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   LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 696/15   

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https://dejure.org/2015,35287
LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 696/15 (https://dejure.org/2015,35287)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2015 - 17 Sa 696/15 (https://dejure.org/2015,35287)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2015 - 17 Sa 696/15 (https://dejure.org/2015,35287)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Druckkündigung nach Androhung von Lehrerkollegen, ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, werde die klagende Partei nicht fristlos entlassen. Verpflichtung des Arbeitgebers bejaht, vor Kündigungsausspruch dem Kollegium ein Mediationsverfahren zumindest ...

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsbedingte Druckkündigung nach Androhung von Lehrerkollegen, ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, werde die klagende Partei nicht fristlos entlassen. Verpflichtung des Arbeitgebers bejaht, vor Kündigungsausspruch dem Kollegium ein Mediationsverfahren zumindest ...

  • IWW

    § 626 BGB, § ... 626 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 64 Abs. 2 c, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, Abs. 2 MediationsG, § 2 Abs. 3 Satz 1 MediationsG, § 2 Abs. 3 MediationsG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer kommissarischen Schulleiterin; Wirksamkeit einer sog. Druckkündigung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 2
    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer kommissarischen Schulleiterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • vangard.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Der muss gehen" - Die echte Druckkündigung im Licht der Rechtsprechung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 696/15
    Die Kündigung wird nicht primär wegen des durch den Dritten erzeugten Drucks erklärt, sondern wegen des personen- oder verhaltensbedingten Kündigungsgrundes (BAG 18.07.2013 - 6 AZR 420/12 - Rdnr. 38, DB 2013, 2934; BAG 31.01.1996 - 2 AZR 158/95 - Rdnr. 29, BAGE 82, 124).

    Typische Fälle einer echten Druckkündigung sind Drohungen der Belegschaft mit Streik oder Massenkündigungen oder die Androhung des Abbruchs von Geschäftsbeziehungen für den Fall der Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers (BAG 18.07.2013 a.a.O. Rdnr. 39; 31.01.1996 a.a.O. Rdnr. 29; 19.06.1986 - 2 AZR 563/85 - Rdnr. 29, NJW 1987, 211).

    Auch die ordentliche, nicht objektiv gerechtfertigte Druckkündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber schützend vor den Arbeitnehmer gestellt und alles Zumutbare versucht hat, die Belegschaft von der Drohung abzubringen (BAG 18.07.2013 - 6 AZR 420/12 - Rdnr. 39, NZA 214, 109; 19.06.1986 - 2 AZR 563/85 - Rdnr. 29, NJW 1987, 211).

  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 696/15
    Typische Fälle einer echten Druckkündigung sind Drohungen der Belegschaft mit Streik oder Massenkündigungen oder die Androhung des Abbruchs von Geschäftsbeziehungen für den Fall der Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers (BAG 18.07.2013 a.a.O. Rdnr. 39; 31.01.1996 a.a.O. Rdnr. 29; 19.06.1986 - 2 AZR 563/85 - Rdnr. 29, NJW 1987, 211).

    Auch die ordentliche, nicht objektiv gerechtfertigte Druckkündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber schützend vor den Arbeitnehmer gestellt und alles Zumutbare versucht hat, die Belegschaft von der Drohung abzubringen (BAG 18.07.2013 - 6 AZR 420/12 - Rdnr. 39, NZA 214, 109; 19.06.1986 - 2 AZR 563/85 - Rdnr. 29, NJW 1987, 211).

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 696/15
    Die Kündigung wird nicht primär wegen des durch den Dritten erzeugten Drucks erklärt, sondern wegen des personen- oder verhaltensbedingten Kündigungsgrundes (BAG 18.07.2013 - 6 AZR 420/12 - Rdnr. 38, DB 2013, 2934; BAG 31.01.1996 - 2 AZR 158/95 - Rdnr. 29, BAGE 82, 124).

    Typische Fälle einer echten Druckkündigung sind Drohungen der Belegschaft mit Streik oder Massenkündigungen oder die Androhung des Abbruchs von Geschäftsbeziehungen für den Fall der Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers (BAG 18.07.2013 a.a.O. Rdnr. 39; 31.01.1996 a.a.O. Rdnr. 29; 19.06.1986 - 2 AZR 563/85 - Rdnr. 29, NJW 1987, 211).

  • BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 696/15
    Es kann dabei offen bleiben, ob die Beklagte die Konfliktparteien durch Weisung hätte verpflichten können, an dem Mediationsverfahren teilzunehmen (verneinend LAG Nürnberg 27.08.2013 - 5 TaBV 22/12 - Rdnr.20; nachfolgend BAG 30.06.2015 - 1 ABR 71/13 - Rdnr. 25).
  • LAG Nürnberg, 27.08.2013 - 5 TaBV 22/12

    Mitbestimmung - Direktionsrecht - Teilnahme am Mediationsverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 696/15
    Es kann dabei offen bleiben, ob die Beklagte die Konfliktparteien durch Weisung hätte verpflichten können, an dem Mediationsverfahren teilzunehmen (verneinend LAG Nürnberg 27.08.2013 - 5 TaBV 22/12 - Rdnr.20; nachfolgend BAG 30.06.2015 - 1 ABR 71/13 - Rdnr. 25).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 696/15
    Im weiteren Schritt ist festzustellen, ob unter Abwägung der Umstände des Einzelfalls eine Weiterbeschäftigung zumutbar ist (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rdnr. 16, BAGE 134, 149).
  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15

    Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Oktober 2015 - 17 Sa 696/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 18/16

    Überstundenvergütung - Kündigung im Kleinbetrieb

    Bei einem solchen auf ihn ausgeübten Druck muss der Arbeitgeber aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht sich schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer stellen und zunächst alles Zumutbare versuchen, die Drohenden von ihrer Drohung abzubringen und die Kündigung abzuwenden (vgl. BAG, Urteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - NZA 1987, 21; LAG Hamm, Urteil vom 16. Oktober 2015 - 17 Sa 696/15 - BeckRS 2015, 73265).
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