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   LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06   

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LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06 (https://dejure.org/2007,7019)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06 (https://dejure.org/2007,7019)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 17 Sa 1890/06 (https://dejure.org/2007,7019)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer auf Zahlung der vollen Wechselschichtzulage; Berechnung einer Wechselschichtzulage; Verstoß der Zahlung einer anteiligen Zulage entsprechend § 24 Abs. 2 Tarifvertrag in der für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser, Pflege- ...

  • Judicialis

    TVöD-K § 8 Abs. 5; ; TVöD-K § 24 Abs. 2; ; TzBfG § 4 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 10.02.1999 - 10 AZR 711/97

    Pflegezulage bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06
    Bei der Prüfung der Zulässigkeit einer anteiligen Kürzung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Sinn und Zweck der Leistung an (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999 - 10 AZR 711/97 - NZA 1999, 1001; Urteil vom 19.02.1998 - 6 AZR 460/96 - AP Nr. 12 zu § 40 BAT; Urteil vom 11.06.1997 - 10 AZR 784/96 - AP Nr. 2 zu § 24 BMT-G II).

    Der Zweck der tariflichen Regelung ergibt sich insbesondere auch aus den in der Regelung selbst normierten Voraussetzungen sowie den Ausschluss- und Kürzungstatbeständen (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dabei bezüglich der Höhe von Zuschlägen und Zulagen für Teilzeitbeschäftigte zwischen Arbeitsentgelt für die Tätigkeit unter besonderen Anforderungen entsprechend dem Umfang der Arbeitsleistung einerseits und Erschwerniszulagen für die mit der Tätigkeit an sich unabhängig von der Arbeitszeit verbundenen Belastungen andererseits zu unterscheiden (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999, a.a.O.; Urteil vom 11.06.1997, a.a.O.; Urteil vom 17.04.1996 - 10 AZR 617/95 - AP Nr. 18 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen; Urteil vom 11.12.1996 - 10 AZR 359/96 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 127/92

    Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06
    Der Kläger hat die Auffassung vertreten, der Beklagte sei unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.06.1993 - 10 AZR 127/92 - verpflichtet, an ihn die ungekürzte Wechselschichtzulage zu zahlen.

    Bezüglich des Begriffs "Behandeln" ist auf die Rechtserheblichkeit des Arbeitgeberverhaltens abzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 23.06.1993 - 10 AZR 127/92 - AP Nr. 1 zu § 34 BAT m.w.N.).

    Zu berücksichtigen ist bei der Frage der Auslegung einer Vorschrift auch, ob ein bestimmtes Verständnis zu einer sachgerechten Rechtsfolge führt (vgl. Marschner, Anm. zu BAG, Urteil vom 23.06.1993, a.a.O.).

  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06
    So stellen die Berechnungsgrundlagen für einen Anspruch grundsätzlich kein Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO dar (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.1994 - II ZR 269/93 - NJW 1995, 1097).

    Gleichwohl konnte das Feststellungsinteresse ausnahmsweise bejaht werden, weil die Bemessungsgrundlage das einzige zwischen den Parteien streitige Element des Anspruchs ist und erwartet werden kann, dass ein Feststellungsurteil über den Berechnungsmodus den Streit der Parteien für die Zukunft endgültig erledigt (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.1994, a.a.O.).

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 784/96

    Schichtlohnzuschlag für Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06
    Bei der Prüfung der Zulässigkeit einer anteiligen Kürzung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Sinn und Zweck der Leistung an (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999 - 10 AZR 711/97 - NZA 1999, 1001; Urteil vom 19.02.1998 - 6 AZR 460/96 - AP Nr. 12 zu § 40 BAT; Urteil vom 11.06.1997 - 10 AZR 784/96 - AP Nr. 2 zu § 24 BMT-G II).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dabei bezüglich der Höhe von Zuschlägen und Zulagen für Teilzeitbeschäftigte zwischen Arbeitsentgelt für die Tätigkeit unter besonderen Anforderungen entsprechend dem Umfang der Arbeitsleistung einerseits und Erschwerniszulagen für die mit der Tätigkeit an sich unabhängig von der Arbeitszeit verbundenen Belastungen andererseits zu unterscheiden (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999, a.a.O.; Urteil vom 11.06.1997, a.a.O.; Urteil vom 17.04.1996 - 10 AZR 617/95 - AP Nr. 18 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen; Urteil vom 11.12.1996 - 10 AZR 359/96 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

  • ArbG Bielefeld, 25.10.2006 - 6 Ca 1877/06

    Wechselschichtzulage, Teilzeitbeschäftigung, anteilige Zahlung,

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 25.10.2006 - 6 Ca 1877/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 25.10.2006 - 6 Ca 1877/06 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 519/99

    Provisionscharakter einer Prämienzahlung - Erlöschen des Anspruchs nach Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06
    Ihr Zweck ist die pauschale Abgeltung der besonderen Lage der Arbeitszeit in der Wechselschicht, die mit psychischen und physischen Belastungen und Erschwernissen verbunden ist, die sich aus dem wechselnden Lebensrhythmus des Wechselschicht Leistenden ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2000 - 10 AZR 519/99 - BB 2000, 2642; ArbG Kassel, Urteil vom 28.09.2006 - 3 Ca 191/06 - im Ergebnis auch ArbG München, Urteil vom 07.12.2006 - 11 Ca 9706/06 - anderer Auffassung Böhme, Anteilige (Wechsel-) Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte nach §§ 8 Abs. 5 und 6, 24 Abs. 2 TVöD verstößt gegen § 4 TzBfG, Plege- und Krankenhausrecht 2007, 21).
  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 617/95

