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   LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 Sa 39/07   

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LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 Sa 39/07 (https://dejure.org/2007,31620)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.11.2007 - 17 Sa 39/07 (https://dejure.org/2007,31620)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. November 2007 - 17 Sa 39/07 (https://dejure.org/2007,31620)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 302/04

    Schichtlohnzuschlag - Sportplatz- und Sporthallenwart

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 Sa 39/07
    58 Damit kann wie beispielsweise auch im Rahmen von § 67 Nr. 34 BMT-G II (vgl. hierzu BAG 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - BMT-G II § 24 Nr. 3) zunächst auf den Begriff der Schichtarbeit in seiner allgemeinen arbeitsrechtlichen Bedeutung abgestellt werden.

    Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebs oder wie hier einer Abteilung zur selben Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat (BAG 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 - AP BMT-G II § 24 Nr. 1; BAG 04. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17; BAG 12. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP BAT § 33a Nr. 12; BAG 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - ZTR 1998, 181; BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 6; BAG 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - aaO) .

    Unter einem Schichtplan ist vielmehr allgemein die zeitlich geregelte Reihenfolge zu verstehen, in der die über die Arbeitszeit eines einzelnen Arbeitnehmers hinausgehende Arbeitsaufgabe mehreren untereinander austauschbaren Arbeitnehmern übertragen wird und mit der der Arbeitgeber die Arbeitsaufgabe, die für diese Arbeitsaufgabe eingesetzten Arbeitnehmer und den zeitlichen Umfang ihres Einsatzes festlegt (BAG 20. April 2005, 10 AZR 302/04 - aaO) .

    Dem entspricht es, wenn das Bundesarbeitsgericht den Begriff "ständig" im Zusammenhang mit dem Begriff des "ständigen Schichtarbeiters" in anderen Tarifverträgen (hier: § 24 Abs. 2 BMT-G II) synonym mit "sehr häufig", "fast ausschließlich", "dauernd" oder eben auch "regelmäßig" verwendet (BAG 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - aaO; BAG 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - aaO) .

    Mit dieser sollen Erschwernisse abgegolten werden, die dadurch entstehen, dass die Schichtarbeit erheblich auf den Lebensrhythmus einwirkt und ihr Beginn oder ihr Ende außerhalb der allgemein üblichen Arbeits- und Geschäftszeiten liegt (BAG 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - aaO) .

  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85

    Tariflicher Anspruch eines Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks auf Gewährung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 Sa 39/07
    Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebs oder wie hier einer Abteilung zur selben Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat (BAG 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 - AP BMT-G II § 24 Nr. 1; BAG 04. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17; BAG 12. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP BAT § 33a Nr. 12; BAG 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - ZTR 1998, 181; BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 6; BAG 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - aaO) .

    Weitere Voraussetzung bereits des Begriffs der Schichtarbeit in seiner allgemeinen arbeitsrechtlichen Bedeutung ist, dass sich der Teil der arbeitenden Arbeitnehmer und der Teil, der arbeitsfreie Zeit hat, sich regelmäßig nach einem feststehenden und überschaubaren Schichtplan ablösen, wobei eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden muss (BAG 04. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - aaO; BAG 14. Dezember 1993 - 10 AZR 368/93 - AP BAT § 33a Nr. 3; BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - aaO) .

    Dem entspricht es ferner, wenn das Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit dem Erfordernis des "regelmäßigen" Austauschs der sich bei Schichtarbeit ablösenden Arbeitnehmer den Begriff "regelmäßig" im Sinne von "kontinuierlich, mit einer gewissen Dauer" verwendet (BAG 04. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - aaO) .

  • BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 27/97

    Arbeitsentgelt: Schichtlohnzulage nach BMT-G II - Begriffe "überwiegend" und

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 Sa 39/07
    Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebs oder wie hier einer Abteilung zur selben Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat (BAG 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 - AP BMT-G II § 24 Nr. 1; BAG 04. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17; BAG 12. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP BAT § 33a Nr. 12; BAG 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - ZTR 1998, 181; BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 6; BAG 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - aaO) .

