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   LAG Hessen, 28.06.2004 - 17 Sa 1257/03   

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LAG Hessen, 28.06.2004 - 17 Sa 1257/03 (https://dejure.org/2004,25907)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.06.2004 - 17 Sa 1257/03 (https://dejure.org/2004,25907)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. Juni 2004 - 17 Sa 1257/03 (https://dejure.org/2004,25907)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Insbesondere müssen die Stationierungsstreitkräfte, die sich darauf berufen, ein anderer geeigneter Arbeitsplatz sei nicht verfügbar gewesen, nicht unabhängig vom Vorbringen des Arbeitnehmers alle denkbaren Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im maßgeblichen Einzugsbereich ausschließen (offen gelassen in BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 245/05 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 157 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 148; a.A. für Anhang O zum TV AL II wohl LAG Rheinland-Pfalz 12. Dezember 1997 - 10 Sa 613/97 - , zu II 1 der Gründe; für eine gewisse Erweiterung der Darlegungslast des Arbeitgebers auch Hessisches LAG 28. Juni 2004 - 17 Sa 1257/03 - zu III 2 b cc der Gründe) .
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    b) Es kann dahinstehen, ob der in § 4 SchutzTV geregelte Unterbringungsanspruch auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten grundsätzlich Einfluss hat (verneinend: LAG Düsseldorf 13. Dezember 1994 - 3 (17) Sa 1307/94 - zu Anhang O zum TVAL II; bejahend LAG Rheinland-Pfalz 12. Dezember 1997 - 10 Sa 613/97 - ebenfalls zum Anhang O des TVAL II; APS/Dörner 2. Aufl. ZA-NTS Art. 56 Rn. 14; für eine Ergänzung der Darlegungslast: Hessisches Landesarbeitsgericht 28. Juni 2004 - 17 Sa 1257/03 -).
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2004 - 17 Sa 1257/03 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 246/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    b) Es kann dahinstehen, ob der in § 4 Schutz-TV geregelte Unterbringungsanspruch auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten grundsätzlich Einfluss hat (verneinend: LAG Düsseldorf 13. Dezember 1994 - 3 (17) Sa 1307/94 - zu Anhang O zum TVAL II; bejahend LAG Rheinland-Pfalz 12. Dezember 1997 - 10 Sa 613/97 - ebenfalls zum Anhang O des TVAL II; APS/Dörner 2. Aufl. ZA-NTS Art. 56 Rn. 14; für eine Ergänzung der Darlegungslast: Hessisches Landesarbeitsgericht 28. Juni 2004 - 17 Sa 1257/03 -).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 561/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Insbesondere müssen die Stationierungsstreitkräfte, die sich darauf berufen, ein anderer geeigneter Arbeitsplatz sei nicht verfügbar gewesen, nicht unabhängig vom Vorbringen des Arbeitnehmers alle denkbaren Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im maßgeblichen Einzugsbereich ausschließen (offen gelassen in BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 245/05 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 157 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 148; a.A. für Anhang O zum TV AL II wohl LAG Rheinland-Pfalz 12. Dezember 1997 - 10 Sa 613/97 - , zu II 1 der Gründe; für eine gewisse Erweiterung der Darlegungslast des Arbeitgebers auch Hessisches LAG 28. Juni 2004 - 17 Sa 1257/03 - zu III 2 b cc der Gründe) .
  • LAG Hessen, 18.10.2005 - 13 Sa 332/05

    Präklusionswirkung - rechtskräftige Kündigungsschutzklage -

    Die Klage wurde seinerzeit durch Urteil vom 02. Juli 2003 abgewiesen, die Berufung am 28. Juni 2004 (Az.: 17 Sa 1257/03) zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei Arbeitnehmern der britischen

    Es kann im vorliegenden Verfahren dahinstehen, ob der in § 4 SchutzTV geregelte Unterbringungsanspruch auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten grundsätzlich Einfluss hat (verneinend: LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.12.1994, 3 (17) Sa 1307/94; Urteil vom 10.05.2011, 16 Sa 113/11; bejahend: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.1997, 10 Sa 613/97; modifizierend: LAG Hessen, Urteil vom 28.06.2004, 17 Sa 1257/03, sämtlich zitiert nach juris), denn die Beklagte hat ihrer Darlegungslast in jeder Hinsicht genügt.
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   LAG Hessen, 10.06.2005 - 17 Sa 1257/03   

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https://dejure.org/2005,74940
LAG Hessen, 10.06.2005 - 17 Sa 1257/03 (https://dejure.org/2005,74940)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.06.2005 - 17 Sa 1257/03 (https://dejure.org/2005,74940)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. Juni 2005 - 17 Sa 1257/03 (https://dejure.org/2005,74940)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17

    Schadenersatz wegen der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen?

    Die Kammer neigt insoweit der Auffassung des KG Berlin (Beschluss vom 01.03.2001 - 10 U 8170/99, NJW-RR 2001, 1296) sowie des Hessischen LAG (Beschluss vom 10.06.2005 - 17 Sa 1257/03, juris) zu, wonach sich aufgrund des aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Gebot des fairen Verfahrens ergibt, über einen im Übrigen zulässigen Tatbestandsberichtigungsantrag auch dann zu befinden, wenn die Frist des § 320 Abs. 2 Satz 3 ZPO zwar verstrichen ist, das Urteil aber aus nicht von den Parteien zu vertretenden Gründen erst nach Ablauf von drei Monaten zugestellt worden ist.
  • KG, 07.09.2015 - 8 U 23/14

    Tatbestandsberichtigungsverfahren: Verhinderung eines aus dem erkennenden

    Das Ausscheiden eines Richters aus dem erkennenden Spruchkörper führt zum Wegfall seiner Eigenschaft als "gesetzlicher Richter" i.S. von Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG und damit nach der Regelung des § 320 Abs. 4 S. 2, 3 ZPO zur Entscheidung in der "verbleibenden Besetzung" (s. BGH, Urt. v. 01.02.2002 -V ZR 357/00, NJW 2002, 1426, bei Juris Tz 16 f.; ferner BVerwG, Beschl. v. 11.10.1993 -2 B 32/93, Juris Tz 5; Hess. LAG, Beschl. v. 10.06.2005 -17 Sa 1257/03, Juris Tz 1; vgl. auch BFH, Beschl. v. 08.05.2003 -IV R 63/99, NJW 2003, 3440, bei Juris Tz 8 f.).
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