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   LAG Düsseldorf, 18.03.1998 - 17 Sa 1797/97   

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LAG Düsseldorf, 18.03.1998 - 17 Sa 1797/97 (https://dejure.org/1998,3948)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.1998 - 17 Sa 1797/97 (https://dejure.org/1998,3948)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 1998 - 17 Sa 1797/97 (https://dejure.org/1998,3948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gratifikationsminderung durch Fehlzeiten infolge eines Arbeitsunfalls

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § § 611, 612 a BGB, § 75 BetrVG, §§ 548 ff RVO
    Gratifikationsminderung durch Fehlzeiten infolge eines Arbeitsunfalls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über die Höhe einer Weihnachtsgratifikation; Berücksichtigung von Fehlzeiten infolge eines Arbeitsunfalls; Bonusstaffelung (beim Weihnachtsgeld) nach Fehlzeiten in einer Betriebsvereinbarung; Berücksichtigungsfähigkeit krankheitsbedingter Fehlzeiten bei der ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weihnachtsgeld-Kürzung wegen krankheitsbedingter Fehltage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 59
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93

    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.1998 - 17 Sa 1797/97
    Die Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die gratifikationsschädlich krankheitsbedingte Fehlzeiten, für die Entgeltfortzahlung zu leisten ist, berücksichtigt, ist zulässig - vgl. BAG, Urteil v. 15.12.1990 - 6 AZR 381/88 - und v. 26.10.1994 - 10 AZR 482/93 - AP Nr. 15 und 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie.

    Eine solche Regelung stellt ebensowenig einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB dar - vgl. BAG, Urteil vom 26.10.1994 - 10 AZR 482/93 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie.

    Es geht darum, ob die Regelung in sich der Billigkeit entspricht oder ob einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ihr in unbilliger Weise benachteiligt werden - BAG, Urteil vom 26.10.1994 - a. a. O. - zu II 3 a der Gründe m. w. N.

    Diese vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 26.10.1994 (a. a. O. - zu II 2 c der Gründe) nicht weiter belegte Annahme verbietet sich nach Auffassung der Kammer dann, wenn eine Anwesenheitsprämie - wie im Streitfalle - durch Betriebsvereinbarung geregelt ist.

    Betriebspartner kann zudem durchaus zu höheren Kürzungsquoten bis zu 1/30 führen - BAG, Urteil vom 26.10.1994 - 10 AZR 482/93 - a. a. O., zu II 3 b) bb) der Gründe.

  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 381/88

    Weihnachtsgeld - Anwesenheitsprämie - Krankheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.1998 - 17 Sa 1797/97
    Die Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die gratifikationsschädlich krankheitsbedingte Fehlzeiten, für die Entgeltfortzahlung zu leisten ist, berücksichtigt, ist zulässig - vgl. BAG, Urteil v. 15.12.1990 - 6 AZR 381/88 - und v. 26.10.1994 - 10 AZR 482/93 - AP Nr. 15 und 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie.

    Es überzeugt zunächst einmal, der Rechtsprechung des BAG seit der grundsätzlichen Entscheidung des 6. Senats vom 15.02.1990 - 6 AZR 381/88 - BAGE 64, 179 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu folgen.

    Für diese Beurteilung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Urteil vom 15.02.1990 (a. a. O.) sprechen im Gegensatz zur früheren Auffassung des damals zuständigen 5. Senats (Urteil vom 19.05.1982 - 5 AZR 466/80 - BAGE 39, 67 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie) die besseren Gründe.

    Deshalb verstößt die Vereinbarung einer Kürzung von Gratifikationen wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten nicht gegen das gesetzliche Abdingungsverbot des § 12 EntgeltFZG - vgl. BAG, Urteil vom 15.02.1990 - a. a. O., zu II 4 a der Gründe m. w. N.

    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 15.02.1990 - a. a. O. - zu II 5 a der Gründe), von der abzuweichen die Berufungskammer keine Veranlassung im Streitfalle sieht, ist im Regelfall bei einzelvertraglicher Vereinbarung eine Kürzungsrate von 1/60 angemessen; die Interessenbewertung durch die.

  • BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80

    Anwesenheitsprämie

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.1998 - 17 Sa 1797/97
    Für diese Beurteilung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Urteil vom 15.02.1990 (a. a. O.) sprechen im Gegensatz zur früheren Auffassung des damals zuständigen 5. Senats (Urteil vom 19.05.1982 - 5 AZR 466/80 - BAGE 39, 67 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie) die besseren Gründe.
  • BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 626/98

    Weihnachtsgeld-Kürzung wegen krankheitsbedingter Fehltage

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 17 Sa 1797/97 -.

    10 AZR 626/98 17 Sa 1797/97.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. März 1998 - 17 Sa 1797/97 - wird zurückgewiesen.

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