Rechtsprechung
   LAG Hamm, 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29414
LAG Hamm, 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16 (https://dejure.org/2017,29414)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16 (https://dejure.org/2017,29414)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. August 2017 - 17 Sa 1540/16 (https://dejure.org/2017,29414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,29414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung einer Sparkassenangestellten wegen des Austauschs einer Bargeldlieferung mit einem Paket aus Waschpulver und Babybrei bei unzureichender Anhörung der Arbeitnehmerin zum konkreten Tatverdacht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Verdachtskündigung; Anhörung; Bargeldsendung

  • rechtsportal.de

    Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung einer Sparkassenangestellten wegen des Austauschs einer Bargeldlieferung mit einem Paket aus Waschpulver und Babybrei bei unzureichender Anhörung der Arbeitnehmerin zum konkreten Tatverdacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Findet Kassiererin Waschpulver und Babynahrung statt Bargeld im Geldkoffer? - Verdachtskündigung der Herner Sparkasse bleibt unwirksam

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Sparkasse Herne: 115.000 Euro weg - Verdachtskündigung unwirksam

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Statt Bargeld war Waschpulver und Babynahrung im Geldkoffer: Verdachtskündigung unwirksam

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nur Babynahrung im Geldkoffer? Verdachtskündigung einer Sparkassen-Mitarbeiterin unwirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung bei Waschpulver und Babynahrung statt Bargeld im Geldkoffer?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Verdachtskündigung setzt auch im Bankensektor dringenden Tatverdacht voraus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Findet Kassiererin Waschpulver und Babynahrung statt Bargeld im Geldkoffer? - Verdachtskündigung der Herner Sparkasse bleibt unwirksam

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Sparkasse scheitert mit Verdachtskündigung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Fehlende Anhörung des Arbeitnehmers macht Verdachtskündigung unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung - nur unter engen Voraussetzungen möglich

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten wissen was Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung wegen Waschpulver und Babynahrung statt Bargeld im Geldkoffer der Herner Sparkasse bleibt unwirksam

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    115.000 Euro aus Bank verschwunden - Angestellte im Visier

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung unwirksam: Babynahrung und Waschpulver im Geldkoffer

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verdachtskündigung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente aus objektiven Tatsachen ergeben, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG 23.05.2013 - 2 AZR 102/12 - Rdnr. 20, EzA-SD 2013, Nr. 22, 4 - 6; 25.10.2012 - 2 AZR 700/11 - Rdnr. 16, DB 2013, 641).

    Auf mehr oder weniger haltbarer Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG 23.05.2012 a. a. O. Rdnr. 21; 25.10.2012 a. a. O. Rdnr. 14).

    Entscheidend sind der Verstoß gegen vertragliche Haupt- und Nebenpflichten und der damit verbundene Vertrauensbruch (BAG 25.10.2012 a. a. O. Rdnr. 15).

    Im Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren gewonnene Erkenntnisse können die Annahme, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung begangen, verstärken (BAG 25.10.2012 - 2 AZR 700/11 - Rdnr.16).

    Zu diesem Zweck ist es ihm unbenommen, sich Ermittlungsergebnisse der Strafverfolgungsbehörden zu Eigen zu machen und sie im Arbeitsgerichtsprozess als eigene Behauptungen vorzutragen (BAG 25.10.2012 a. a. O. Rdnr. 16).

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16
    Der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, bestimmte, zeitlich und räumlich eingegrenzte Tatsachen gegebenenfalls zu bestreiten, den Verdacht entkräftende Tatsachen aufzuzeigen und so zu der Aufhellung der für den Arbeitgeber im Dunkeln liegenden Geschehnisse beizutragen (BAG 12.02.2015 - 6 AZR 845/13 - Rdnr. 56, BAGE 151, 1; 24.05.2012 - 2 AZR 206/11 - Rdnr. 32, 33, NZA 2013, 137).

    Das war allerdings auch nicht zwingend erforderlich (dazu BAG 12.02.2015 a. a. O. Rdnr. 65).

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16
    Der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, bestimmte, zeitlich und räumlich eingegrenzte Tatsachen gegebenenfalls zu bestreiten, den Verdacht entkräftende Tatsachen aufzuzeigen und so zu der Aufhellung der für den Arbeitgeber im Dunkeln liegenden Geschehnisse beizutragen (BAG 12.02.2015 - 6 AZR 845/13 - Rdnr. 56, BAGE 151, 1; 24.05.2012 - 2 AZR 206/11 - Rdnr. 32, 33, NZA 2013, 137).

    Der Arbeitnehmer soll Gelegenheit erhalten, sich möglichst unbefangen mit den Vorwürfen des Arbeitgebers auseinanderzusetzen, weil möglicherweise schon seine spontane Reaktion zu einer Entlastung führt (BAG 11.12.2015 a. a. O. Rdnr. 62, 63; 24.05.2012 a. a. O. Rdnr. 35).

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente aus objektiven Tatsachen ergeben, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG 23.05.2013 - 2 AZR 102/12 - Rdnr. 20, EzA-SD 2013, Nr. 22, 4 - 6; 25.10.2012 - 2 AZR 700/11 - Rdnr. 16, DB 2013, 641).

    Es sind auch später bekannt gewordene Umstände zu berücksichtigen, die den ursprünglichen Verdacht abschwächen oder verstärken (BAG 23.05.2013 a. a. O. Rdnr. 25).

  • ArbG Herne, 04.10.2016 - 3 Ca 1053/16

    Außerordentliche Kündigung, Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 04.10.2016 - 3 Ca 1053/16 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt,               das Urteil des Arbeitsgericht Herne vom 04.10.2016, Az. 3 Ca 1053/16, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16
    Nicht nur die außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch die außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, die zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs dann geboten ist, wenn bei unterstellter ordentlicher Kündbarkeit die Einhaltung der Kündigungsfrist zumutbar ist (BAG 13.04.2000 - 2 AZR 259/99 - Rdnr. 37, EzA § 626 BGB n. F. Nr. 180) erfordert nach § 626 Abs. 1 BGB das Vorliegen von Tatsachen, die es dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis fortzuführen (BAG 17.11.2016 - 2 AZR 730/15 - Rdnr. 21, NZA 2017, 394).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.10.2014 - 21 Sa 800/14

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Geldwäsche - außerdienstliches Verhalten -

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16
    Dazu gehört es auch, bei schwerwiegenden Anhaltspunkten für die fehlende Zuverlässigkeit im Rahmen der arbeitsrechtlich zulässigen Möglichkeiten von einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in geldwäschesensiblen Bereichen Abstand zu nehmen (LAG Berlin-Brandenburg 23.10.2014 - 21 Sa 800/14 - Rdnr. 49, BB 2015, 698).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16
    Die Anhörung ist allerdings dann entbehrlich, wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt, es liege eine erwiesene schwere Pflichtverletzung vor (BAG 16.07.2015 - 2 AZR 85/15 - Rdnr. 38, NZA 2016, 161).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2012 - 18 U 90/12

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16
    Mit dem Prozessrecht ist es nicht vereinbar, dass im Anwaltsprozess ein Rechtsanwalt "ungeprüft und unverändert" Schriftsätze seiner Mandantschaft einreicht (OLG Düsseldorf 21.09.2012 - I - 18 U 90/12 - Rdnr. 15).
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16
    Fehlt ein solcher Zusammenhang, scheidet eine Pflichtverletzung regelmäßig aus (BAG 27.01.2011 - 2 AZR 825/09 - Rdnr. 31, BAGE 137, 54).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. August 2017 - 17 Sa 1540/16 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 24.10.2019 - 17 Sa 1038/18

    Waschpulver und Babynahrung im Geldkoffer - fristlose Kündigung einer

    Wegen des Sach- und Streitstandes sowie der Rechtsauffassungen der Parteien im erstinstanzlichen Verfahren wird auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. August 2017 - 17 Sa 1540/16 (Bl. 545 - 551R d. A.) verwiesen.

    Wegen ihres Berufungsangriffs im Einzelnen wird auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. August 2017 (17 Sa 1540/16 - Bl. 553 - 555 R d. A.) verwiesen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht