Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 05.02.2015

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   LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1293/14   

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https://dejure.org/2015,40607
LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1293/14 (https://dejure.org/2015,40607)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.09.2015 - 17 Sa 1293/14 (https://dejure.org/2015,40607)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. September 2015 - 17 Sa 1293/14 (https://dejure.org/2015,40607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 106 GewO
    Wirksamkeit der Versetzung des in Hamburg und Düsseldorf stationierten Cockpit-Personals des Musters B 737 der Deutschen Lufthansa nach Frankfurt/M.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 412/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1293/14
    (3) Die Zuweisung eines neuen, vertraglich nicht festgeschriebenen Stationierungsortes gegenüber einem Mitglied des fliegenden Personals stellt eine Versetzung dar (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - AP GewO § 106 Nr. 22) .

    (aa) Die Versetzung verstößt jedoch gegen § 106 GewO, weil die hierfür darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a. O.; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - AP BGB § 307 Nr. 26) nicht dargelegt hat, dass sie billigem Ermessen entspricht.

    Hierzu können insbesondere die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensumstände wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen gehören (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.; BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - a.a.O.).

    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - a.a. O.; BAG 23. September 2005 - 6 AZR 567/03 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 64).

    Soweit die Kammer in der Vergangenheit bei sog. Umstationierungen die zugrundeliegende Unternehmerentscheidung, an einem bestimmten Ort kein fliegendes Personal mehr zu beschäftigen, als hinzunehmend bezeichnet und nicht als Gegenstand der Interessenabwägung selbst angesehen hat (vgl. z.B. LAG Hessen 28. März 2011 - 17 Sa 1024/10 - n.v., juris; LAG Hessen 10. März 2007 - 17 Sa 1525/07 -n.v., juris), kann hieran angesichts der Rspr. des BAG (vgl. BAG 13. November 2013 -10 AZR 1082/12 - AP GewO § 106 Nrt. 28, Volltext: juris; BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.) nicht festgehalten werden.

    (i) Soweit nach der Rspr. des BAG einer unternehmerischen Entscheidung zur Schließung eines Stationierungsstandorts im Rahmen der Abwägung erhebliches Gewicht zukommen kann, steht dies im Kontext zu dargelegten wirtschaftlichen Erwägungen von beträchtlicher Tragweite, die auch geeignet sind, der Maßnahme ein ausreichendes Maß an Plausibilität zu verleihen und sie deshalb nicht als missbräuchlich oder willkürlich erscheinen zu lassen (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.).

    Im Rahmen der Ausübungskontrolle sind in die Abwägung neben etwaigen persönlichen Verhältnissen des betroffenen Arbeitnehmers von Gewicht und die ihn treffenden konkreten Auswirkungen auch etwaige mit der Personalvertretung vereinbarte Abmilderungen einzubeziehen (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.).

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1293/14
    Damit ist ein Klageantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit oder Rechtswidrigkeit einer Versetzung noch als zulässig anzusehen (vgl. BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - AP GewO § 106 Nr. 26; BAG 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - a.a.O.) .

    (2) Unter Berücksichtigung der von der Rspr. des BAG entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu auch BAG 13. November 2013 - 10 AZR 569/12 - AP GewO § 106 Nr. 26; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - AP GewO § 106 Nr. 21; BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - AP BGB § 307 Nr. 50; BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - AP GewO § 106 Nr. 11) enthält der Formulararbeitsvertrag einen § 106 GewO entsprechenden Versetzungsvorbehalt.

    Soweit die Kammer in der Vergangenheit bei sog. Umstationierungen die zugrundeliegende Unternehmerentscheidung, an einem bestimmten Ort kein fliegendes Personal mehr zu beschäftigen, als hinzunehmend bezeichnet und nicht als Gegenstand der Interessenabwägung selbst angesehen hat (vgl. z.B. LAG Hessen 28. März 2011 - 17 Sa 1024/10 - n.v., juris; LAG Hessen 10. März 2007 - 17 Sa 1525/07 -n.v., juris), kann hieran angesichts der Rspr. des BAG (vgl. BAG 13. November 2013 -10 AZR 1082/12 - AP GewO § 106 Nrt. 28, Volltext: juris; BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.) nicht festgehalten werden.

    Auch dieser Gesichtspunkt ist damit im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen, wobei allerdings auch nach der Rspr. des BAG die Zweckmäßigkeit einer Neuordnung der Stationierung keiner Kontrolle zu unterziehen ist und insoweit lediglich eine Missbrauchskontrolle stattfindet (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - a.a.O.).

