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   LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06   

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LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06 (https://dejure.org/2007,5088)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06 (https://dejure.org/2007,5088)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 17 Sa 1357/06 (https://dejure.org/2007,5088)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hemmung einer an die Fälligkeit eines Zahlungsanspruchs anknüpfenden Ausschlussfrist bei unsicherer Rechtslage bis zur höchstrichterlichen Entscheidung der Rechtsfrage; Hemmung der Ausschlussfrist bei Unfähigkeit zur Erhebung der Ansprüche durch den Anspruchsberechtigten ...

  • Judicialis

    AO § ... 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; MTA-BA § 29; ; MTA-BA § 29 B Abs. 3; ; MTA-BA § 29 C; ; MTA-BA § 36 Abs. 1; ; MTA-BA § 67; ; MTA-BA § 67 Abs. 1; ; BAT-O § 29 B Abs. 4; ; EStG § 32 Satz 2; ; EStG § 32 Abs. 4; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 72; ; ArbGG § 64 Abs. 2 b; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfristete Geltendmachung des kindbezogenen Ortszuschlags bei unklarer Rechtslage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist -

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06
    Dem Kläger sei es nicht praktisch unmöglich gewesen, seine Ansprüche geltend zu machen (vgl. BAG, Urteil vom 01.06.1995 - 6 AZR 912/94).

    Daraus möglicherweise entstehende Belastungen oder Benachteiligungen nehmen sie bewusst in Kauf (vgl. BAG, Urteil vom 01.08.1966 a.a.O.; Beschluss vom 30.03.1973 - 4 AZR 259/72, AP Nr. 4 zu § 390 BGB; Urteil vom 21.01.1993 - 6 AZR 174/92, ZTR 1993, 466; Urteil vom 01.06.1995 - 6 AZR 912/94, AP Nr. 16 zu § 812 BGB).

    Der Ablauf der tariflichen Ausschlussfrist ist auch nicht deshalb gehemmt, weil es die Beklagte pflichtwidrig unterlassen hätte, dem Kläger Umstände mitzuteilen, die die Geltendmachung des Zahlungsanspruchs innerhalb der Ausschlussfrist ermöglicht hätten (vgl. dazu BAG, Urteil vom 01.06.1995 a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 04.02.1999 - V 111/98

    Verfassungsmäßigkeit der Grenze des Kinderfreibetrags; Voraussetzungen für die

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06
    Schon in seinem Urteil vom 04.02.1999 (V 111/98 Ki, EFG 1999, 713) hat das Finanzgericht Niedersachsen die Verfassungsgemäßheit der Begrenzung der kindergeldunschädlichen Begrenzung bei Einkünften und Bezügen, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung von volljährigen Kindern bestimmt sind, auf einen Höchstbetrag von 12.360,00 DM diskutiert und im Ergebnis § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 EStG für verfassungsgemäß gehalten.

    Sie hat sich nur auf einen von der damaligen Rechtsprechung gedeckten Rechtsstandpunkt gestellt (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 04.02.1999 a.a.O.; BFH, Urteil vom 11.12.2001 - VI R 16/00, HFR 2002, 508).

  • BFH, 11.12.2001 - VI R 16/00

    Kindergeld - Revision - Kind - Ausbildung - Jahresgrenzbetrag - Einkommensgrenze

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06
    Trotz einer finanzgerichtlichen Rechtsprechung, die einem Anspruch des Klägers auf Zahlung von Kindergeld für den Sohn R1xxx im streitgegenständlichen Zeitraum entgegenstand (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 11.12.2001 - VI R 16/00, EzFamR EStG §§ 32, 32 a, 32 b, 32 c, 32 d, Nr. 13) war dem Kläger die Geltendmachung des Anspruchs weder unmöglich noch unzumutbar.

    Sie hat sich nur auf einen von der damaligen Rechtsprechung gedeckten Rechtsstandpunkt gestellt (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 04.02.1999 a.a.O.; BFH, Urteil vom 11.12.2001 - VI R 16/00, HFR 2002, 508).

  • BAG, 01.08.1966 - 3 AZR 60/66

    Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06
    Das gilt auch bei einer zweifelhaften Rechtslage, die zu einer Unsicherheit des Arbeitnehmers führt, ob ihm der fragliche Anspruch zusteht (vgl. BAG, Urteil vom 03.02.1961 - 1 AZR 140/59, AP Nr. 14 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; Urteil vom 01.08.1966 - 3 AZR 60/66, DB 1966, 1613).

