, Verwirkung

    a) Wie jeder schuldrechtliche Anspruch unterliegt auch der Zeugnisberichtigungsanspruch ebenso wie der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses der Verwirkung (BAG, Urt. v. 17.02.1988 - 5 AZR 638/86 -, AP Nr. 17 zu § 630 BGB; LAG Düsseldorf, Urt. v. 11.11.1994 - 17 Sa 1158/94 -, DB 1995, 1135; LAG Saarland, Urt. v. 28.02.1990 - 1 Sa 209/89 -, LAGE § 630 BGB Nr. 9).

    Zuletzt hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 11.11.1994 (- 17 Sa 1158/94 - DB 1995, 1135) eine Verwirkung des Berichtigungsanspruchs nach elfmonatiger Untätigkeit bei vorheriger anwaltlicher Fristsetzung mit Klageandrohung angenommen.

  • BFH, 19.08.1999 - IV R 67/98

    Vorzeitiger Tod des Rentenberechtigten bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

    Der Große Senat hat vielmehr entscheidend darauf abgestellt, daß spätere Veränderungen des Veräußerungspreises auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken, der Vorgang mithin noch dem betrieblichen Bereich zuzuordnen ist (vgl. auch Groh, DB 1995, 2235).
  • LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwirkung eines Zeugnisberichtigungsanspruchs

    Unumstritten ist in der veröffentlichten Instanzenrechtsprechung die Erfüllung des Zeitmoments der Verwirkung bei einem Untätigbleiben des Arbeitnehmers von 10 oder 11 Monaten (vgl. LAG Düsseldorf, 11.11.1994 - 17 Sa 1158/94, DB 1995, 1135 - 11 Monate; LAG Hamm, 3.7.2002 - 3 Sa 248/02, NZA-RR 2003, 73 - 15 Monate).
  • LAG München, 11.02.2008 - 6 Sa 539/07

    Zeugnisanspruch

    Unumstritten ist bei Zeugnisansprüchen in der veröffentlichten Instanzrechtsprechung die Erfüllung des Zeitmoments bei einem Untätigbleiben des Arbeitnehmers von 10 oder 11 Monaten (vgl. LAG Düsseldorf, 11. November 1994 - 17 Sa 1158/94, DB 1995, 1135 - 11 Monate; LAG Hamm, 3. Juli 2002 - 3 Sa 248/02, NZA-RR 2003, 73 - 15 Monate; LAG Köln 8. Februar 2000 - 13 Sa 1050/99 - NZA-RR 2001, 130-132 - 12 Monate).
  • LAG Düsseldorf, 11.06.2003 - 12 Sa 354/03

    Zeugnis, Berichtigungsanspruch, Leistungsbeurteilung (Notenskala), Darlegungs-

    Weil eine Steigerung des Wortes "voll" sprachlich ausgeschlossen ist, ist allerdings in der Rechtsprechung umstritten, ob der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf diese Formulierung hat (dafür: BAG, Urteil vom 23.09.1992, 5 AZR 573/91, EzA Nr. 16 zu § 630 BGB; dagegen: LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.1994, DB 1995, 1135).
  • LAG Köln, 11.09.2002 - 7 Sa 530/02

    Zeugnis, Zwischenzeugnis, Teilzeugnis, Ausschlussfristen, Verwirkung, Treu und

    Auch eine solche Verwirkung ist bereits nach Zeitabläufen anerkannt worden, die wesentlich kürzer waren als der Zeitraum, der vorliegend zwischen dem Ende der Abordnung nach Braunschweig und dem erstmaligen Begehren des Klägers auf Erteilung eines darauf bezogenen Zeugnisses lag (BAG DB 88, 1071: 10 Monate; LAG Düsseldorf DB 95, 1135: 11 Monate).
  • FG Düsseldorf, 04.03.1998 - 14 V 9135/97

    Kaufpreisherabsetzung bei Veräußerung zwischen Angehörigen

    Für die Praxis: Auch der BFH hat sich für den Fall der Rückgängigmachung eines Kaufvertrages gegen Stornierung des Kaufpreises dafür ausgesprochen, daß eine rückwirkende Korrektur der Besteuerungsgrundlage auch dann geboten ist, wenn der Erwerber sein Optionsrecht aus einem außerhalb des Vertragsverhältnisses liegenden, privaten Grund ausgeübt haben sollte (BFH vom 21.12.1993, BStBl II 1994, 648 ; Groh, DB 1995, 2235 ).
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