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1293/14
    (2) Unter Berücksichtigung der von der Rspr. des BAG entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu auch BAG 13. November 2013 - 10 AZR 569/12 - AP GewO § 106 Nr. 26; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - AP GewO § 106 Nr. 21; BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - AP BGB § 307 Nr. 50; BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - AP GewO § 106 Nr. 11) enthält der Formulararbeitsvertrag einen § 106 GewO entsprechenden Versetzungsvorbehalt.

    (3) Die Zuweisung eines neuen, vertraglich nicht festgeschriebenen Stationierungsortes gegenüber einem Mitglied des fliegenden Personals stellt eine Versetzung dar (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - AP GewO § 106 Nr. 22) .

    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - a.a. O.; BAG 23. September 2005 - 6 AZR 567/03 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 64).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1293/14
    Eine einseitige Veränderung des Einsatzortes, der den Beginn der für die Arbeitszeit maßgeblichen Arbeitstätigkeit bestimmt, ist eine Versetzung (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 18) .

    Hierzu können insbesondere die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensumstände wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen gehören (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.; BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - a.a.O.).

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1082/12

    Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1293/14
    Soweit die Kammer in der Vergangenheit bei sog. Umstationierungen die zugrundeliegende Unternehmerentscheidung, an einem bestimmten Ort kein fliegendes Personal mehr zu beschäftigen, als hinzunehmend bezeichnet und nicht als Gegenstand der Interessenabwägung selbst angesehen hat (vgl. z.B. LAG Hessen 28. März 2011 - 17 Sa 1024/10 - n.v., juris; LAG Hessen 10. März 2007 - 17 Sa 1525/07 -n.v., juris), kann hieran angesichts der Rspr. des BAG (vgl. BAG 13. November 2013 -10 AZR 1082/12 - AP GewO § 106 Nrt. 28, Volltext: juris; BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.) nicht festgehalten werden.

    Entscheidend ist, ob die zugrundeliegende unternehmerische Entscheidung die Versetzung auch angesichts der für den Arbeitnehmer entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1082/12 - a.a.O.).

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1293/14
    bb) Die auf Vornahme einer künftigen Handlung gerichteten Klage ist nach § 259 ZPO zulässig, wenn der Anspruch bereits entstanden ist und den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - NZA 2015, 201).

    (2) Die Besorgnis der Leistungsverweigerung zum Fälligkeitstermin lässt sich noch nicht allein daraus ableiten, dass die Beklagte mit vertretbarer Argumentation die Auffassung vertritt, der Stationierungsort des Klägers sei Frankfurt am Main (ähnlich BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - a.a.O.) .

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1293/14
    Nach der Rspr. des BAG kann die Berechtigung einer Versetzung grundsätzlich auch im Rahmen einer Feststellungsklage geklärt werden (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - AP GewO § 106 Nr. 11; BAG 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - AP LPVG Berlin § 84 Nr. 1).

    (2) Unter Berücksichtigung der von der Rspr. des BAG entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu auch BAG 13. November 2013 - 10 AZR 569/12 - AP GewO § 106 Nr. 26; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - AP GewO § 106 Nr. 21; BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - AP BGB § 307 Nr. 50; BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - AP GewO § 106 Nr. 11) enthält der Formulararbeitsvertrag einen § 106 GewO entsprechenden Versetzungsvorbehalt.

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05

    Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1293/14
    Nach der Rspr. des BAG kann die Berechtigung einer Versetzung grundsätzlich auch im Rahmen einer Feststellungsklage geklärt werden (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - AP GewO § 106 Nr. 11; BAG 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - AP LPVG Berlin § 84 Nr. 1).

    Damit ist ein Klageantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit oder Rechtswidrigkeit einer Versetzung noch als zulässig anzusehen (vgl. BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - AP GewO § 106 Nr. 26; BAG 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - a.a.O.) .

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1293/14
    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - a.a. O.; BAG 23. September 2005 - 6 AZR 567/03 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 64).
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 15/03

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Maßregelungsverbot - Betriebsrentenrecht

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1293/14
    Die zulässige Rechtsausübung muss der tragende Grund, d.h. das wesentliche Motiv für die benachteiligende Maßnahme gewesen sein (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 384/10 - AP BEEG § 18 Nr. 1; BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 15/03 - AP BetrAVG § 1b Nr. 5) .
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

  • LAG Hessen, 03.07.2007 - 4 TaBV 204/06

    Mitbestimmung des Betriebsrats - befristete personelle Maßnahme und vorläufige

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08

    Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 377/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 384/10

    Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG

  • LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
  • LAG Hamburg, 19.03.2015 - 7 Sa 79/14

    Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen; Billiges Ermessen bei

  • LAG Hessen, 10.11.2014 - 17 Sa 1349/13

    Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers bei einer unter Vorbehalt

  • LAG Hamburg, 16.02.2016 - 4 Sa 16/15

    Versetzung einer Flugbegleiterin bei Schließung des Stationierungsstandortes

    Sie verweise ferner auf zwei Urteile des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 07. September 2015 - 17 Sa 1293/14 und vom 05. Oktober 2015 - 17 Sa 1691/14 -.

