Rechtsprechung
   LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35780
LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07 (https://dejure.org/2008,35780)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07 (https://dejure.org/2008,35780)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. März 2008 - 17 Sa 1525/07 (https://dejure.org/2008,35780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,35780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (43)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07
    Offen bliebe immer noch, welche konkreten wirtschaftlichen, betrieblichen und persönlichen Gründe zu einer Änderung führen sollen (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - AP BGB § 307 Nr. 17; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - n.v., juris) .

    Die Zulässigkeit einer aufgrund wirksam vereinbarten Versetzungsvorbehalts angeordneten konkreten Versetzung unterliegt dann der Ausübungskontrolle, d.h. es ist zu überprüfen, ob sie gemäß § 106 Satz 1 GewO billigem Ermessen entspricht (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO) .

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 09. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 - AP BGB § 307 Nr. 21; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO).

    Gefordert ist die Beachtung aller dem Arbeitsverhältnis innewohnenden Besonderheiten (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO).

    Diese Kompensation beruht auf den Besonderheiten des Kündigungsschutzrechts und ist daher eine Besonderheit des Arbeitsrechts, die einer weitergehenden AGB-Kontrolle entgegensteht (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesarbeitsgericht in den genannten Entscheidungen die Wirksamkeit der zu beurteilenden Klauseln u.a. auch damit begründete, diese sähen die Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO) vor bzw. die Zuweisung entsprechend den Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO).

    Vielmehr müssen zu diesem weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr in einer anderen Weise eingesetzt werden soll (BAG 07. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - aaO; BAG 11. April 2004 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO).

    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (st. Rspr., vgl. BAG 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 36; BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9; BAG 07. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - aaO; BAG 21. Januar 2004 - 6 AZR 583/02 - AP MTA-O § 12 Nr. 1; BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO).

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07
    Offen bliebe immer noch, welche konkreten wirtschaftlichen, betrieblichen und persönlichen Gründe zu einer Änderung führen sollen (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - AP BGB § 307 Nr. 17; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - n.v., juris) .

    Die Zulässigkeit einer aufgrund wirksam vereinbarten Versetzungsvorbehalts angeordneten konkreten Versetzung unterliegt dann der Ausübungskontrolle, d.h. es ist zu überprüfen, ob sie gemäß § 106 Satz 1 GewO billigem Ermessen entspricht (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO) .

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 09. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 - AP BGB § 307 Nr. 21; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO).

    Gefordert ist die Beachtung aller dem Arbeitsverhältnis innewohnenden Besonderheiten (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO).

    Diese Kompensation beruht auf den Besonderheiten des Kündigungsschutzrechts und ist daher eine Besonderheit des Arbeitsrechts, die einer weitergehenden AGB-Kontrolle entgegensteht (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesarbeitsgericht in den genannten Entscheidungen die Wirksamkeit der zu beurteilenden Klauseln u.a. auch damit begründete, diese sähen die Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO) vor bzw. die Zuweisung entsprechend den Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO).

    Vielmehr müssen zu diesem weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr in einer anderen Weise eingesetzt werden soll (BAG 07. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - aaO; BAG 11. April 2004 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich die Billigkeit der Maßnahme ergibt, liegt bei dem zur Leistungsbestimmung berechtigten Arbeitgeber, der sich auf die Wirksamkeit der Maßnahme beruft (BAG 16. September 1998 - 5 AZR 183/87 - AP BAT-O § 24 Nr. 2; BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - AP BAT-O § 24 Nr. 6; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO).

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07
    Das Direktionsrecht ermöglicht dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen (BAG 07. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61).

    Nachdem auch vor Inkrafttreten des § 106 GewO die Ausübung des Direktionsrechts nach gefestigter Rechtsprechung billigem Ermessen zu entsprechen hatte (BAG 07. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - aaO), hätten die Parteien im Hinblick auf die beabsichtigte zulässige Ausübung des Direktionsrechts dann vereinbart, dass auch bei der Zuweisung eines neuen Stationierungsorts die Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen seien.

    Vielmehr müssen zu diesem weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr in einer anderen Weise eingesetzt werden soll (BAG 07. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - aaO; BAG 11. April 2004 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO).

