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   LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04   

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LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04 (https://dejure.org/2005,24631)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04 (https://dejure.org/2005,24631)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 17 Sa 2299/04 (https://dejure.org/2005,24631)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (38)

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 459/01

    Betriebsübergang - Insolvenzverfahren - Insolvenzgeld

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
    Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bezieht sich auf eine organisatorische Gesamtheit von Personen und Sachen zur auf Dauer angelegten Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung (vgl. BAG vom 20. Juni 2002 - 8 AZR 459/01 , AP Nr. 10 zu § 113 InsO ).

    dem Berechtigten Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung überlassen worden sind, können ihm diese als eigene zugerechnet werden (vgl. BAG vom 20. Juni 2002 a.a.O.).

    Einer besonderen Übertragung einer irgendwie gearteten Leitungsmacht bedarf es neben dem Merkmal der Fortführung des Betriebes nicht (BAG vom 20. Juni 2002 a.a.O. m.w.H.).

    Es reicht nicht aus, wenn der Erwerber mit einzelnen bislang nicht teilbetrieblich organisierten Betriebsmitteln einen Betrieb oder Betriebsteil gründet (BAG vom 20. Juni 2002 a.a.O.; BAG vom 26. August 1999 - 8 AZR 718/98 , AP Nr. 196 zu § 613 a BGB).

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
    Erteilt der Arbeitnehmer die verlangte Auskunft nicht, kann der Arbeitgeber die Fortzahlung des Arbeitsentgelts verweigern (vgl. BAG vom 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 , BB 2002, 1703).

    Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtswirksam von seiner Arbeitspflicht freigestellt, was anzunehmen ist, wenn mit der Freistellung Urlaubsansprüche erfüllt werden sollen ohne nähere zeitliche Festlegung des Urlaubszeitraums, führt dies nicht zur Begründung eines Annahmeverzugsanspruchs, sondern der Vergütungsanspruch nach § 611 BGB bleibt bestehen (BAG vom 19. März 2002 a.a.O. und vom 9. November 1999 a.a.O.).

    Ein wirksamer Vorbehalt setzt allerdings voraus, dass der Urlaub hinsichtlich seines Beginns und Endes im Freistellungszeitraum festgelegt wird (BAG vom 19. März 2002 a.a.O.).

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
    Allerdings konnte und durfte sich der Beklagte zu 1) auf die langjährige und gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verlassen, dass Anknüpfungspunkt für die Anzeige und für die ggf. erforderlich werdende Zustimmung der Arbeitsverwaltung bei Massenentlassungen im Sinne von § 17 KSchG nicht die Kündigungserklärung, sondern der vorgesehene Entlassungszeitpunkt ist (vgl. BAG vom 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - AP Nr. 14 zu § 17 KSchG 1969; BAG vom 13. April 2000 - 2 AZR 215/99 , AP Nr. 13 zu § 17 KSchG 1969; BAG vom 11. März 1999 - 2 AZR 461/98 - AP Nr. 12 zu § 17 KSchG 1969; BAG vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 , AP Nr. 8 zu § 17 KSchG 1969).

    Nach dieser zuletzt noch durch Urteil vom 18. September 2003 ( 2 AZR 79/02 a.a.O.) bestätigten Rechtsprechung ist zunächst die Kündigungserklärung als privatrechtliches Rechtsgeschäft unabhängig von einem Verstoß gegen §§ 17, 18 KSchG wirksam.

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
    Eine solche kann ihre Identität über ihren Übergang hinaus bewahren, wenn der neue Unternehmensinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger in dieser Tätigkeit eingesetzt hatte (vgl. etwa EuGH 11. März 1997 - Rs. C-13/95 , AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie 77/187; EuGH vom 2. Dezember 1999 - Rs. C-234/98 , AP Nr. 28 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187; BAG vom 18. März 1999 - 8 AZR 306/98 , AP Nr. 44 zu § 4 KSchG; BAG vom 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 , AP Nr. 154 zu § 613 a BGB).

