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   LAG Baden-Württemberg, 08.03.2006 - 17 Sa 82/05   

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https://dejure.org/2006,10719
LAG Baden-Württemberg, 08.03.2006 - 17 Sa 82/05 (https://dejure.org/2006,10719)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.2006 - 17 Sa 82/05 (https://dejure.org/2006,10719)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. März 2006 - 17 Sa 82/05 (https://dejure.org/2006,10719)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sonderkündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 90 Abs. 2a SGB IX

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 90 Abs. 2a SGB IX

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers; Sonderkündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 90 Abs. 2a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX); Fortgesetzte Beleidigungen gegenüber einer anderen Arbeitnehmerin nach ...

  • Judicialis

    SGB IX § 90 Abs. 2a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Sonderkündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei Antragstellung am Tag des Zugangs der Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04

    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei laufendem Antragsverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.03.2006 - 17 Sa 82/05
    b) Die zweite Alternative des mit Wirkung vom 01.05.2004 eingeführten § 90 Abs. 2 a) SGB IX betrifft die Fälle, in denen ein Feststellungsverfahren gem. § 69 SGB IX anhängig, eine Feststellung aber noch nicht getroffen wurde (Bauer/Powietzka, NZA - RR, 2004, 505, 507; Schlewing, NZA 2005, 1218, 1221; LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005, 6 Sa 1938/04, LAGE Nr. 1 zu § 90 SBG IX).
  • LAG Hamm, 26.09.2003 - 10 TaBV 63/03

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.03.2006 - 17 Sa 82/05
    Ein Antrag der erst innerhalb dieser Fristen beim Versorgungsamt eingeht, kommt damit zu spät (Schlewing, NZA 2005 1218, 1221; Griebeling, NZA 2005, 494, 498; Düwell, Betriebsberater 2004, 2811, 2813; Grimm/Brock/Windeln, DB 2005, 282, 283; Düwell, BB 2004, 281f; Bauer/Powietzka, NZA RR 2004, 305, 307).
  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

    (2) Nach anderer Ansicht (KR-Etzel 8. Aufl. §§ 85 - 90 SGB IX Rn. 53j; Griebeling NZA 2005, 494, 496; ders. in Hauck/Noftz SGB IX Stand Dezember 2006 § 90 Rn. 20; Kossens/von der Heide/Maaß-Kossens SGB IX 2. Aufl. § 90 Rn. 18; Grimm/Brock/Windeln DB 2005, 282, 284; Westers br 2004, 93, 96; Rolfs/Barg BB 2005, 1678, 1680 f.; Staffhorst AuA 1/2005, 35, 38; Bernhardt/Barthel AuA 8/2004, 20, 23; LAG Baden Württemberg 14. Juni 2006 - 10 Sa 43/06 - und 8. März 2006 - 17 Sa 82/05 -) ist § 90 Abs. 2a SGB IX jedoch auf das Gleichstellungsverfahren anwendbar, weil eine Besserstellung der weniger schutzbedürftigen Gruppe der Gleichgestellten sachlich nicht zu rechtfertigen und mit dem Zweck der Regelung des § 90 Abs. 2a SGB IX nicht zu vereinbaren sei.
  • VG Oldenburg, 16.02.2007 - 13 A 2793/05

    Behinderter Mensch; Behinderung; Feststellung; Fristablauf; Gleichstellung;

    § 90 Abs. 2a Alt. 2 SGB IX regelt dagegen den Fall, dass ein rechtzeitig, also drei bzw. sieben Wochen vor der Kündigung gestellter Antrag wegen fehlender Mitwirkung des Antragstellers nicht mehr vor der Kündigung beschieden werden konnte (siehe LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 8. März 2006 - 17 Sa 82/05 -, juris, mit Nachweisen zum Schrifttum).
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