    Die Ausführungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts von den Urteilen vom 07. September 2015 - 17 Sa 1293/14 und vom 05. Oktober 2015 - 17 Sa 1691/14 -, die von der Klägerin eingereicht worden sind, überzeugen demgegenüber nicht.

    Soweit die Klägerin unter Berufung auf die Urteile des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 07. September 2015 - 17 Sa 1293/14 (Bl. 460 fff d.A.) und vom 05. Oktober 2015 - 17 Sa 1691/14 - (Bl. 500 ff d.A.) meint, wegen der im Interessenausgleich/Sozialplan vorgesehenen Möglichkeit einer "virtuellen Stationierung" der betroffenen Arbeitnehmer am bisherigen Stationierungsort für die Dauer von zwei Jahren könne nicht von einer unternehmerischen Organisationsentscheidung ausgegangen werden, die dezentralen Stationierungsorte zu schließen, folgt die Berufungskammer dieser Auffassung nicht.

  • LAG Hamburg, 03.02.2016 - 6 Sa 54/15

    Versetzung einer Flugbegleiterin an einen anderen Stationierungsort -

    Eine Regelung in einem Interessenausgleich/Sozialplan, mit der dem betroffenen Kabinenpersonal zur Milderung der sozialen Folgen angeboten wird, für zwei Jahre "virtuell" am bisherigen Standort verbleiben zu können, stellt die unternehmerische Entscheidung zur Stationsschließung nicht in Frage (a.A. Hessisches LAG, 07.09.2015 - 17 Sa 1293/14 - juris Rn 120).

    Insoweit sei darauf zu verweisen, dass das LAG Hessen inzwischen in mehreren Parallelverfahren bei identischen Fallgestaltungen (vgl. etwa Az. 17 Sa 1691/14 - Bl. 563 ff. d. A., 17 Sa 1293/14 - Bl. 631 ff. d. A.) die Versetzungen für unwirksam erklärt habe.

    (3) Soweit die Klägerin unter Berufung auf die Entscheidungen des LAG Hessen vom 5. Oktober 2015 zu den Aktenzeichen 17 Sa 1691/14 (Bl. 597 ff. d. A.) und 17 Sa 1293/14 (Bl. 631 ff. d. A.) meint, wegen der im Interessenausgleich/Sozialplan vorgesehenen Möglichkeit einer "virtuellen Stationierung" der betroffenen Arbeitnehmer am bisherigen Stationierungsort für die Dauer von zwei Jahren könne nicht von einer unternehmerischen Organisationsentscheidung ausgegangen werden, die dezentralen Stationierungsorte zu schließen, kann die Kammer dieser Auffassung nicht folgen.

  • LAG Hamburg, 19.11.2015 - 2 Sa 71/14

    Versetzung einer Flugbegleiterin bei Schließung des Stationierungsstandortes

    Die Revision an das Bundesarbeitsgericht ist für die Klägerin zuzulassen, weil das vorliegende Urteil von einer Entscheidung eines anderen Landesarbeitsgerichts (Hessisches LAG , Urteil vom 07. September 2015 - 17 Sa 1293/14 -) abweicht (§ 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG ), für die Beklagte dagegen nicht, weil ein erforderlicher Zulassungsgrund nicht ersichtlich ist (§ 72 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 ArbGG ).
  • LAG Hamburg, 13.04.2016 - 6 Sa 66/15

    Versetzung einer Flugbegleiterin an einen anderen Stationierungsort -

    Eine Regelung in einem Interessenausgleich/Sozialplan, mit der dem betroffenen Kabinenpersonal zur Milderung der sozialen Folgen angeboten wird, für zwei Jahr "virtuell" am bisherigen Standort verbleiben zu können, stellt die unternehmerische Entscheidung zur Stationsschließung nicht in Frage (a.A. Hessisches LAG, 07.09.2015 - 17 Sa 1293/14 - juris Rn 120).
  • LAG Hamburg, 19.05.2016 - 8 Sa 20/15