    Zu verneinen ist dies jedoch, wenn eine wirtschaftlich erhebliche Zeitspanne der Betriebsruhe der Annahme eines Betriebsübergangs entgegen steht (vgl. BAG vom 2. Dezember 1999 a.a.O.; BAG vom 22. Mai 1997 a.a.O. m. w. N.).

  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 796/98

    Betriebsübergang - Feststellungsinteresse während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
    Hierbei ist zu prüfen, ob der Erhalt der regelmäßig durch Geschäftslage, Warensortiment und Betriebsform geprägten Kundenbeziehungen festgestellt werden kann (vgl. BAG vom 2. Dezember 1999 - 8 AZR 796/98 , AP Nr. 188 zu § 613 a BGB).

    Zu verneinen ist dies jedoch, wenn eine wirtschaftlich erhebliche Zeitspanne der Betriebsruhe der Annahme eines Betriebsübergangs entgegen steht (vgl. BAG vom 2. Dezember 1999 a.a.O.; BAG vom 22. Mai 1997 a.a.O. m. w. N.).

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99

    Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
    Daher verbietet der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ableitende Grundsatz des Vertrauensschutzes es, die richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17, 18 KSchG , soweit diese möglich sein sollte, auf Kündigungen anzuwenden, die vor der Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 ergangen sind (vgl. BAG vom 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 , AP Nr. 1 zu § 28 LPVG Niedersachen; LAG Berlin vom 27. April 2005 a.a.O.; Hess. LAG vom 20. April 2005 a.a.O.).

    Eine Einschränkung dieser Rückwirkung ist jedoch in Fällen geboten, in denen die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Harte bedeuten würde (vgl. BAG vom 18. Januar 2001 a.a.O.; BGH 29. Februar 1996 - IX ZR 153/95 , BGHZ 132, 119).

  • LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04

    richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17 ff. KSchG; Vertrauensschutz für den

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes verbiete es, die Wirksamkeit der Kündigung an einer Anwendung der §§ 17 ff. KSchG unter Berücksichtigung der Auffassung des EuGH in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2005 scheitern zu lassen (vgl. LAG Berlin vom 27. April 2005 - 17 Sa 2646/04 , NZA-RR 2005, 412; Hess. LAG vom 20. April 2005 - 6 Sa 2279/04 , juris; LAG Köln vom 25. Februar 2005 - 11 Sa 767/04 , EzA-SD 2005, Nr. 13, 15-16; ArbG Lörrach vom 24, März 2005 - 2 Ca 496/04, NZA 2005, 584 [ArbG Lörrach 24.03.2005 - 2 Ca 496/04] ).

    Daher verbietet der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ableitende Grundsatz des Vertrauensschutzes es, die richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17, 18 KSchG , soweit diese möglich sein sollte, auf Kündigungen anzuwenden, die vor der Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 ergangen sind (vgl. BAG vom 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 , AP Nr. 1 zu § 28 LPVG Niedersachen; LAG Berlin vom 27. April 2005 a.a.O.; Hess. LAG vom 20. April 2005 a.a.O.).

  • LAG Hessen, 20.04.2005 - 6 Sa 2279/04

    Arbeitsrecht - Kündigungsrecht - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes verbiete es, die Wirksamkeit der Kündigung an einer Anwendung der §§ 17 ff. KSchG unter Berücksichtigung der Auffassung des EuGH in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2005 scheitern zu lassen (vgl. LAG Berlin vom 27. April 2005 - 17 Sa 2646/04 , NZA-RR 2005, 412; Hess. LAG vom 20. April 2005 - 6 Sa 2279/04 , juris; LAG Köln vom 25. Februar 2005 - 11 Sa 767/04 , EzA-SD 2005, Nr. 13, 15-16; ArbG Lörrach vom 24, März 2005 - 2 Ca 496/04, NZA 2005, 584 [ArbG Lörrach 24.03.2005 - 2 Ca 496/04] ).

