Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 19.03.2007

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   LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06   

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LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06 (https://dejure.org/2007,6761)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06 (https://dejure.org/2007,6761)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 17 Sa 1621/06 (https://dejure.org/2007,6761)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 3.2. DWVA/NW, 4 DWVO/NW sind dahin auszulegen, dass die Dienstwohnungshöchstvergütung einer teilzeitbeschäftigten Schulhausmeisterin nicht nach dem fiktiven Einkommen eines Vollzeitbeschäftigten, sondern nach ihrem Teilzeitentgelt zu bemessen ist.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 3.2. DWVA/NW, 4 DWVO/NW sind dahin auszulegen, dass die Dienstwohnungshöchstvergütung einer teilzeitbeschäftigten Schulhausmeisterin nicht nach dem fiktiven Einkommen eines Vollzeitbeschäftigten, sondern nach ihrem Teilzeitentgelt zu bemessen ist.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung einer Dienstwohnungsvergütung eines teilzeitbeschäftigten Schulhausmeisters nach dem fiktiven Einkommen eines Vollzeitbeschäftigten oder nach dem Teilzeitentgelt; Zurechenbarkeit des Verschuldens von Büropersonal eines Prozessbevollmächtigten nur im Falle von ...

  • Judicialis

    DWVA/NW § 3.2; ; DWVA/NW § 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Dienstwohnungshöchstvergütung einer teilzeitbeschäftigten Schulhausmeisterin - zulässige Berufung gegen zweites Versäumnisurteil bei unverschuldeter Säumnis infolge Bürofehlers trotz klarer Anweisung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1986 - 6 A 334/85
    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06
    Sie hat die Auffassung vertreten, die Dienstwohnungshöchstvergütung sei unter Zugrundelegung ihrer Bezüge als Teilzeitbeschäftigte zu ermitteln und sich auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25.06.1986 (6 A 334/85, DÖD 1987, 38) berufen.

    Der Begriff Veränderung umfasst sowohl die Erhöhung als auch die Verminderung der Bruttomonatsbezüge, ohne dass sich der Regelung entnehmen lässt, dass nur bestimmte Veränderungen z.B. durch die Anpassung des Entgeltes nach allgemeinen Besoldungserhöhungen relevant sein sollen (vgl. dazu auch OVG Münster, Urteil vom 25.06.1986 - 6 A 334/85 - DöD 1987, 37).

    Wäre der Verordnungsgeber davon ausgegangen, dass grundsätzlich von den Bezügen eines vollzeitbeschäftigten Beamten auszugehen ist, hätte er nicht den Begriff "Veränderung der Bruttodienstbezüge", sondern Erhöhung der Bruttodienstbezüge verwendet (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 25.06.1986, a.a.O.).

    Die Abhängigkeit der höchsten zu entrichtenden Dienstwohnungsvergütung vom Umfang der dem Dienstwohnungsinhaber zufließenden Bruttodienstbezüge soll gewährleisten, dass unabhängig von der Höhe der nach dem örtlichen Mietwert ermittelten Dienstwohnungsvergütung die Belastung des Beamten mit der für die Dienstwohnung tatsächlich zu entrichtenden Vergütung einen bestimmten Teil seines monatlichen Einkommens nicht übersteigt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 25.06.1986, a.a.O.).

    Nicht die Nichtwahrnehmung dienstlicher Aufgaben lässt den Schutz des § 4 DWVO entfallen, sondern erst ein weiterer Akt des Dienstherrn in Form der Aufhebung der Zuweisung der Dienstwohnung (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 25.06.1986, a.a.O.).

  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06
    So stellen die Berechnungsgrundlagen für einen Anspruch grundsätzlich kein Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO dar (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.1994 - II ZR 269/93 - NJW 1995, 1097).

    Gleichwohl konnte ausnahmsweise ein Feststellungsinteresse bejaht werden, weil die Bemessungsgrundlage das einzige zwischen den Parteien streitige Berechnungselement ist und erwartet werden kann, dass ein Feststellungsurteil über den Berechnungsmodus den Streit der Parteien für die Zukunft endgültig erledigt (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.1994, a.a.O.).

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03

    Eingruppierung einer Lehrerin in NRW

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06
    Von Bedeutung ist insbesondere die systematische und teleologische Interpretation aus dem Gesamtzusammenhang der Regelung (vgl. zur Auslegung von Gesetzen Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., Einleitung vor § 1 BGB Rdnr. 41, 46; zur Auslegung eines Erlasses BAG, Urteil vom 30.09.2004 - 8 AZR 551/03 - ZTR 2005, 149).
  • LAG Hamm, 02.12.1999 - 4 Sa 1254/99
    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06
    Der Rechtsanwalt hat das für die Tätigkeit eingesetzte Personal mit der gebotenen Sorgfalt auszuwählen, anzuleiten und zu überwachen (vgl. Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZP Rdnr. 23, Büropersonal und -organisation; LAG Hamm, Urteil vom 18.12.1997 - 16 Sa 968/97 - LAGE § 233 ZPO Nr. 25; Urteil vom 02.12.1999 - 4 Sa 1254/99 - NZA-RR 2000, 551).
  • BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06
    Der Berufungsangriff muss sich darauf beziehen, für das zweite Versäumnisurteil seien die Voraussetzungen nicht gegeben gewesen (vgl. Eichele/Hirtz/Oberheim, a.a.O. Rdnr. 21, BGH, Urteil vom 16.04.1986 - VIII ZB 26/85 - BGHZ 97, 341; Urteil vom 06.05.1999 - V ZB 1/99 - BGHZ 141, 351).
  • BGH, 02.11.1995 - VII ZB 13/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen des Rechtsanwalts auf die