    Versetzung von Flugbegleitern wegen Schließung eines Standorts

    Der Rechtsauffassung des LAG Hessen, welches u.a. im Urteil vom 07.09.2015 (17 Sa 1293/14) die Auffassung vertritt, das Angebot der Beklagten, einen Piloten zeitlich befristet an seinem bisherigen Stationierungsstandort weiter zu beschäftigen, insb.
  • LAG Hamburg, 18.02.2016 - 8 Sa 59/15

    Versetzung - Änderungskündigung

    Der Rechtsauffassung des LAG Hessen, welches u.a. im Urteil vom 07.09.3015 (17 Sa 1293/14) die Auffassung vertritt, das Angebot der Beklagten, einen Piloten zeitlich befristet an seinem bisherigen Stationierungsstandort weiter zu beschäftigen, insb.
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 05.02.2015 - 17 Sa 1293/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5994
LAG Hamm, 05.02.2015 - 17 Sa 1293/14 (https://dejure.org/2015,5994)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.02.2015 - 17 Sa 1293/14 (https://dejure.org/2015,5994)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 17 Sa 1293/14 (https://dejure.org/2015,5994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung einer erwachsenen Person

  • IWW

    GOZ, § 4 Abs. 2 a BVO NW, § 28 Abs. 2 Satz 6 SGB... V, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 64 Abs. 2 b, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 2 Abs. 1 Nr. 1 b BVO NRW, § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVO NRW, § 4 Abs. 2 a BVO NRW, Artikel 33 Abs. 5 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Beihilfe zur kieferorthopädischen Behandlung seiner Ehefrau

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Beihilfe zur kieferorthopädischen Behandlung seiner Ehefrau

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - 1 A 1291/11

    Verstoß des weitgehenden Ausschlusses der Beihilfe für kieferorthopädische

    Auszug aus LAG Hamm, 05.02.2015 - 17 Sa 1293/14
    Dass das Fehlen weiterer Ausnahmeregelungen über § 4 Abs. 2 a BVO NRW hinaus unverhältnismäßig sein und deshalb eine Verletzung der Fürsorgepflicht darstellen könnte, ist nicht erkennbar (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 08.02.2013 - 1 A 1291/11 - Rdnr. 8; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 01.02.2010 - 3 A 2979/07- Rdnr. 27; OVG Lüneburg 07.08.2013 - 5 LS 95/13 Rdnr. 7, NVwZ-RR 2013, 1012).

    Im Ergebnis geht es auch unter dem Gesichtspunkt der verfassungskonformen Auslegung um die Frage, ob die dem öffentlichen Dienstherrn obliegende Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wird, wenn für die medizinisch notwendige und unabdingbare kieferorthopädische Behandlung die Zahlung von Beihilfe verweigert wird (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 08.02.2013 a.a.O. Rdnr. 8, 10; OVG Lüneburg 07.08.2013 a.a.O. Rdnr. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2012 - 2 S 2904/10

    Beihilfe zur kieferorthopädischen Behandlung Erwachsener

    Auszug aus LAG Hamm, 05.02.2015 - 17 Sa 1293/14
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 02.05.2012 (2 S 2904/10, IÖD 2012, 156) zu der der hier maßgeblichen Norm vergleichbaren Regelung in §§ 5 Abs. 1 Satz 1, 6 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Nr. 1.2.3.

    b der baden-württembergischen Beihilfeverordnung entschieden, dass auf der Grundlage einer verfassungskonformen und an Sinn und Zweck der Regelung orientierten Auslegung jedenfalls dann eine kieferorthopädische Behandlung beihilfefähig ist, wenn die Person, für deren Behandlung Beihilfe begehrt wird, an einer schweren craniomandibulären Dysfunktion leidet, keine Behandlungsalternative vorhanden ist und eine sogenannte sekundäre Anomalie vorliegt, die erst im Erwachsenenalter erworben wurde (VGH Baden-Württemberg 02.05.2012 a.a.O. Rdnr. 33, 35).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2010 - 3 A 2979/07

    Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung bei Überschreitung der

    Auszug aus LAG Hamm, 05.02.2015 - 17 Sa 1293/14
    Dass das Fehlen weiterer Ausnahmeregelungen über § 4 Abs. 2 a BVO NRW hinaus unverhältnismäßig sein und deshalb eine Verletzung der Fürsorgepflicht darstellen könnte, ist nicht erkennbar (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 08.02.2013 - 1 A 1291/11 - Rdnr. 8; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 01.02.2010 - 3 A 2979/07- Rdnr. 27; OVG Lüneburg 07.08.2013 - 5 LS 95/13 Rdnr. 7, NVwZ-RR 2013, 1012).