    Allein aus der Beibehaltung einer bestimmten betrieblichen Regelung hinsichtlich Ort oder Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben noch nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten (BAG 07. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - aaO).

    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (st. Rspr., vgl. BAG 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 36; BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9; BAG 07. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - aaO; BAG 21. Januar 2004 - 6 AZR 583/02 - AP MTA-O § 12 Nr. 1; BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO).

    Abzustellen ist auf die Interessenlage der Parteien im Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts (BAG 07. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - aaO).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07
    Die die ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse i.S.d. §§ 1 Abs. 2 Satz 1, 2 KSchG setzen hierbei voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74; BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81).

    Sind Organisationsentscheidung und Kündigungsentschluss ohne nähere Konkretisierung praktisch deckungsgleich, hat der Arbeitgeber daher auch hier konkret darzulegen, wie sich die Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeit auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Änderungsbedarf entsteht (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO).

    Ebenso ist ihm vorbehalten, die Zahl der Arbeitnehmer, die Menge der zu verrichtenden Arbeit, das Verhältnis dieses Größen zueinander und die Aufteilung der zu erledigenden Aufgaben auf die einzelnen Arbeitsplätze zu bestimmen (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07
    Hierzu gehört auch das Recht, sein Unternehmen aufzugeben bzw. selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben und welche unternehmerischen Ziele es verfolgen soll, sowie die Festlegung, an welchem Standort welche arbeitstechnischen Zwecke verfolgt werden sollen (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41; BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - DB 2002, 2276).

    Dementsprechend unterliegen organisatorische Unternehmerentscheidungen, die sich nachteilig auf die Einsatzmöglichkeiten des Arbeitnehmers auswirken, keiner Zweckmäßigkeitsprüfung, sondern nur einer Missbrauchskontrolle dahin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind, wobei für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung die Vermutung spricht, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - aaO).

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07
    Dementsprechend kann die Ausübung des Direktionsrechts auch dann billigem Ermessen entsprechen, wenn berechtigte Belange eines von der Anordnung des Arbeitgebers betroffenen Arbeitnehmers geringfügig schutzwürdiger sind als die eines von der Weisung nicht betroffenen Arbeitnehmers (BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 64).

    Diese Berücksichtigung schutzwürdiger Belange kann es auch erfordern, eine personelle Auswahlentscheidung gegen den Willen eines anderen Arbeitnehmers zu treffen, dessen Interessen weniger schutzwürdig sind (BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - aaO).

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07
    Hierzu gehört auch das Recht, sein Unternehmen aufzugeben bzw. selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben und welche unternehmerischen Ziele es verfolgen soll, sowie die Festlegung, an welchem Standort welche arbeitstechnischen Zwecke verfolgt werden sollen (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41; BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - DB 2002, 2276).

    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine bessere betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben (BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - aaO).

  • BAG, 21.01.2004 - 6 AZR 583/02

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - Dienstort

    Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07
    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (st. Rspr., vgl. BAG 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 36; BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9; BAG 07. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - aaO; BAG 21. Januar 2004 - 6 AZR 583/02 - AP MTA-O § 12 Nr. 1; BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO).

    Auch bei der Auswahlentscheidung sind die jeweiligen schutzwürdigen Belange zu berücksichtigen (BAG 21. Januar 2004 - 6 AZR 583/02 - AP MTA-O § 12 Nr. 1).

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07
    Die die ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse i.S.d. §§ 1 Abs. 2 Satz 1, 2 KSchG setzen hierbei voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74; BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81).

    Auch im Bereich der Änderungskündigung könnte es im Einzelfall als missbräuchlich angesehen werden, wenn ohne Änderung der realen Abläufe abstrakte Änderungen von Organisationsstrukturen benutzt würden, um den Inhalt von Arbeitsverhältnissen zum Nachteil von Arbeitnehmern so ändern zu können, dass für die betroffenen Arbeitnehmer unzumutbare Arbeitsbedingungen entstehen oder sie de facto aus dem Betrieb gedrängt werden, weil sie aus wirtschaftlichen Gründen zu den geänderten Bedingungen nicht weiterarbeiten können (BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - aaO).

