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   LAG Niedersachsen, 06.05.2015 - 17 Sa 70/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27306
LAG Niedersachsen, 06.05.2015 - 17 Sa 70/15 (https://dejure.org/2015,27306)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.05.2015 - 17 Sa 70/15 (https://dejure.org/2015,27306)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - 17 Sa 70/15 (https://dejure.org/2015,27306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 307 Abs. 3 S. 1; BGB § 308 Nr. 1; BGB § 614 S. 2; § 306 Abs. 1 BGB; § 306 Abs. 2 BGB; § 611 Abs. 1 BGB; § 256 Abs. 1 ZPO
    Unwirksame Formularklausel zur Regelung eines Arbeitszeitkontos; Unbegründete Feststellungsklage zum vollständigen Abbau angefallener Überstunden durch Freizeitausgleich innerhalb eines bestimmten Zeitraums

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 305 Satz 1 und 2 BGB, § 310 Abs. 3 Ziff. 1 BGB, § 614 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 308 Nr. 1 BGB, § 614 Ziff. 2 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, §§ 7 Abs. 1 a, Abs. 1 b, 7 a ff. SGB IV, § 315 BGB, § 7 Abs. 1a Satz 2 SGB IV, § 306 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Formularklausel zur Regelung eines Arbeitszeitkontos; Unbegründete Feststellungsklage zum vollständigen Abbau angefallener Überstunden durch Freizeitausgleich innerhalb eines bestimmten Zeitraums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Formularklausel zur Regelung eines Arbeitszeitkontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das vorformulierte Arbeitszeitkonto - und der Ausgleich erst am Vertragsende

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit eines vorformulierten Arbeitszeitkontos

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.09.2013 - 6 Sa 182/13

    Überstundenvergütung - Beweisvereitelung - Kontrollunterlagen - Fälligkeitstermin

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.05.2015 - 17 Sa 70/15
    Bei der Beurteilung, ob die Frist für die Zahlung der Arbeitsvergütung unangemessen lang i.S.d § 308 Nr. 1 BGB ist, ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer bei monatlicher Zahlung seiner Vergütung ohnehin schon gem. § 614 Ziff. 2 BGB eine erhebliche Zeit lang vorleistungspflichtig ist (vgl. etwa LAG Brandenburg - 13.09.2013 - 6 Sa 182/13 - Rn. 37).
  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 296/09

    Arbeitszeitkonto - Freizeitausgleich - Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.05.2015 - 17 Sa 70/15
    Bereits das Arbeitsgericht hat unter zutreffender Zitierung der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 15) darauf hingewiesen, dass Plus- und Minusstunden eines Arbeitszeitkontos einem eigenen Regelungsregime folgen können.
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.05.2015 - 17 Sa 70/15
    Dafür begründet das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. nur BAG vom 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 13 mwN).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 165/01

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Fälligkeit einer Vergütung für

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.05.2015 - 17 Sa 70/15
    Damit haben sie eine von § 614 Satz 2 BGB abweichende Fälligkeitsregelung getroffen, die aufgrund der Abdingbarkeit der Vorschrift grundsätzlich rechtlich möglich ist (BAG vom 15. Januar 2002 - 1 AZR 165/01 - Rn. 37), allerdings wegen der Abweichung von der gesetzlichen Fälligkeitsregelung gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Kontrolle nach § 308 Nr. 1 BGB unterliegt.
  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.05.2015 - 17 Sa 70/15
    Das ist nur dann anzunehmen, wenn dispositives Gesetzesrecht zur Füllung der Lücke nicht zur Verfügung steht und die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel keine angemessene, den typischen Interessen des AGB-Verwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (BAG vom 11. Februar 2009 - 10 AZR 222/08 - Rn. 35 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2021 - 7 Sa 10/21

    Überstundenvergütung - Darlegungslast - Arbeitszeitkonto - Verrechnung

    72 d) Die Klausel in § 4 des Arbeitsvertrages 2017, die ein Arbeitszeitkonto regelt, das weder eine Obergrenze für Guthabenstunden noch einen Höchstwert für Minusstunden noch einen feststehenden Ausgleichszeitraum sowie eine Auszahlung von Überstunden lediglich nach Vereinbarung mit der Arbeitgeberin vorsieht, verstößt gegen § 308 Nr. 1 BGB (vgl. Riesenhuber in: Erman , BGB, 16. Aufl. 2020, § 614 BGB Rn. 5 unter Hinweis auf LAG Niedersachsen 6. Mai 2015 - 17 Sa 70/15).

    Denn § 308 Nr. 1 BGB erfasst auch Zahlungspflichten einschließlich der Verpflichtung zur Entgeltzahlung (LAG Niedersachsen 6. Mai 2015 - 17 Sa 70/15 - Rn. 5 mwN., juris).

    Das LAG Niedersachsen (6. Mai 2015 - 17 Sa 70/15 - Rn. 7 mwN., juris) hält daher im Arbeitsrecht die Hinausschiebung des Entgeltzahlungszeitpunkts um mehr als die Hälfte des Abrechnungszeitraums für unangemessen.

    Regelt die vorformulierte Vertragsbedingung ein Arbeitszeitkonto, sind allerdings die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten gemäß § 310 Abs. 4 S. 2 BGB und die Grundgedanken der §§ 7 Abs. 1a, Abs. 1b, 7a ff. SGB IV zu berücksichtigen (LAG Niedersachsen 6. Mai 2015 - 17 Sa 70/15 - Rn.8 mwN., juris).

    Unwirksam ist daher eine Klausel, die dem Verwender die Bestimmung des Leistungszeitpunkts nach § 315 BGB vorbehält, es sei denn, eine Höchstfrist ist festgelegt (LAG Niedersachsen 6. Mai 2015 - 17 Sa 70/15 - Rn. 9 mwN., juris).

    Auch die Grundgedanken der §§ 7 Abs. 1a, Abs. 1b, 7a ff. SGB IV rechtfertigen nicht die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos, das die Freizeitnahme der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ohne Vereinbarung von Höchstgrenzen vorbehält, die Vergütung von unbegrenzt geleisteten Überstunden bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses hinausschiebt und damit im Ergebnis dazu führt, dass die Arbeitnehmer ganz erhebliche Insolvenzrisiken tragen (vgl. LAG Niedersachsen 6. Mai 2015 - 17 Sa 70/15 - Rn. 12 mwN., juris).

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