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   LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07   

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LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07 (https://dejure.org/2007,9030)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.08.2007 - 17 Sa 537/07 (https://dejure.org/2007,9030)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. August 2007 - 17 Sa 537/07 (https://dejure.org/2007,9030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansehung der tariflichen Einmalzahlung nach §§ 2 Nr. 2, 3 Nr. 2 Lohnabkommen in der Metallindustrie und Elektroindustrie NRW vom 22.04.2006 (LA) als pauschalierte Tariflohnerhöhung; Möglichkeit einer Anrechnung von gezahlten übertariflichen Lohnbestandteilen auf eine ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07
    Maßgeblich ist, ob eine Zweckübereinstimmung zwischen der tariflichen Lohnerhöhung und der übertariflichen Leistung besteht (vgl. BAG, Urteil vom 01.03.2006 - 5 AZR 540/05, NZA 2006, 688; Urteil vom 21.01.2003 - 1 AZR 125/02, AP Nr. 118 zu § 87 BetrVG 1972; Urteil vom 15.03.2000 - 5 AZR 557/98, BAGE 94, 58; Reiter, Anrechnung tariflicher Einmalzahlungen auf übertarifliche Zulagen, DB 2006, 2686).

    Eine Vereinbarung, dass die Zulage auch nach einer Tariflohnerhöhung ungeschmälert weitergezahlt wird, kann ausdrücklich geschlossen werden, kann sich aber auch aus den besonderen Umständen bei den Vertragsverhandlungen, aus dem Zweck der Zulage oder aus einer betrieblichen Übung ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2003, a.a.O.).

    Auch in der Einmalzahlung kann eine Tariflohnerhöhung liegen (vgl. BAG, Urteil vom 01.03.2006, a.a.O.; Urteil vom 21.01.2003, a.a.O.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber, soweit nichts Abweichendes vertraglich vereinbart ist, regelmäßig eine nachträglich für bestimmte Monate vereinbarte Tariflohnerhöhung auf die in diesen Monaten bereits geleisteten übertariflichen Zulagen durch ausdrückliche oder konkludente Erklärung anrechnen und so die Erfüllung des noch offenen Anspruchs aus der Tariflohnerhöhung durch die bereits geleisteten Zulagenzahlungen bewirken (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2003, a.a.O.; Urteil vom 03.06.2003 - 1 AZR 314/02, BuW 2004, 260).

    Hiervon ist bei einem mit einer übertariflichen Zulage verbundenen Anrechnungsvorbehalt insoweit auszugehen, als die Tariflohnerhöhung sich auf einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit beziehen soll (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2003, a.a.O.; Urteil vom 03.06.2003, a.a.O.).

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 314/02

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage - Verletzung des

    Auszug aus LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber, soweit nichts Abweichendes vertraglich vereinbart ist, regelmäßig eine nachträglich für bestimmte Monate vereinbarte Tariflohnerhöhung auf die in diesen Monaten bereits geleisteten übertariflichen Zulagen durch ausdrückliche oder konkludente Erklärung anrechnen und so die Erfüllung des noch offenen Anspruchs aus der Tariflohnerhöhung durch die bereits geleisteten Zulagenzahlungen bewirken (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2003, a.a.O.; Urteil vom 03.06.2003 - 1 AZR 314/02, BuW 2004, 260).

    Die gemäß § 366 Abs. 1 BGB grundsätzlich bei der Leistung vorzunehmende Tilgungsbestimmung kann durch eine - auch stillschweigend mögliche - Vereinbarung der Parteien offen gelassen werden und dem Schuldner vorbehalten bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.1998 [richtig: 02.12.1968 - d. Red.] - II ZR 144/97 [richtig: II ZR 144/67 - d. Red.] , BGHZ 51, 157; Urteil vom 23.01.1991 - VII ZR 122/90, BGHZ 113, 251; BAG, Urteil vom 03.06.2003, a.a.O.).

    Hiervon ist bei einem mit einer übertariflichen Zulage verbundenen Anrechnungsvorbehalt insoweit auszugehen, als die Tariflohnerhöhung sich auf einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit beziehen soll (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2003, a.a.O.; Urteil vom 03.06.2003, a.a.O.).