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06
    Nach Erteilung klarer Anweisungen, deren Erledigung keine besonderen Schwierigkeiten erkennen lässt, braucht der Prozessbevollmächtigte grundsätzlich nicht nachzufragen, ob seine Anweisung ausgeführt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27.11.1999 - VI ZB 22/90 - NJW 1991, 1179; Beschluss vom 02.11.1995 - VII ZB 12/95 -VersR 1996, 779; Beschluss vom 23.04.1997 - VII ZB 56/97 - FamRZ 1997, 997; BVerfG, Beschluss vom 16.08.1994 - 2 BvR 2813/93 - NJW 1995, 249; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZPO Rdnr. 23, Büropersonal und -organisation).
  • BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 26/85

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06
    Der Berufungsangriff muss sich darauf beziehen, für das zweite Versäumnisurteil seien die Voraussetzungen nicht gegeben gewesen (vgl. Eichele/Hirtz/Oberheim, a.a.O. Rdnr. 21, BGH, Urteil vom 16.04.1986 - VIII ZB 26/85 - BGHZ 97, 341; Urteil vom 06.05.1999 - V ZB 1/99 - BGHZ 141, 351).
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2813/93

    Entscheidung - Zivilprozeß - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06
    Nach Erteilung klarer Anweisungen, deren Erledigung keine besonderen Schwierigkeiten erkennen lässt, braucht der Prozessbevollmächtigte grundsätzlich nicht nachzufragen, ob seine Anweisung ausgeführt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27.11.1999 - VI ZB 22/90 - NJW 1991, 1179; Beschluss vom 02.11.1995 - VII ZB 12/95 -VersR 1996, 779; Beschluss vom 23.04.1997 - VII ZB 56/97 - FamRZ 1997, 997; BVerfG, Beschluss vom 16.08.1994 - 2 BvR 2813/93 - NJW 1995, 249; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZPO Rdnr. 23, Büropersonal und -organisation).
  • BGH, 13.04.1997 - XII ZB 56/97
    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06
    Nach Erteilung klarer Anweisungen, deren Erledigung keine besonderen Schwierigkeiten erkennen lässt, braucht der Prozessbevollmächtigte grundsätzlich nicht nachzufragen, ob seine Anweisung ausgeführt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27.11.1999 - VI ZB 22/90 - NJW 1991, 1179; Beschluss vom 02.11.1995 - VII ZB 12/95 -VersR 1996, 779; Beschluss vom 23.04.1997 - VII ZB 56/97 - FamRZ 1997, 997; BVerfG, Beschluss vom 16.08.1994 - 2 BvR 2813/93 - NJW 1995, 249; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZPO Rdnr. 23, Büropersonal und -organisation).
  • LAG Hamm, 18.12.1997 - 16 Sa 968/97

    Vergütung für Zeiten eies nicht erfolgten Einsatzes als Ladendetektiv; Falsche

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06
    Der Rechtsanwalt hat das für die Tätigkeit eingesetzte Personal mit der gebotenen Sorgfalt auszuwählen, anzuleiten und zu überwachen (vgl. Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZP Rdnr. 23, Büropersonal und -organisation; LAG Hamm, Urteil vom 18.12.1997 - 16 Sa 968/97 - LAGE § 233 ZPO Nr. 25; Urteil vom 02.12.1999 - 4 Sa 1254/99 - NZA-RR 2000, 551).
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 409/97

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses für eine

  • BGH, 27.11.1990 - VI ZB 22/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung; Versäumung der

  • BGH, 16.11.1995 - VII ZB 12/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

  • BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07

    Versäumung der Bewerbungsfrist um eine ausgeschriebene Notarstelle aufgrund eines

    Ist jedoch für den Rechtsanwalt bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind und es Anweisungen nicht beachtet hat, muss der Rechtsanwalt selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1973 - IX ZR 171/72 - VersR 1973, 1144, 1145; OLG Oldenburg NJW 2007, 1698; ferner auch LAG Hamm, Urteil vom 15. Februar 2007 - 17 Sa 1621/06 - juris Rn. 56).
  • SG Würzburg, 07.01.2008 - S 2 SF 18/07
    Das Verschulden des Büropersonals muss sich der Berechtigte nur dann zurechnen lassen, wenn ihm ein Aufsichts-, Organisations- oder Informationsverschulden vorzuwerfen ist (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, L 6 B 129/07 R - KO vom 16.08.2007, Landesarbeitsgericht Hamm, 17 Sa 1621/06 vom 15.02.2007).
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   LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1621/06   

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LAG Hessen, Entscheidung vom 19. März 2007 - 17 Sa 1621/06 (https://dejure.org/2007,64917)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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