    Die Beihilfe ergänzt nach der ihr zugrunde liegenden Konzeption lediglich die Alimentation des Beamten (BVerwG 20.03.2008 - 2 C. 49.07 - Rdnr. 19, BVerwGE 131, 20; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 01.02.2010 a.a.O. Rdnr. 19; OVG Lüneburg 07.08.2013 a.a.O. Rdnr. 8).

  • BSG, 20.06.2005 - B 1 KR 20/04 B

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkungen kieferorthopädischer Behandlung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.02.2015 - 17 Sa 1293/14
    Ergänzend verweise er auch auf den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 20.06.2005 (B 1 KR 20/04 B) zu § 28 Abs. 2 Satz 6 SGB V.
  • OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 95/13

    Rechtmäßigkeit eines Beihilfeausschlusses für die kieferorthopädische Behandlung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.02.2015 - 17 Sa 1293/14
    Dass das Fehlen weiterer Ausnahmeregelungen über § 4 Abs. 2 a BVO NRW hinaus unverhältnismäßig sein und deshalb eine Verletzung der Fürsorgepflicht darstellen könnte, ist nicht erkennbar (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 08.02.2013 - 1 A 1291/11 - Rdnr. 8; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 01.02.2010 - 3 A 2979/07- Rdnr. 27; OVG Lüneburg 07.08.2013 - 5 LS 95/13 Rdnr. 7, NVwZ-RR 2013, 1012).
  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus LAG Hamm, 05.02.2015 - 17 Sa 1293/14
    Die Beihilfe ergänzt nach der ihr zugrunde liegenden Konzeption lediglich die Alimentation des Beamten (BVerwG 20.03.2008 - 2 C. 49.07 - Rdnr. 19, BVerwGE 131, 20; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 01.02.2010 a.a.O. Rdnr. 19; OVG Lüneburg 07.08.2013 a.a.O. Rdnr. 8).
  • VG Hannover, 05.07.2023 - 2 A 1567/23

    Beihilfe; Kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen

    Dies ist nach Ansicht des Berichterstatters überzeugend (so auch LAG Hamm, Urt. v. 5.2.2015 - 17 Sa 1293/14 -, juris Rn. 55 ff.; HambOVG, Beschl. v. 15.4.2016 - 5 Bf 82/15 -, juris Rn. 55 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 14.4.2021 - 2 A 553/20 -, juris Rn. 10 ff.).

    Diesem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat die Vorinstanz unter Bezugnahme auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. Februar 2015 (- 17 Sa 1293/14 -, juris) entgegengehalten (UA, S. 12f.), es gehe im Ergebnis auch unter dem Gesichtspunkt der verfassungskonformen Auslegung um die Frage, ob die dem öffentlichen Dienstherrn obliegende Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt werde, wenn für die medizinisch notwendige und unabdingbare kieferorthopädische Behandlung die Zahlung von Beihilfe verweigert werde, weshalb auch die verfassungskonforme Auslegung voraussetze, dass es sich um erhebliche Aufwendungen handle, die für den Beamten unausweichlich seien, deren Übernahme ihm jedoch nicht zumutbar sei.

  • OVG Hamburg, 15.04.2016 - 5 Bf 82/15

    Klage auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung

    Die genannten Gründe rechtfertigen eine Ungleichbehandlung sowohl im Rahmen der RL 2000/78 bzw. des AGG als auch von Art. 3 Abs. 1 GG (wie hier auch: VGH München, Beschl. v. 24.6.2015, 14 ZB 15.568; OVG Münster, Beschl. v. 2.6.2014, 1 A 995/14; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.8.2013, 5 LA 95/13; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.11.2010, 4 B 22.10; LAG Hamm, Urt. v. 5.2.2015, 17 Sa 1293/14; vgl. auch BSG, Beschl. v. 20.6.2005, B 1 KR 20/04 B; alle nach juris).
  • VG Karlsruhe, 01.03.2018 - 9 K 4201/15

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung

    Das Gericht schließt sich dieser Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht zuletzt aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit an (kritisch demgegenüber etwa BayVGH, Beschluss vom 24.06.2015 - 14 ZB 15.568 - juris Rn. 16; NdsOVG, Beschluss vom 07.08.2013 - 5 LA 95/13 - juris Rn. 7; LAG Hamm, Urteil vom 05.02.2015 - 17 Sa 1293/14 - juris Rn. 58 ff.).
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