    Dem entspricht es, wenn das Bundesarbeitsgericht den Begriff "ständig" im Zusammenhang mit dem Begriff des "ständigen Schichtarbeiters" in anderen Tarifverträgen (hier: § 24 Abs. 2 BMT-G II) synonym mit "sehr häufig", "fast ausschließlich", "dauernd" oder eben auch "regelmäßig" verwendet (BAG 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - aaO; BAG 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - aaO) .

  • BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 106/00

    Nachtarbeitszuschlag

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 Sa 39/07
    Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebs oder wie hier einer Abteilung zur selben Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat (BAG 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 - AP BMT-G II § 24 Nr. 1; BAG 04. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17; BAG 12. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP BAT § 33a Nr. 12; BAG 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - ZTR 1998, 181; BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 6; BAG 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - aaO) .

    Weitere Voraussetzung bereits des Begriffs der Schichtarbeit in seiner allgemeinen arbeitsrechtlichen Bedeutung ist, dass sich der Teil der arbeitenden Arbeitnehmer und der Teil, der arbeitsfreie Zeit hat, sich regelmäßig nach einem feststehenden und überschaubaren Schichtplan ablösen, wobei eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden muss (BAG 04. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - aaO; BAG 14. Dezember 1993 - 10 AZR 368/93 - AP BAT § 33a Nr. 3; BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - aaO) .

  • BAG, 02.10.1996 - 10 AZR 232/96

    Schichtzulage nach § 33 a Abs. 2 BAT - Schichtarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 Sa 39/07
    Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebs oder wie hier einer Abteilung zur selben Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat (BAG 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 - AP BMT-G II § 24 Nr. 1; BAG 04. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17; BAG 12. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP BAT § 33a Nr. 12; BAG 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - ZTR 1998, 181; BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 6; BAG 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - aaO) .

    Maßgebend ist allein dass der Arbeitnehmer nach einem Dienstplan eingesetzt wird (BAG 02. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - aaO) , wobei als weitere Voraussetzung hinzukommen muss, dass sich hierdurch der tägliche Arbeitsbeginn bei den Schichtabschnitten derselben Periode oder innerhalb des Schichtabschnittes regelmäßig ändert.

  • BAG, 18.01.1983 - 3 AZR 447/80

    Anspruch auf Schichtlohnzulage

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 Sa 39/07
    Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebs oder wie hier einer Abteilung zur selben Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat (BAG 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 - AP BMT-G II § 24 Nr. 1; BAG 04. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17; BAG 12. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP BAT § 33a Nr. 12; BAG 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - ZTR 1998, 181; BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 6; BAG 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - aaO) .
  • BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 228/91

    Auslegung des Begriffs "regelmäßige Arbeitsstelle" - Aufsuchen der Arbeitsstelle

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 Sa 39/07
    Entscheidend sei die Gleichförmigkeit über eine bestimmte Zeit und damit eine gewisse Stetigkeit und Dauer (BAG 05. November 1992 - 6 AZR 228/91 - AP MTB II SR 2a § 2 Nr. 1 m.w.N.) .
  • BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 368/93

    Schichtarbeit - Schichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 Sa 39/07
    Weitere Voraussetzung bereits des Begriffs der Schichtarbeit in seiner allgemeinen arbeitsrechtlichen Bedeutung ist, dass sich der Teil der arbeitenden Arbeitnehmer und der Teil, der arbeitsfreie Zeit hat, sich regelmäßig nach einem feststehenden und überschaubaren Schichtplan ablösen, wobei eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden muss (BAG 04. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - aaO; BAG 14. Dezember 1993 - 10 AZR 368/93 - AP BAT § 33a Nr. 3; BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - aaO) .
  • BAG, 22.03.1995 - 10 AZR 167/94

    Voraussetzungen für die Gewährung einer tariflichen Schichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 Sa 39/07
    Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn sich innerhalb des Zeitraums der tägliche Arbeitsbeginn nur einmal ändert (BAG 22. März 1995 - 10 AZR 164/94 - ZTR 1995, 407) .
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 106/08

    Abrufarbeit - Anspruch auf Schichtzulage

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. November 2007 - 17 Sa 39/07 - wird zurückgewiesen.
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