    Daraus möglicherweise entstehende Belastungen oder Benachteiligungen nehmen sie bewusst in Kauf (vgl. BAG, Urteil vom 01.08.1966 a.a.O.; Beschluss vom 30.03.1973 - 4 AZR 259/72, AP Nr. 4 zu § 390 BGB; Urteil vom 21.01.1993 - 6 AZR 174/92, ZTR 1993, 466; Urteil vom 01.06.1995 - 6 AZR 912/94, AP Nr. 16 zu § 812 BGB).

  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 512/03

    Kinderbezogener Teil des Ortszuschlags - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06
    Wie sich aus § 29 C MTA-BA ergibt, ist der Ortszuschlag monatlich mit der Grundvergütung zahlbar und gehört damit zu dem regelmäßigen Arbeitsentgelt (vgl. BAG, Urteil vom 13.11.2004 - 6 AZR 512/93, ZTR 2005, 326; Uttlinger/Breier, BAT, § 70 BAT Erläuterungen 7 b Ziff. 1; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, § 70 BAT Erläuterung 6 f. bb.; Ziff. 13 der Durchführungsanweisung zu § 67 MTA-BA).

    Unerheblich ist, ob ein formeller Verwaltungsakt über die Gewährung von Kindergeld vorliegt oder ob tatsächlich Kindergeld gezahlt wird (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2004 - 6 AZR 512/03, ZTR 2005, 326).

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06
    Mit Beschluss vom 11.01.2005 (2 BvR 167/02, NJW 2005, 1923) stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu Lasten der unterhaltsverpflichteten Eltern gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG verstößt.

    Das bei Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.01.2005 (2 BvR 167/02, NJW 2005, 923) ein Anspruch des Klägers auf Zahlung von Kindergeld für den sich in der Ausbildung befindlichen R1xxx bestand, wird auch von der Beklagten nicht in Abrede gestellt.

  • BAG, 15.06.1972 - 5 AZR 32/72

    Tarifliche Ausschlußfrist - Lohnbescheinigung - Aufschlüsselung des Lohnes -

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06
    Schon in seinem Urteil vom 15.08.1972 (5 AZR 32/72, AP Nr. 14 zu § 242 BGB Auskunftspflicht) hat das Bundesarbeitsgericht dem im 20. Jahrhundert lebenden deutschen Arbeitnehmer auferlegt, sich im Grundsatz selbst zu bemühen, die Rechtskenntnisse zu erwerben oder sich mit Hilfe Dritter zugänglich zu machen, die er im Arbeitsleben zur Wahrung seiner sozialen Belange braucht.
  • BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59

    Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06
    Eine unzulässige Rechtsausübung i.S. des § 242 BGB ist von der Rechtsprechung anerkannt worden, wenn der Arbeitgeber durch sein Verhalten die Ursache dafür gesetzt hat, dass der Arbeitnehmer nicht erkennen konnte, ob ihm ein Anspruch zustand, er ihm z.B. eine falsche Auskunft oder Belehrung erteilt hat (vgl. BAG, Urteil vom 23.06.1961 - 1 AZR 239/59, DB 1961, 1198).
  • BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62

    Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag -

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06
    So gibt es keine verbindliche Zusage, sie werde aus dem Ausgang eines Musterrechtsstreits für die sonstigen gleichgelagerten Fälle die entsprechenden Folgerungen ziehen (vgl. dazu BAG, Urteil vom 27.03.1963 - 4 AZR 72/62, AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG; Urteil vom 18.12.1984 - 3 AZR 383/82, AP Nr. 87 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).
  • BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 174/92

    Anspruch auf tariflichen Sozialzuschlag - Versäumung der Ausschlussfrist -

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06
    Daraus möglicherweise entstehende Belastungen oder Benachteiligungen nehmen sie bewusst in Kauf (vgl. BAG, Urteil vom 01.08.1966 a.a.O.; Beschluss vom 30.03.1973 - 4 AZR 259/72, AP Nr. 4 zu § 390 BGB; Urteil vom 21.01.1993 - 6 AZR 174/92, ZTR 1993, 466; Urteil vom 01.06.1995 - 6 AZR 912/94, AP Nr. 16 zu § 812 BGB).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 383/82