    Daher verbietet der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ableitende Grundsatz des Vertrauensschutzes es, die richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17, 18 KSchG , soweit diese möglich sein sollte, auf Kündigungen anzuwenden, die vor der Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 ergangen sind (vgl. BAG vom 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 , AP Nr. 1 zu § 28 LPVG Niedersachen; LAG Berlin vom 27. April 2005 a.a.O.; Hess. LAG vom 20. April 2005 a.a.O.).

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
    Allerdings konnte und durfte sich der Beklagte zu 1) auf die langjährige und gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verlassen, dass Anknüpfungspunkt für die Anzeige und für die ggf. erforderlich werdende Zustimmung der Arbeitsverwaltung bei Massenentlassungen im Sinne von § 17 KSchG nicht die Kündigungserklärung, sondern der vorgesehene Entlassungszeitpunkt ist (vgl. BAG vom 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - AP Nr. 14 zu § 17 KSchG 1969; BAG vom 13. April 2000 - 2 AZR 215/99 , AP Nr. 13 zu § 17 KSchG 1969; BAG vom 11. März 1999 - 2 AZR 461/98 - AP Nr. 12 zu § 17 KSchG 1969; BAG vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 , AP Nr. 8 zu § 17 KSchG 1969).

    Auch ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitsgerichte, wenn eine bestandskräftigen Zustimmung der Arbeitsverwaltung vorliegt, an die hierin liegende Feststellung gebunden sind, der Arbeitgeber habe eine wirksame Massenentlassungsanzeige vorgenommen (BAG vom 24. Oktober 1996 a.a.O.).

  • LAG Hamm, 25.02.2000 - 10 Sa 1843/99

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung ; Ausreichende

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
    Zur Wahrung der Schriftform nach den §§ 125, 126 BGB ist es ausreichend, dass die Namensliste und der Interessenausgleich eine einheitliche Urkunde bilden und eine Lösung nur durch Gewaltanwendung möglich ist ( LAG Hamm vom 25. Februar 2000 - 10 Sa 1843/99 , juris).

    Aus diesem Grunde ist es unerheblich, wenn die Zusammenheftung des Interessenausgleichs mit der Namensliste erst nach der Unterschriftsleistung erfolgt (vgl. LAG Hamm vom 25. Februar 2000 a.a.O.; KR-Weigand a.a.O.).

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

  • SG Berlin, 14.09.1955 - 15/12
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 142/99

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04

    Unwirksame Kündigung bei fehlender Anzeige der Massenentlassung zum Zeitpunkt der

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98

    Betriebsübergang (Druckerei)

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 207/04

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich

  • EuGH, 02.12.1999 - C-234/98

    Allen u.a.

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 215/99

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

  • LAG Köln, 25.02.2005 - 11 Sa 767/04

    Sozialauswahl, grobe Fehlerhaftigkeit, Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 461/98

    Massenentlassungsschutz bei Aufhebungsverträgen

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

  • ArbG Krefeld, 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung auf Grund dringender betrieblicher

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98

    Betriebsübergang - Notariat

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

  • BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

  • ArbG Berlin, 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98

    Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung - Nachträgliche Änderung

  • ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04

    Wirksamkeit einer vor der Massenentlassungsanzeige ausgesprochenen Kündigung

  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 451/92

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz bei Massenentlassung

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 337/99

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Kantinen-Vertrages

  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Juli 2005 - 17 Sa 2299/04 - wird insoweit zurückgewiesen, als es die Berufung der Kläger gegen das ihre Klage auf Feststellung, dass ihre Arbeitsverhältnisse durch die Kündigung des Beklagten zu 1) vom 25. Dezember 2003 nicht beendet worden sind, abweisende Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 4. Oktober 2004 - 15/12 Ca 511/04 - in vollem Umfang und als es die Berufung der Kläger gegen das ihre gegen den Beklagten zu 1) gerichtete Zahlungsklage abweisende Urteil desselben Gerichts teilweise zurückgewiesen hat.
  • ArbG Berlin, 19.07.2018 - 41 Ca 15666/17