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 595/04

    Übertarifliche Zulage - Anrechnung - ERA-Strukturkomponente

    Auszug aus LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07
    Maßgeblich ist allein die Frage, ob es sich um eine pauschale Lohnerhöhung oder um eine von der konkreten Gegenleistung unabhängige Sonderleistung handelt, die aus Anlass des Tarifabschlusses erbracht wird (vgl. BAG, Urteil vom 01.03.2006, a.a.O.; Urteil vom 09.11.2005 - 5 AZR 595/04, EzA § 4 TVG, Tariflohnerhöhung Nr. 45; Urteil vom 25.06.2002 - 3 AZR 167/01, NZA 2002, 1216).

    Der Begriff der Einmalzahlung ist nicht eindeutig, sondern sowohl als Ausdruck für eine pauschalierte Lohnerhöhung als auch zur Kennzeichnung einer davon zu unterscheidenden Sonderzahlung gebräuchlich (vgl. BAG, Urteil vom 01.03.2006, a.a.O.; Urteil vom 09.11.2005, a.a.O.; Urteil vom 19.05.2004 - 5 AZR 354/03, EzA § 4 TVG, Tariflohnerhöhung Nr. 43).

    Allgemein ist sie, wenn sie nicht an besondere Umstände der Arbeitsleistung anknüpft (vgl. BAG, Urteil vom 09.11.2005, a.a.O.).

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07
    Das gilt auch, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit der Tariflohnerhöhung verrechnet worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 1 AZR 111/05, DB 2006, 2356; Urteil vom 31.10.1985 - 1 AZR 276/95, AP Nr. 80 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil vom 22.09.1992 - 1 AZR 405/90, BAGE 71, 180).

    Von dieser Rechtsprechung, die das Bundesarbeitsgericht noch einmal in seinem Urteil vom 30.05.2006 (a.a.O.) betont hat, abzuweichen, sah die Kammer keinen Anlass, zumal Anrechnungsvorbehalte seit Jahrzehnten üblich und von der Rechtsprechung akzeptiert sind.

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07
    Auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind, die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen (vgl. BAG, Urteil vom 27.05.2004 - 6 AZR 129/03, NZA 2004, 1399), so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, dass sie eine wirksame Regelung gewollt haben.
  • BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 122/90

    Übernahme der Kosten der Nachbesserung durch den Käufer

    Auszug aus LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07
    Die gemäß § 366 Abs. 1 BGB grundsätzlich bei der Leistung vorzunehmende Tilgungsbestimmung kann durch eine - auch stillschweigend mögliche - Vereinbarung der Parteien offen gelassen werden und dem Schuldner vorbehalten bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.1998 [richtig: 02.12.1968 - d. Red.] - II ZR 144/97 [richtig: II ZR 144/67 - d. Red.] , BGHZ 51, 157; Urteil vom 23.01.1991 - VII ZR 122/90, BGHZ 113, 251; BAG, Urteil vom 03.06.2003, a.a.O.).
  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 408/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

    Auszug aus LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07
    Insbesondere ist ihnen auch bekannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Effektivklauseln in Tarifverträgen, die dazu führen, dass übertarifliche Bestandteile dem erhöhten Tariflohn hinzuzurechnen sind und als Bestandteile des Tariflohnes gelten, unzulässig sind, weil die Tarifvertragsparteien nur Mindestarbeitsbedingungen wirksam vereinbaren können, während Verbesserungen nach dem Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG einzelvertraglichen Vereinbarungen vorbehalten sind (vgl. BAG, Urteil vom 16.06.2004 - 4 AZR 408/03, NZA 2005, 1420; Urteil vom 16.09.1987 - 4 AZR 265/87, AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel).
  • BGH, 02.12.1968 - II ZR 144/67

    GmbH: Erfüllung der Einlagepflicht

    Auszug aus LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07
    Die gemäß § 366 Abs. 1 BGB grundsätzlich bei der Leistung vorzunehmende Tilgungsbestimmung kann durch eine - auch stillschweigend mögliche - Vereinbarung der Parteien offen gelassen werden und dem Schuldner vorbehalten bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.1998 [richtig: 02.12.1968 - d. Red.] - II ZR 144/97 [richtig: II ZR 144/67 - d. Red.] , BGHZ 51, 157; Urteil vom 23.01.1991 - VII ZR 122/90, BGHZ 113, 251; BAG, Urteil vom 03.06.2003, a.a.O.).
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87

    Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel

    Auszug aus LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07
    Insbesondere ist ihnen auch bekannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Effektivklauseln in Tarifverträgen, die dazu führen, dass übertarifliche Bestandteile dem erhöhten Tariflohn hinzuzurechnen sind und als Bestandteile des Tariflohnes gelten, unzulässig sind, weil die Tarifvertragsparteien nur Mindestarbeitsbedingungen wirksam vereinbaren können, während Verbesserungen nach dem Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG einzelvertraglichen Vereinbarungen vorbehalten sind (vgl. BAG, Urteil vom 16.06.2004 - 4 AZR 408/03, NZA 2005, 1420; Urteil vom 16.09.1987 - 4 AZR 265/87, AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel).
  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 167/01

    Übertarifliches Gehalt und Tarifgehaltserhöhung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07
    Maßgeblich ist allein die Frage, ob es sich um eine pauschale Lohnerhöhung oder um eine von der konkreten Gegenleistung unabhängige Sonderleistung handelt, die aus Anlass des Tarifabschlusses erbracht wird (vgl. BAG, Urteil vom 01.03.2006, a.a.O.; Urteil vom 09.11.2005 - 5 AZR 595/04, EzA § 4 TVG, Tariflohnerhöhung Nr. 45; Urteil vom 25.06.2002 - 3 AZR 167/01, NZA 2002, 1216).
  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 557/98

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05

    Berechnung einer Betriebsrente - Essener Verband

  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04

    Geringfügige Beschäftigung - Pauschale Lohnsteuer

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95

    Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2007 - 6 Sa 1825/07

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf außertarifliche Zulage

    Mit dem Landesarbeitsgericht Hamm - Urteil vom 16.08.2007 - 17 Sa 537/07 juris -ist festzustellen, dass die tarifliche Einmalzahlung nach den §§ 2 Ziff. 2, 3 Nr. 2 des Gehaltsabkommens in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen vom 22.04.2006 eine pauschalierte Tariflohnerhöhung beinhaltet, die zusammen mit der prozentualen Tariflohnerhöhung eine Gesamttariflohnerhöhung darstellt, die grundsätzlich anrechenbar wäre.

    Mit dem Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 16.08.2007 - 17 Sa 537/07 - Rdn. 76 bis 82) ist die Kammer der Auffassung, dass der Wortlaut zwar nicht eindeutig ist, die Einmalzahlung nach dem tariflichen Gesamtzusammenhang aber ebenfalls eine pauschale Entgelterhöhung darstellt und damit zur Gesamttariflohnerhöhung zu rechnen ist.

  • LAG Hamm, 23.08.2007 - 11 Sa 334/07

    Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung, Anrechenbarkeit bei Einmalzahlung

    Wie die 17. Kammer des erkennenden Gerichts, die in ihrem am 17.08.2007 verkündeten Urteil ebenfalls die Anrechenbarkeit des Einmalbetrages nach LA 2006 bejaht hat, hat auch die erkennende Kammer wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG die Revision zugelassen (LAG Hamm Urt. 17.08.2007 - 17 Sa 537/07 -).
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 821/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. August 2007 - 17 Sa 537/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 09.01.2008 - 18 Sa 1102/07

    Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; Anrechenbarkeit der Einmalzahlung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist individualrechtlich die Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Vergütungsbestandteile möglich, sofern dem Arbeitnehmer die Zulage nicht als selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. BAG, Urteil 04.07.2007 - 4 AZR 549/06 - JURIS; BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 1 AZR 111/05 - NZA 2006, 1170; BAG, Urteil vom 01.03.2006 - 5 AZR 540/05 - NZA 2006, 688; BAG, Urteil vom 21.01.2003 - 1 AZR 125/02 - AP Nr. 118 zu § 87 BetrVG 1972; vgl. auch LAG Hamm, Urteil vom 16.10.2007 - 14 Sa 1416/07 - LAG Hamm, Urteil vom 16.08.2007 - 17 Sa 537/07 - LAG Hamm, Urteil vom 23.08.2007 - 11 Sa 334/07 -).
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