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   LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07   

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LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07 (https://dejure.org/2007,4133)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.06.2007 - 17 Sa 254/07 (https://dejure.org/2007,4133)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 17 Sa 254/07 (https://dejure.org/2007,4133)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 11 TVÜ-VKA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer aus der Elternzeit zurückgekehrten Krankenschwester auf eine kinderbezogene Besitzstandszulage sowie die Zahlung einer Schichtzulage; Berechnung der Besitzstandszulage für Kinder nach der Höhe der gezahlten kinderbezogenen Entgeltbestandteile nach dem ...

  • Judicialis

    TVÜ-VKA § 11

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst - kindbezogene Besitzstandszulage nach Überleitungstarifvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 10.02.1999 - 10 AZR 711/97

    Pflegezulage bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07
    Bei der Zulässigkeit einer anteiligen Kürzung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Sinn und Zweck der Leistung an (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999 - 10 AZR 711/97 - NZA 1999, 1001; Urteil vom 19.02.1998 - 6 AZR 460/96 - AP Nr. 12 zu § 40 BAT; Urteil vom 11.06.1997 - 10 AZR 784/96 - AP Nr. 2 zu § 24 BMT-G II).

    Der Zweck der tariflichen Regelung ergibt sich insbesondere auch aus den in der Regelung selbst normierten Voraussetzungen sowie den Ausschluss- und Kürzungstatbeständen (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dabei bezüglich der Höhe von Zuschlägen und Zulagen für Teilzeitbeschäftigte zwischen Arbeitsentgelt für die Tätigkeit unter besonderen Anforderungen entsprechend dem Umfang der Arbeitsleistung einerseits und Erschwerniszulagen für die mit der Tätigkeit an sich unabhängig von der Arbeitszeit verbundenen Belastungen andererseits zu unterscheiden (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999, a.a.O.; Urteil vom 11.06.1997, a.a.O.; Urteil vom 17.04.1996 - 10 AZR 617/95 - AP Nr. 18 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen; Urteil vom 11.12.1996 - 10 AZR 359/96 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

  • LAG Köln, 30.11.2006 - 5 Sa 973/06

    Besitzstandszulage

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07
    Durch die Bezeichnung als "Besitzstandszulage" und durch den Begriff "Fortzahlung" sowie durch das Abstellen auf den Monat September 2005 sowohl bei der Frage nach den berücksichtigungsfähigen Kindern als auch bei der Bemessung der Höhe der Besitzstandszulage haben die Tarifvertragsparteien eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es für ihre Gewährung darauf ankommt, dass im September 2005 tatsächlich die entsprechenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile an den Arbeitnehmer gezahlt worden sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06, ZTR 2007, 196; Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 22.08.2006 - 9 Ca 75/06 S; ArbG Dresden, Urteil vom 09.11.2006 - 12 Ca 2640/06; ArbG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2007 - 14 Ca 177/07; Breier/Dessau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 11 TVÜ-VKA Rdnr,. 8; Rundschreiben der VKA zur Besitzstandsregelung für Kinder vom 08.11.2005 - R 379/2005; Ziff. 1.1).

    Ihr erklärter Wille war es, ein modernes Tarifrecht zu schaffen, in dem durch eine stärkere Betonung des Leistungsprinzips attraktivere Entgeltbedingungen für jüngere Beschäftigte geschaffen und deshalb an den familiären Status gebundene Ehegatten- sowie kinderbezogene Entgeltbestandteile nicht mehr gezahlt werden sollten (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006, a.a.O.).

    Zur geordneten Überleitung der Entgelte der am 01.10.2005 bei einem unter den Geltungsbereich des TVÜ-VKA fallenden Arbeitgeber Beschäftigten war die Festlegung eines Stichtages - hier September 2005 - erforderlich und kraft des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien zulässig (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006, a.a.O.).

  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 127/92

    Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 33 a Abs. 2 BAG (Urteil vom 23.06.1993 - 10 AZR 127/92) sei überholt.

    Bezüglich des Begriffs "Behandeln" ist auf die Rechtserheblichkeit des Arbeitgeberverhaltens abzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 23.06.1993 - 10 AZR 127/92 - AP Nr. 1 zu § 34 BAT m.w.N.).

    Zu berücksichtigen ist bei der Frage der Auslegung einer Vorschrift auch, ob ein bestimmtes Verständnis zu einer sachgerechten Rechtsfolge führt (vgl. Marschner, Anm. zu BAG, Urteil vom 23.06.1993, a.a.O.).