    Betriebsübergang - übergangsfähige wirtschaftliche Einheit -

    - 4.2.5 Dem Übergang eines genehmigungspflichtigen Betriebs(teil)s steht nicht entgegen, dass eine behördliche Genehmigung nicht übertragen werden kann (LAG Berlin-Brandenburg [01.09.2010] - 17 Sa 836/10 = ZIP 2011, 878; zustimmend Zwanziger, a.a.O., Rn. 54; implizit auch EuGH [09.09.2015] - C-160/14 - "João Filipe Ferreira da Silva e Brito" = EuZW 2016, 111, da einen Betriebsübergang bejahend, ohne den Nichtübergang des AOC zu problematisieren; a.A., aber verfehlt, LAG Hessen [13.07.2005] - 17 Sa 2299/04 - juris Rn. 220).
  • LAG Hessen, 29.01.2007 - 17 Sa 2220/05

    Auslegung der Tarifvereinbarung Krisenbewältigung Cockpit-Personal- Annahmeverzug

    Dies hat bereits nicht nur die Vorinstanz, sondern auch die 17. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts mit Urteil vom 13.7.2005 (Az. 17 Sa 2299/04, juris, z. Zt. beim BAG anhängig) zu Recht so entschieden (Bl. 33 und 34 der dortigen Urteilsgründe).

    In gleicher Weise hat im Übrigen auch die 17. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts (13.7.2005 - 17 Sa 2299/04 - Seite 32 der Urteilsgründe) die Erklärung des Beklagten ausgelegt.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010 - 17 Sa 836/10

    Behördliche Genehmigungen und Betriebsübergang

    Dies rechtfertigt jedoch nicht den Schluss, der genehmigungspflichtige Flugbetrieb könne nicht Gegenstand eines Betriebsübergangs sein (so jedoch Hessisches LAG, Urteil vom 13. Juli 2005 - 17 Sa 2299/04 - Randnr. 220, juris).
  • ArbG Berlin, 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17

    Wirksamkeit betriebsbedingte Kündigung - Insolvenz

    2.2.1.4.2.5 Dem Übergang eines genehmigungspflichtigen Betriebs(teil)s steht nicht entgegen, dass eine behördliche Genehmigung nicht übertragen werden kann (LAG Berlin-Brandenburg [01.09.2010] - 17 Sa 836/10 = ZIP 2011, 878; zustimmend Zwanziger, a.a.O., Rn. 54; implizit auch EuGH [09.09.2015] - C-160/14 - "João Filipe Ferreira da Silva e Brito" = EuZW 2016, 111, da einen Betriebsübergang bejahend, ohne den Nichtübergang des AOC zu problematisieren; a.A., aber verfehlt, LAG Hessen [13.07.2005] - 17 Sa 2299/04 - juris Rn. 220).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - 14 Sa 1327/10

    Betriebsübergang hinsichtlich des Betriebes eines Luftfahrtunternehmens

    Ob dies einen rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang bei Luftfahrtunternehmen generell ausschließt (so das Hessische LAG, 13.07.2005, 17 Sa 2299/04, zitiert nach juris) oder nicht, weil die Betriebsgenehmigung zu erteilen ist, wenn das Luftfahrtunternehmen die in der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 vom 24.09.2008 genannten Voraussetzungen erfüllt (so LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010, 17 Sa 836/10; vgl. auch Wiebauer, NZA 2010, 733), konnte jedoch dahingestellt bleiben.
  • LAG Hessen, 18.05.2009 - 17 Sa 2221/08
    Insbesondere besteht auch nicht die Gefahr von Interessenkonflikten, nachdem die Personalvertretungen Cockpit und Kabine und der Gesamtbetriebsrat unterschiedliche und nicht miteinander vergleichbare Arbeitnehmer vertreten, bei denen eine Austauschbarkeit ohnehin nicht gegeben ist ( Hessisches LAG 13. Juli 2005 - 17 Sa 2299/04 - n.v., juris).
  • LAG Hessen, 05.03.2007 - 17 Sa 122/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Internationales Insolvenzrecht -

    (vgl. beispielsweise Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04. Oktober 2004, 15/12 Ca 511/04; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Juli 2005, 17 Sa 2299/04).
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