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07
    In dieser Situation ist die nachträglich entstandene Lücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, wobei zu fragen ist, welche Vereinbarung die Parteien getroffen hätten, wenn ihnen die gesetzlich angeordnete Unwirksamkeit der Klausel seinerzeit bereits bekannt gewesen wäre (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1).

    Die Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung liegen dann vor, da aus § 307 Abs. 1 BGB abgeleitete förmliche Anforderungen an die Vertragsformulierung auch auf Altverträge auf eine echte Rückwirkung hinauslaufen (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - aaO).

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1524/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 140/01

    Tarifvertragliche Altersgrenze

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

  • LAG Hessen, 15.01.2007 - 17 Sa 1322/06

    Altersbefristung - Altersgrenze für Kabinenpersonal

  • BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 36/83

    Anspruch eines Beschäftigten der Deutschen Bundesbahn auf Grenzgängerzehrgeld -

  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 633/88

    Arbeitgeber: Direktionsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst des

  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 118/88

    Belegschaftsaktien: Verpflichtung zur Ausgabe in einer Betriebsvereinbarung -

  • BAG, 30.10.1991 - 5 AZR 6/91

    Direktionsrecht - Konkretisierung der Arbeitszeit

  • BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93

    Möglichkeit der einseitigen Einschränkung des Aufgabenbereichs aufgrund

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 186/93

    Sozialplan und Interessenausgleich

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94

    Vertragsauslegung; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Weisungsrecht

  • BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 542/02

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung - betriebliche Ablehnungsgründe

  • BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich

  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04

    Auslegung eines Sozialplans

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung -

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 14.11.2006 - 1 AZR 40/06

    Anrechnung einer tarifvertraglichen Abfindung auf Sozialplanabfindung

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

  • BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 262/06

    Auslegung eines Sozialplans

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 541/06

    Auslegung eines Sozialplans - Ausschlussfrist

  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 657/06

    Jubiläumsgabe - Anrechnung von Vordienstzeiten

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 992/06

    Vertragliche Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle bei Altfall

  • BGH, 15.11.2000 - XII ZR 197/98

    Berücksichtigung einer Abfindung

  • LAG Köln, 09.01.2007 - 9 Sa 1099/06

    Versetzungsklausel; Unwirksamkeit; Bestimmtheit der Versetzungsanordnung

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 255/00

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01

    Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 192/03

    Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. März 2008 - 17 Sa 1525/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 05.10.2015 - 17 Sa 1691/14

    Versetzung; Stationierungsort; Heimatbasis; Umstationierung

    ff) Soweit die Kammer in der Vergangenheit bei sog. Umstationierungen die zugrundeliegende Unternehmerentscheidung, an einem bestimmten Ort kein fliegendes Personal mehr zu beschäftigen, als hinzunehmend bezeichnet und nicht als Gegenstand der Interessenabwägung selbst angesehen hat (vgl. z.B. LAG Hessen 28. März 2011 - 17 Sa 1024/10 - n.v., juris; LAG Hessen 10. März 2007 - 17 Sa 1525/07 -n.v., juris), kann hieran angesichts der Rspr. des BAG (vgl. BAG 13. November 2013 -10 AZR 1082/12 - AP GewO § 106 Nr. 28; Volltext juris; BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.) nicht festgehalten werden.
  • LAG Hessen, 23.11.2015 - 17 Sa 1648/14

    Versetzung; Stationierungsort; Heimatbasis; Umstationierung

    ff) Soweit die Kammer in der Vergangenheit bei sog. Umstationierungen die zugrundeliegende Unternehmerentscheidung, an einem bestimmten Ort kein fliegendes Personal mehr zu beschäftigen, als hinzunehmend bezeichnet und nicht als Gegenstand der Interessenabwägung selbst angesehen hat (vgl. z.B. LAG Hessen 28. März 2011 - 17 Sa 1024/10 - n.v., juris; LAG Hessen 10. März 2007 - 17 Sa 1525/07 -n.v., juris), kann hieran angesichts der Rspr. des BAG (vgl. BAG 13. November 2013 -10 AZR 1082/12 - AP GewO § 106 Nr. 28; Volltext juris; BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.) nicht festgehalten werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht