Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 08.11.2011 - 17 Sa 636/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,73855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 15.02.2011 - 7 Ca 2694/10
- LAG Düsseldorf, 08.11.2011 - 17 Sa 636/11
- BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 66/12
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Düsseldorf, 04.09.2012 - 16 Sa 664/12
Annahmeverzug
Der Kündigungsschutzklage des Klägers gab das Arbeitsgericht Wuppertal am 15.02.2011 statt, die Berufung der Beklagten wies das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 08.11.2011 insoweit zurück - auf das Verfahren 17 Sa 636/11 wird verwiesen.Tatsächlich informierte die Beklagte gemäß dem Tatbestand der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.11.2011 (- 17 Sa 636/11 - Seite 2 des Urteils) den Betriebsrat am 02.08.2010 und übergab die Massenentlassungsanzeige am 11.08.2010 der Agentur für Arbeit.
Im Einzelnen wird für die Begründung der Unwirksamkeit der Kündigung vom 20.08.2010 auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.11.2011 - 17 Sa 636/11 - verwiesen (Parallelentscheidung vom 08.11.2011 - 17 Sa 312/11 - zit. nach juris).
- BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 66/12
Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. November 2011 - 17 Sa 636/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.