    Funktionszulage für teilzeitbeschäftigte Schreibkräfte

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dabei bezüglich der Höhe von Zuschlägen und Zulagen für Teilzeitbeschäftigte zwischen Arbeitsentgelt für die Tätigkeit unter besonderen Anforderungen entsprechend dem Umfang der Arbeitsleistung einerseits und Erschwerniszulagen für die mit der Tätigkeit an sich unabhängig von der Arbeitszeit verbundenen Belastungen andererseits zu unterscheiden (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999, a.a.O.; Urteil vom 11.06.1997, a.a.O.; Urteil vom 17.04.1996 - 10 AZR 617/95 - AP Nr. 18 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen; Urteil vom 11.12.1996 - 10 AZR 359/96 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).
  • BAG, 11.12.1996 - 10 AZR 359/96

    Sicherheitszulage für Teilzeitkräfte

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dabei bezüglich der Höhe von Zuschlägen und Zulagen für Teilzeitbeschäftigte zwischen Arbeitsentgelt für die Tätigkeit unter besonderen Anforderungen entsprechend dem Umfang der Arbeitsleistung einerseits und Erschwerniszulagen für die mit der Tätigkeit an sich unabhängig von der Arbeitszeit verbundenen Belastungen andererseits zu unterscheiden (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999, a.a.O.; Urteil vom 11.06.1997, a.a.O.; Urteil vom 17.04.1996 - 10 AZR 617/95 - AP Nr. 18 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen; Urteil vom 11.12.1996 - 10 AZR 359/96 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).
  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 512/99

    Wechselschichtzulage

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06
    Ihr Zweck ist die pauschale Abgeltung der besonderen Lage der Arbeitszeit in der Wechselschicht, die mit psychischen und physischen Belastungen und Erschwernissen verbunden ist, die sich aus dem wechselnden Lebensrhythmus des Wechselschicht Leistenden ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2000 - 10 AZR 519/99 - BB 2000, 2642; ArbG Kassel, Urteil vom 28.09.2006 - 3 Ca 191/06 - im Ergebnis auch ArbG München, Urteil vom 07.12.2006 - 11 Ca 9706/06 - anderer Auffassung Böhme, Anteilige (Wechsel-) Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte nach §§ 8 Abs. 5 und 6, 24 Abs. 2 TVöD verstößt gegen § 4 TzBfG, Plege- und Krankenhausrecht 2007, 21).
  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist -

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06
    Auf die Kenntnis des Arbeitgebers von der Überzahlung und damit von dem Rückzahlungsanspruch kommt es grundsätzlich nicht an (vgl. BAG, Urteil vom 01.06.1995 - 6 AZR 912/94 - AP Nr. 16 zu § 812 BGB).
  • ArbG Kassel, 28.09.2006 - 3 Ca 191/06
  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05

    Altersteilzeit - Höhe des Aufstockungsbetrages

  • BAG, 21.04.2005 - 6 AZR 440/04

    Tarifauslegung - Stichtagsregelung

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

  • ArbG München, 07.12.2006 - 11 Ca 9706/06
  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 460/96

    Beihilfeanspruch bei Teilzeitarbeit nur arbeitszeitanteilig

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der

  • LAG Hessen, 28.08.2007 - 1 Sa 1872/06

    Diskriminierung von Teilzeitkräften - Wechselschichtzulage -

    In Teilzeit beschäftigte Angestellte, auf deren Arbeitsverhältnis der TVöD anzuwenden ist, erhalten die Wechselschichtzulage nur im Verhältnis ihres Beschäftigungsumfangs zu dem der in Vollzeit beschäftigten (wie LAG Hamm Urteil vom 10.09.2007 - 17 Sa 1890/06 - Revision zugelassen [6 AZR 504/07]; entgegen LAG Schleswig-Holstein Urt. v. 30.05.2007 - 5 Sa 59/07).

    Diese Regelung ist nicht unwirksam, weil durch sie die Klägerin entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG als Teilzeitbeschäftigte ohne sachlichen Grund gegenüber vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern schlechter behandelt würde (LAG Hamm, Urteil vom 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06 - n. v., Revision unter 6 AZR 504/07 BAG eingelegt; vgl. Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 8 Rn 53; Sponer/Steinherr, TVöD, § 8 Rn 124; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, TVöD, § 8 Rn 71).

  • LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst -

    Dieser Rechtsprechung ist nach Auffassung der Kammer nach Änderung der Voraussetzungen für die Zahlung einer Schichtzulage nicht mehr zu folgen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06; a. A. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.03.2007 - 5 Sa 557/06).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2019 - 5 Sa 234/18

    Schichtzulage - öffentlicher Dienst - ständige Schichtarbeit

    Das entspricht einer regelmäßigen Arbeitszeit von 38, 5 Wochenstunden, d. h. in etwa einer Vollbeschäftigung (LAG Hamm, Urteil vom 10. Mai 2007 - 17 Sa 1890/06 - Rn. 76, juris = ZTR 2007, 543).
  • LAG Köln, 19.11.2007 - 14 Sa 715/07

    Schichtzulage bei Teilzeittätigkeit

    Während das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 27.03.2007 - 5 Sa 557/06 -) und das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 02.08.2007 - 5 Sa 682/07 -) insoweit einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot annehmen, wird dies vom Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg (Urteil vom 22.06.2007 - 8 Sa 788/07 -.) und vom Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06 -) verneint.
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2007 - 5 Sa 682/07

    Volle Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst

    Dieser Arbeitnehmer sind demgemäß gerade nicht dauerhaft den Belastungen des Schichtdienstes ausgesetzt und rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung (so ausdrücklich: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.03.2007 - 5 Sa 557/06 - noch nicht veröffentlicht; a. A. LAG Hamm, Urteil vom 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06 - noch nicht veröffentlicht, beide jeweils mit weiteren Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung).
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