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   LAG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 17 Sa 52/18   

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LAG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 17 Sa 52/18 (https://dejure.org/2019,18171)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.03.2019 - 17 Sa 52/18 (https://dejure.org/2019,18171)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. März 2019 - 17 Sa 52/18 (https://dejure.org/2019,18171)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • IWW

    § 64 Abs. 2 c) ArbGG, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2-4 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 186 StGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 185 StGB, § 187 StGB, § 186 2. Alt StGB, § 11 Abs. 3 StGB, Art. 5 GG, Art. 5 Abs. 2 GG, § 193 StGB, § 177 StGB, § 177 Abs. 6 StGB, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Kündigung wegen übler Nachrede per WhatsApp

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer am Arbeitsplatz Gerüchte verbreitet muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen, § 626 BGB

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Außerordentliche Kündigung wegen übler Nachrede per WhatsApp

  • arbeitsrecht-ra-kotz.de

    Außerordentliche Kündigung wegen übler Nachrede per WhatsApp

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 186 StGB, § 626 Abs 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung - üble Nachrede per WhatsApp an Kollegin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1 ; StGB § 186
    Außerordentliche Kündigung; üble Nachrede per WhatsApp; Außerordentliche Kündigung, üble Nachrede per WhatsApp

  • rechtsportal.de

    Rufschädigung eines Arbeitskollegen als Grund für eine fristlose Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Üble Nachrede per WhatsApp kann zur außerordentlichen Kündigung führen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rufschädigung eines Arbeitskollegen als Grund für eine fristlose Kündigung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kann üble Nachrede über WhatsApp eine fristlose Kündigung begründen?

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigung wegen Äußerungen im WhatsApp Chat?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Rufschädigung über WhatsApp rechtfertigt Rauswurf

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Tratsch über Arbeitskollegen und Vorgesetzte kann gefährlich sein

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Whats-App Nachricht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ehrenrühriges Gerücht per WhatsApp an Kollegin versandt - fristlose Kündigung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung - üble Nachrede per WhatsApp

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Üble Nachrede im WhatsApp-Chat rechtfertigt eine fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Üble Nachrede im WhatsApp-Chat rechtfertigt eine fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber wegen beleidigender WhatsApp-Nachricht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann ich fristlos gekündigt werden, wenn ich per WhatsApp falsche Behauptungen verbreite?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kollegen unzutreffend als "Vergewaltiger" bezeichnet - Fristlose Kündigung rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung und Meinungsfreiheit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen übler Nachrede

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen übler Nachrede per WhatsApp

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2019, 2364
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 17 Sa 52/18
    Das Grundrecht ist nicht schrankenlos gewährleistet (vgl. BAG, 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14; Rn. 18), sondern wird durch das Recht der persönlichen Ehre gem. Art. 5 Abs. 2 GG beschränkt und muss mit diesem in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden.

    Insoweit ist eine Güter- und Interessenabwägung durchzuführen (vgl. BAG, 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14; Rn. 18).

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 17 Sa 52/18
    a) Einen in diesem Sinne die fristlose Kündigung "an sich" rechtfertigenden Grund stellen u. a. grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen dar, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten (BAG, 10. Dezember 2009 - 2 AZR 534/08).

    Die Untergrabung der Position eines Vorgesetzten muss der Arbeitgeber aber nicht hinnehmen (vgl. BAG, 10. Dezember 2009 - 2 AZR 534/08).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 17 Sa 52/18
    Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist, und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 17 Sa 52/18
    Ein solches Verhalten kann auch dann einen wichtigen Grund im Sinn des § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (BAG, 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09; Rn. 26).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11

    Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 17 Sa 52/18
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG, 19. Juli 2012 - 2 AZR 989/11).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 17 Sa 52/18
    Dabei kommt es nicht auf die strafrechtliche Wertung an, sondern darauf, ob dem Arbeitgeber deswegen nach dem gesamten Sachverhalt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zuzumuten ist (BAG, 21. April 2005 - 2 AZR 255/04).
  • BGH, 12.02.1958 - 4 StR 189/57
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 17 Sa 52/18
    Insoweit kommt es auf die Nichterweislichkeit der Wahrheit der Behauptung als objektiven Strafausschließungsgrund (vgl. BGH, 12. Februar 1958 - 4 StR 189/57) nicht an.
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 17 Sa 52/18
    Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitnehmer bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen über seinen Arbeitgeber und/oder Vorgesetzte bzw. Kollegen aufstellt, insbesondere wenn die Erklärungen den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen (BAG, 27. September 2012 - 2 AZR 646/11).
  • LAG Hamburg, 10.06.2021 - 8 Sa 22/20

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers wegen übler Nachrede

    Für Tatsachen, welche die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 9 I 2 KSchG rechtfertigen sollen, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast auch dann wenn es sich um eine üble Nachrede i.S.v. § 186 StGB handelt (abweichend von LAG Baden-Württemberg v. 14.03.2019 - 17 Sa 52/18 - Tz 42).

    Nach teilweise vertretener Ansicht (ErfK-Oetker 21.Aufl. 2021, § 1 KSchG Tz 208; Ascheid, Beweislastfragen im Kündigungsschutzprozess 1989 S. 143; wohl auch LAG Baden-Württemberg v. 19.03.2019 - 17 Sa 52/18 - Tz 42) soll für den Beweis des Kündigungsgrundes etwas anderes gelten, wenn dem Arbeitnehmer eine übliche Nachrede i.S.v. § 186 StGB vorgeworfen wird.

  • LAG Hamburg, 17.06.2021 - 8 Sa 22/20

    Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung; Gründe für eine gerichtliche Auflösung

    Nach teilweise vertretener Ansicht (ErfK-Oetker 21.Aufl. 2021, § 1 KSchG Tz 208; Ascheid, Beweislastfragen im Kündigungsschutzprozess 1989 S. 143; wohl auch LAG Baden-Württemberg v. 19.03.2019 - 17 Sa 52/18 - Tz 42) soll für den Beweis des Kündigungsgrundes etwas anderes gelten, wenn dem Arbeitnehmer eine übliche Nachrede i.S.v. § 186 StGB vorgeworfen wird.
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