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Karenzentschädigung

  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89

    Nutzungsentgelt: Tätigkeit als Zweitobduzent - Verfallfrist

  • FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 471/98

    Bestimmung der kindergeldschädlichen Einkommensgrenze; Begriff des

  • BAG, 30.03.1973 - 4 AZR 259/72

    Aufrechnung nach Ausschlußfrist

  • BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81

    Rückzahlung - Sonderfonds - Überzahlte Anteile - Ausschlußfrist

  • BAG, 03.02.1961 - 1 AZR 140/59

    Ausschlußklausel - Unbekannte Ansprüche - Fälligkeit - Mangelhafte Arbeit -

  • BSG, 02.12.2004 - B 12 KR 23/04 R

    Krankenkassenwahlrecht - Sonderkündigungsrecht - Beitragssatzerhöhung -

  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 150/86

    Tarifvertrag

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. Februar 2007 - 17 Sa 1357/06 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 333/07

    Kindergeld, Ortszuschlag, Kinderbezogener Anteil, Gehaltsanspruch,

    Der KOZ ist monatlich mit der Grundvergütung zahlbar und gehört damit zu dem regelmäßigen Arbeitsentgelt (vgl. BAG v. 13.11.2004 - 6 AZR 512/03 - LAG Hamm v. 8.2.2007 - 17 Sa 1357/06 - m.w.N. - zitiert nach JURIS).

    Für den Anspruch auf den kindergeldbezogenen Teil des Ortszuschlages kommt es weder darauf an, ob ein formeller Verwaltungsakt über die Gewährung von Kindergeld vorliegt, noch ob Kindergeld tatsächlich gezahlt wird (vgl. BAG v. 18.11.2004, - 6 AZR 512/03 - zum BAT, zitiert nach JURIS; zum MTA-BA LAG Hamm v. 8.2.2007 - 17 Sa 1357/06 -, zitiert nach JURIS - bestätigt durch BAG v. 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 - Pressemitteilung Nr. 91/07).

    Das gilt auch bei einer zweifelhaften Rechtslage, die zu einer Unsicherheit des Arbeitnehmers führt, ob ihm der fragliche Anspruch zusteht (vgl. BAG v. 3.2.1961 - 1 AZR 140/49 -, AP-Nr. 14 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 1.8.1966 - 3 AZR 60/66 -, DB 1966, 1613; LAG Hamm v. 8.2.2007 - 17 Sa 1357/06 -, zitiert nach JURIS; im Ergebnis auch BAG vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 -, PM Nr. 91/07).

    Daraus möglicherweise entstehende Belastungen oder Benachteiligungen nehmen sie bewusst in Kauf (vgl. LAG Hamm v. 8.2.2007 - 17 Sa 1357/06 -, Rd.-Ziff. 43 mit einer Vielzahl von Rechtsprechungsnachweisen des BAG).

    Eine an die Fälligkeit des Zahlungsanspruches (hier: kinderbezogener Teil des Ortszuschlags) anknüpfende Ausschlussfrist wird bei unsicherer Rechtslage nicht bis zur höchstrichterlichen Entscheidung der Rechtsfrage gehemmt (LAG Hamm vom 8.2.2007 - 17 Sa 1357/06 - zitiert nach JURIS, im Ergebnis bestätigt durch BAG vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07, PM 91/07).

    Der Anspruch auf Zahlung von Kindergeld ist und bleibt ein öffentlich rechtlicher Anspruch, der nicht von der tariflichen Ausschlussfrist erfasst wird, selbst wenn das Kindergeld gemäß § 72 EStG von dem öffentlichen Arbeitgeber unmittelbar ausgezahlt wird (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese Kommentar zum BAT, Erläuterung 6.F.BB zu § 70 BAT; LAG Hamm v. 8.2.2007 - 17 Sa 1357/06 - ).

  • LAG Niedersachsen, 18.04.2008 - 16 Sa 1143/07

    Geltendmachung des Anspruchs auf die kindergeldabhängigen Entgeltbestandteile des

    Dieser Anspruch ist deshalb gemäß § 70 BAT rechtzeitig geltend zu machen (so BAG, Urteil vom 18.11.2004, Az. 6 AZR 512/03 in ZTR 2005, 326 bis 327, LAG München, Urteil vom 28.11.2006, Az. 8 AZR 953/06, zitiert nach Juris, sowie Urteil des LAG Hamm vom 08.02.2007, Az. 17 Sa 1357/06, zitiert nach Juris).
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