Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 17 Sa 71/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- aufrecht.de
Aufhebung betrieblicher Übung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertarifliches Urlaubsgeld; Betriebliche Übung; Änderungskündigung; Wegfall der betrieblichen Übung; Schriftformklausel
- Judicialis
BAT § 4 Abs. 2; ; BAT § 70; ; BAT § 70 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 72 a; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urlaubsgeld; Anforderung an die Umstände, aus denen die Entstehung und die Beseitigung einer betrieblichen Übung entnommen werden kann
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Durch betriebliche Übung entstandener Urlaubsgeldanspruch
Verfahrensgang
- ArbG Pforzheim, 11.09.2001 - 1 Ca 274/01
- LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 17 Sa 71/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 17 Sa 71/01
Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich gegebenenfalls darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG, Urteil vom 01.07.1999, 2 AZR 826/98, AP Nr. 53 zu § 2 KSchG, NZA 1999, 1336).Mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz allein lässt sich die Änderung der Arbeitsbedingungen jedoch nicht rechtfertigen (BAG, Urteil vom 01.07.1999, a.a.O., unter II 2d) der Gründe).
- BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96
Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 17 Sa 71/01
Zwar kann ein Anspruch auf betriebliche Übung grundsätzlich durch eine abändernde betriebliche Übung für die Zukunft aufgehoben werden (BAG, Urteil vom 26.03.1997, 10 AZR 612/96, AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, NZA 1997, 1007; Urteil vom 04.05.1999, 10 AZR 290/98, AP Nr. 55 zu § 242 BGB betriebliche Übung, NZA 1999, 1162).Dies setzt allerdings voraus, dass sich der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg der bisherigen betrieblichen Übung widersprechend verhält und ein Arbeitnehmer dem nicht widerspricht (BAG, Urteil vom 26.03.1997, a.a.O., II 3b der Gründe).
- BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 544/89
Enstehung eines Anspruchs durch betriebliche Übung - Einzelvertragliche Ansprüche …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 17 Sa 71/01
Auch durch eine formlose betriebliche Übung kann die vertragliche Schriftformklausel abbedungen werden (BAG, Urteil vom 21.11.1991, 6 AZR 544/89, n.v., über JURIS abrufbar, m.w.N.). - BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 381/99
Gewährung einer aussertariflichen Zulage aus einer betrieblichen Übung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 17 Sa 71/01
Ein Verpflichtungswille des Beklagten war hierfür nicht erforderlich (zuletzt BAG, Urteil vom 13.12.2000, 5 AZR 381/99 n.v. über JURIS abrufbar; Urteil vom 16.03.2000, 2 AZR 169/99 n.v. über JURIS abrufbar). - BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98
Änderung einer betrieblichen Übung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 17 Sa 71/01
Zwar kann ein Anspruch auf betriebliche Übung grundsätzlich durch eine abändernde betriebliche Übung für die Zukunft aufgehoben werden (BAG, Urteil vom 26.03.1997, 10 AZR 612/96, AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, NZA 1997, 1007; Urteil vom 04.05.1999, 10 AZR 290/98, AP Nr. 55 zu § 242 BGB betriebliche Übung, NZA 1999, 1162).