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07
    Im Falle einer unbewussten Regelungslücke haben die Gericht grundsätzlich die Möglichkeiten und die Pflicht, die Lücke zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 20.05.1999 - 6 AZR 451/97, BAGE 91, 358; Urteil vom 03.11.1998 - 3 AZR 432/97, ZTR 1999, 375; Urteil vom 24.02.1988 - 4 AZR 614/87, BAGE 57, 334, Urteil vom 10.12.1986 - 5 AZR 517/85, BAGE 54, 30).

    Die Lückenschließung durch das Gericht scheidet allerdings aus, wenn verschiedene Möglichkeiten bestehen und es deshalb aufgrund der bestehenden Tarifautonomie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben muss, für welche Lösungsmöglichkeit sie sich entscheiden wollen (vgl. BAG, Urteil vom 20.05.1999, a.a.O.).

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 784/96

    Schichtlohnzuschlag für Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07
    Bei der Zulässigkeit einer anteiligen Kürzung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Sinn und Zweck der Leistung an (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999 - 10 AZR 711/97 - NZA 1999, 1001; Urteil vom 19.02.1998 - 6 AZR 460/96 - AP Nr. 12 zu § 40 BAT; Urteil vom 11.06.1997 - 10 AZR 784/96 - AP Nr. 2 zu § 24 BMT-G II).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dabei bezüglich der Höhe von Zuschlägen und Zulagen für Teilzeitbeschäftigte zwischen Arbeitsentgelt für die Tätigkeit unter besonderen Anforderungen entsprechend dem Umfang der Arbeitsleistung einerseits und Erschwerniszulagen für die mit der Tätigkeit an sich unabhängig von der Arbeitszeit verbundenen Belastungen andererseits zu unterscheiden (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999, a.a.O.; Urteil vom 11.06.1997, a.a.O.; Urteil vom 17.04.1996 - 10 AZR 617/95 - AP Nr. 18 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen; Urteil vom 11.12.1996 - 10 AZR 359/96 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2007 - 5 Sa 557/06

    Schichtarbeit, Schichtzulage, volle Schichtzulage, Kürzung,

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07
    Dieser Rechtsprechung ist nach Auffassung der Kammer nach Änderung der Voraussetzungen für die Zahlung einer Schichtzulage nicht mehr zu folgen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06; a. A. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.03.2007 - 5 Sa 557/06).

    Sie haben es vielmehr dadurch ausgeschlossen, dass sie für in ständiger Schichtarbeit tätige Teilzeitbeschäftigte gerade keine Ausnahmeregelung im Sinne des § 24 Abs. 2 Satz 1 TVöD-VKA getroffen haben, obwohl sie auch bei dem Ausgleich für Sonderformen der Arbeit die Besonderheiten der Teilzeitbeschäftigung im Blick gehabt haben, vgl. §§ 8 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 6 TVöD-VKA (vgl. auch Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, TVöD, § 8 Rdnr. 71 bis 72; im Ergebnis auch Sponer/Steinherr/Matiaske/Fritz/Jorkowski/Klaßen/Martens/Rieger, a.a.O., § 8 Rdnr. 124; a. A. Böhmer, a.a.O., S. 23; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.03.2007 - 5 Sa 557/06).

  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 519/99

    Provisionscharakter einer Prämienzahlung - Erlöschen des Anspruchs nach Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07
    Ihr Zweck ist die pauschale Abgeltung der besonderen Lage der Arbeitszeit im Schichtsystem, die mit psychischen und physischen Belastungen, aber auch mit sozialen Erschwernissen verbunden sein kann (vgl. zu den Erschwernissen bei Wechselschichtleistenden BAG, Urteil vom 16.08.2000 - 10 AZR 519/99 - BB 2000, 2642; ArbG Kassel, Urteil vom 28.09.2006 - 3 Ca 191/06 - im Ergebnis auch ArbG München, Urteil vom 07.12.2006 - 11 Ca 9706/06 - anderer Auffassung Böhme, Anteilige (Wechsel-) Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte nach §§ 8 Abs. 5 und 6, 24 Abs. 2 TVöD verstößt gegen § 4 TzBfG, Pflege- und Krankenhausrecht 2007, 21).
  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 460/96

