Rechtsprechung
LAG Berlin, 23.03.2005 - 17 Sa 2532/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Projektbedingt erhöhter Personalbedarf als Rechtfertigungsgrund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Anforderungen an die Bedarfsprognose des Arbeitgebers bei einem längerfristigen, nur durch Drittmittel gesichertem Forschungsprojekt; Auswirkungen des ...
- Judicialis
TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 1
Befristung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines projektbedingt erhöhten Personalbedarfs - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de , S. 53 (Leitsatz)
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG
Befristeter Arbeitsvertrag aufgrund projektbedingt erhöhten Personalbedarfs - docplayer.org (Leitsatz)
Befristung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines projektbedingt erhöhten Personalbedarfs, Drittmittelfinanzierung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 26.10.2004 - 93 Ca 10743/04
- LAG Berlin, 23.03.2005 - 17 Sa 2532/04
- BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 241/05
Papierfundstellen
- BB 2006, 948
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 7/04
Befristeter Arbeitsvertrag - Projektbefristung
Auszug aus LAG Berlin, 23.03.2005 - 17 Sa 2532/04
Hierin liegt auch die Aufhebung eines möglicherweise bereits bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses (vgl. hierzu nur BAG, Urteil vom 25. August 2004 - 7 AZR 7/04 - demnächst AP Nr. 13 zu § 14 TzBfG m.w.N.).a) Ein projektbedingt erhöhter Personalbedarf kann nach der ebenfalls ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Befristung eines projektbezogen beschäftigten Arbeitnehmers rechtfertigen (vgl. hierzu nur BAG, Urteil vom 7. April 2004 - 7 AZR 441/03 - demnächst AP Nr. 4 zu 17 TzBfG; Urteil vom 25. August 2004 - 7 AZR 7/04 - demnächst AP Nr. 13 zu § 14 TzBfG, jeweils m.w.N.).
Die Prognose des Arbeitgebers muss sich bei einem projektbedingten personellen Mehrbedarf nur auf das konkrete Projekt beziehen, während anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten außer Betracht zu bleiben haben (BAG, Urteil vom 25. August 2004 - 7 AZR 7/04 - a.a.O.).
- BAG, 07.04.2004 - 7 AZR 441/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Mehrbedarf - Drittmittel
Auszug aus LAG Berlin, 23.03.2005 - 17 Sa 2532/04
a) Ein projektbedingt erhöhter Personalbedarf kann nach der ebenfalls ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Befristung eines projektbezogen beschäftigten Arbeitnehmers rechtfertigen (vgl. hierzu nur BAG, Urteil vom 7. April 2004 - 7 AZR 441/03 - demnächst AP Nr. 4 zu 17 TzBfG; Urteil vom 25. August 2004 - 7 AZR 7/04 - demnächst AP Nr. 13 zu § 14 TzBfG, jeweils m.w.N.). - BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 461/00
Befristeter Arbeitsvertrag - Aushilfsangestellter
Auszug aus LAG Berlin, 23.03.2005 - 17 Sa 2532/04
Der Arbeitgeber kann sich deshalb in einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer Befristungsabrede nur auf Gründe berufen, die der vereinbarten Befristungsgrundform zuzuordnen sind (vgl. hierzu nur BAG, Urteil vom 23. Januar 2002 - 7 AZR 461/00 - EzA Nr. 190 zu § 620 BGB).
- BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 241/05
Befristeter Arbeitsvertrag - Mitwirkung an Forschungsprojekt
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 23. März 2005 - 17 Sa 2532/04 - wird zurückgewiesen.