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LAG Hamm, 09.03.1989 - 17 Sa 1524/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kreisschlauchpflegerei; Begriff des feuerwehrtechnischen Dienstes; Feuerwehr; Tarifrecht
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 06.07.1988 - 1 Ca 406/88
- LAG Hamm, 09.03.1989 - 17 Sa 1524/88
Wird zitiert von ... (2)
- ArbG Stuttgart, 02.07.2014 - 11 Ca 291/14
Eingruppierung eines Gerätewartes der Feuerwehr
Nach Auffassung und Willen der Tarifvertragsparteien zählt der dort genannte Personenkreis nicht zum feuerwehrtechnischen Dienst, weil er gerade nicht mir der unmittelbaren Brandbekämpfung betraut ist (…BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - aaO;… 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - aaO;… 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - aaO; LAG Hamm 09.03.1989 - 17 Sa 1524/88 - Juris; Leitsatz zu einem Angestellten, der für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten in einer Kreisschlauchpflegerei angestellt ist). - BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97
Eingruppierung: Einsatzsachbearbeiter in Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle
Mit der unmittelbaren Brandbekämpfung sind nicht nur die Angestellten beschäftigt, die unmittelbar vor Ort ein Feuer bekämpfen, sondern auch die, die bei der Bekämpfung von Bränden oder zur Beseitigung sonstiger Notstände nur Hilfsdienste leisten und damit durch ihre Tätigkeit die eigentliche Brandbekämpfung erst ermöglichen oder unterstützen (BAG Urteil vom 22. März 1990 - 6 AZR 411/88 - EzBAT SR 2 x BAT Arbeitszeit Nr. 1 = ZTR 1990, 517; BAG Urteil vom 11. September 1959 - 1 AZR 56/59 - n.v.; LAG Hamm Urteil vom 9. März 1989 - 17 Sa 1524/88 - EzBAT SR 2 x BAT Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nr. 1).