    Beihilfeanspruch bei Teilzeitarbeit nur arbeitszeitanteilig

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07
    Bei der Zulässigkeit einer anteiligen Kürzung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Sinn und Zweck der Leistung an (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999 - 10 AZR 711/97 - NZA 1999, 1001; Urteil vom 19.02.1998 - 6 AZR 460/96 - AP Nr. 12 zu § 40 BAT; Urteil vom 11.06.1997 - 10 AZR 784/96 - AP Nr. 2 zu § 24 BMT-G II).
  • ArbG Kassel, 28.09.2006 - 3 Ca 191/06
    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07
    Ihr Zweck ist die pauschale Abgeltung der besonderen Lage der Arbeitszeit im Schichtsystem, die mit psychischen und physischen Belastungen, aber auch mit sozialen Erschwernissen verbunden sein kann (vgl. zu den Erschwernissen bei Wechselschichtleistenden BAG, Urteil vom 16.08.2000 - 10 AZR 519/99 - BB 2000, 2642; ArbG Kassel, Urteil vom 28.09.2006 - 3 Ca 191/06 - im Ergebnis auch ArbG München, Urteil vom 07.12.2006 - 11 Ca 9706/06 - anderer Auffassung Böhme, Anteilige (Wechsel-) Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte nach §§ 8 Abs. 5 und 6, 24 Abs. 2 TVöD verstößt gegen § 4 TzBfG, Pflege- und Krankenhausrecht 2007, 21).
  • ArbG Würzburg, 22.08.2006 - 9 Ca 75/06

    Tarifvertragliche Besitzstandszulage - (mittelbare) geschlechtsbedingte

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07
    Durch die Bezeichnung als "Besitzstandszulage" und durch den Begriff "Fortzahlung" sowie durch das Abstellen auf den Monat September 2005 sowohl bei der Frage nach den berücksichtigungsfähigen Kindern als auch bei der Bemessung der Höhe der Besitzstandszulage haben die Tarifvertragsparteien eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es für ihre Gewährung darauf ankommt, dass im September 2005 tatsächlich die entsprechenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile an den Arbeitnehmer gezahlt worden sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06, ZTR 2007, 196; Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 22.08.2006 - 9 Ca 75/06 S; ArbG Dresden, Urteil vom 09.11.2006 - 12 Ca 2640/06; ArbG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2007 - 14 Ca 177/07; Breier/Dessau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 11 TVÜ-VKA Rdnr,. 8; Rundschreiben der VKA zur Besitzstandsregelung für Kinder vom 08.11.2005 - R 379/2005; Ziff. 1.1).
  • ArbG Stuttgart, 18.04.2007 - 14 Ca 177/07
  • BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85

    Nachträgliche Regelungslücke in Tarifvertrag - Bemessung des Arbeitern des Bundes

  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 512/99

    Wechselschichtzulage

  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 617/95

    Funktionszulage für teilzeitbeschäftigte Schreibkräfte

  • BAG, 11.12.1996 - 10 AZR 359/96

    Sicherheitszulage für Teilzeitkräfte

  • ArbG Karlsruhe, 09.05.2007 - 5 Ca 294/06

    Überleitung in den TVöD während Elternzeit und Besitzstandszulage -

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

  • LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst

  • BAG, 18.01.1983 - 3 AZR 447/80

    Anspruch auf Schichtlohnzulage

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05

    Altersteilzeit - Höhe des Aufstockungsbetrages

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87

    Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch -

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

  • BAG, 21.04.2005 - 6 AZR 440/04

    Tarifauslegung - Stichtagsregelung

  • ArbG Göttingen, 22.06.2006 - 2 Ca 55/06
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

  • ArbG Dresden, 09.11.2006 - 12 Ca 2640/06
  • ArbG München, 07.12.2006 - 11 Ca 9706/06
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 673/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage - Elternzeit

    Die Revision der Beklagten und die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Juni 2007 - 17 Sa 254/07 - werden zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 416/07

    Anspruch eines sich in einem unbezahlten Sonderurlaub befindlichen Arbeitnehmers

    Durch die Bezeichnung als "Besitzstandszulage" und durch den Begriff "Fortzahlung" sowie durch das Abstellen auf den Monat September 2005 sowohl bei der Frage nach den berücksichtigungsfähigen Kindern als auch bei der Bemessung der Höhe der Besitzstandszulage haben die Tarifvertragsparteien eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es für ihre Gewährung darauf ankommt, dass im September 2005 tatsächlich die entsprechenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile an den Arbeitnehmer gezahlt worden sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06, ZTR 2007, 196; LAG Hamm, Urteile vom 14.06.2007 - 17 Sa 173/07 und 17 Sa 254/07; ArbG Würzburg, Urteil vom 22.08.2006 - 9 Ca 75/06 S; ArbG Dresden, Urteil vom 09.11.2006 - 12 Ca 2640/06; ArbG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2007 - 14 Ca 177/07; Breier/Dessau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, a.a.O., § 11 TVÜ-VKA Rdnr,.
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