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   LAG Hamm, 09.10.2008 - 17 Sa 927/08   

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LAG Hamm, 09.10.2008 - 17 Sa 927/08 (https://dejure.org/2008,19866)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.10.2008 - 17 Sa 927/08 (https://dejure.org/2008,19866)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 17 Sa 927/08 (https://dejure.org/2008,19866)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besetzung einer auf zwei Jahre befristeten Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters für die Funktion eines Studienkoordinators im Fachbereich Mathematik und Informatik; Darlegungslast innerhalb einer Konkurrentenklage bzgl. einer befristet zu besetzenden Stelle; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2008 - 17 Sa 927/08
    Dieser ist nur dann gegeben, wenn die Stelle noch nicht besetzt ist (vgl. BAG 19.02.2008 - 9 AZR 70/07, NZA 2008, 1016; 28.05.2002 - 9 AZR 751/00, NZA 2003, 324) und der Arbeitgeber keinen Ermessensspielraum bei der Besetzungsentscheidung hat.

    Mit der Stellenbesetzung ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art, 33 Abs. 2 GG erschöpft (vgl. BAG 19.02.2008 a.a.O.).

    Öffentliche Ämter in diesem Sinne sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können (vgl. BAG 19.02.2008 a.a.O.; 28.05.2002 a.a.O.).

    Er bestimmt den Charakter der Stelle (vgl. BAG 19.02.2008 a.a.O.; 28.05.2002 a.a.O.).

    Das Auswahlprofil stellt die Verbindung zwischen dem vom öffentlichen Arbeitgeber festgelegten Charakter der Stelle und den von dem Bewerber zu erfüllenden Voraussetzungen her (vgl. BAG 19.02.2008 a.a.O.).

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2008 - 17 Sa 927/08
    Dieser ist nur dann gegeben, wenn die Stelle noch nicht besetzt ist (vgl. BAG 19.02.2008 - 9 AZR 70/07, NZA 2008, 1016; 28.05.2002 - 9 AZR 751/00, NZA 2003, 324) und der Arbeitgeber keinen Ermessensspielraum bei der Besetzungsentscheidung hat.

    Ein öffentliches Amt ist dann besetzt, wenn dem ausgewählten Bewerber eine gesicherte Rechtsposition eingeräumt wird, die der Ausgestaltung des Amtes entspricht (vgl. BAG 28.05.2002 a.a.O.).

    Öffentliche Ämter in diesem Sinne sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können (vgl. BAG 19.02.2008 a.a.O.; 28.05.2002 a.a.O.).

    Er bestimmt den Charakter der Stelle (vgl. BAG 19.02.2008 a.a.O.; 28.05.2002 a.a.O.).

  • BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 241/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mitwirkung an Forschungsprojekt

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2008 - 17 Sa 927/08
    Es ist eine überprüfbare Prognose über den Beschäftigungsbedarf erforderlich (vgl. BAG 15.02.2006 - 7 AZR 241/05, ZTR 2006, 509; Kortstock a.a.O. S. 351).

    Die Ungewissheit über die in Zukunft zur Verfügung stehenden Mittel reicht dagegen als Sachgrund nicht aus (vgl. BAG 15.02.2006 a.a.O.).

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2008 - 17 Sa 927/08
    Der Bewerber muss absolut und im Verhältnis zu den Mitbewerbern der in jeder Hinsicht am besten geeignete sein (vgl. BAG 05.03.1996 - 1 AZR 590/92, AP GG Art. 3 Nr. 226; 02.12.1997 - 9 AZR 445/95, AP GG Art. 33 II Nr. 40; 21.03.2003 - 9 AZR 307/02, NZA 2003, 1036; 07.09.2004 - 9 AZR 537/03, NZA 2005, 879).

    Ist das nicht der Fall, kann das Gericht nicht seine Beurteilung an die Stelle der Beurteilung des Arbeitgebers setzen (vgl. BAG 21.03.2003 a.a.O.; 07.09.2004 a.a.O.).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2008 - 17 Sa 927/08
    Der Bewerber muss absolut und im Verhältnis zu den Mitbewerbern der in jeder Hinsicht am besten geeignete sein (vgl. BAG 05.03.1996 - 1 AZR 590/92, AP GG Art. 3 Nr. 226; 02.12.1997 - 9 AZR 445/95, AP GG Art. 33 II Nr. 40; 21.03.2003 - 9 AZR 307/02, NZA 2003, 1036; 07.09.2004 - 9 AZR 537/03, NZA 2005, 879).

    Ist das nicht der Fall, kann das Gericht nicht seine Beurteilung an die Stelle der Beurteilung des Arbeitgebers setzen (vgl. BAG 21.03.2003 a.a.O.; 07.09.2004 a.a.O.).

  • BAG, 07.04.2004 - 7 AZR 441/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mehrbedarf - Drittmittel

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2008 - 17 Sa 927/08
    Mit der Regelung wird der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Drittmittelverträgen Rechnung getragen, nach der die Finanzierung von Aufgaben durch Drittmittel die Befristung eines Vertrages nur dann rechtfertigt, wenn die Stelle von vornherein lediglich für eine genau bestimmte Zeitdauer bewilligt ist und sie anschließend wegfallen soll (vgl. BAG 07.04.2004 - 7 AZR 441/03, PersR 2005, 249; Räder/Steinheimer a.a.O. S. 330; Löwisch NZA 2007, 479, 481).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2008 - 17 Sa 927/08
    Der Hilfsantrag des Klägers auf Wiederholung der Auswahlentscheidung ist zwar zulässig (vgl. BAG 02.12.1997 - 9 AZR 668/96, NZA 1998, 882; 02.12.1997 - 9 AZR 445/96, NZA 1998, 884).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2008 - 17 Sa 927/08
    Der Hilfsantrag des Klägers auf Wiederholung der Auswahlentscheidung ist zwar zulässig (vgl. BAG 02.12.1997 - 9 AZR 668/96, NZA 1998, 882; 02.12.1997 - 9 AZR 445/96, NZA 1998, 884).
  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01

    Befristeter Arbeitsvertrag; Krankenbezüge

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2008 - 17 Sa 927/08
    Der Arbeitgeber kann sich z.B. nicht darauf berufen, eine Prognose über den zukünftigen Bedarf sei wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln Dritter nicht möglich (vgl. BAG 04.12.2002 - 7 AZR 437/01, AP BAT § 2 SR 2y Nr. 24; Gräfl, TzBfG, § 14 TzBfG Rdnr. 46).
  • BAG, 15.01.1997 - 7 AZR 158/96

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2008 - 17 Sa 927/08
    (a) Eine Drittmittelfinanzierung liegt dann vor, wenn ein Projekt nicht aus den der Hochschule zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, sondern anderweitig finanziert wird (vgl. BAG 15.01.1997 - 7 AZR 158/96, NZA 1998, 29).
  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 187/23

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Befristung

    Nach dieser gesetzlichen Regelung steht es auch dem öffentlichen Arbeitgeber frei, eine Organisationsentscheidung dahin gehend zu treffen, eine offene Stelle aufgrund eines Sachgrundes iSv. § 14 Abs. 1 TzBfG nur befristet zu besetzen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 16. Januar 2013 - 15 SaGa 1738/12 - zu 1.1 der Gründe; LAG Hamm 9. Oktober 2008 - 17 Sa 927/08 - zu I 1 b der Gründe; vgl. zur sachgrundlosen Befristung: LAG Niedersachsen 18. Dezember 2023 - 4 Sa 913/22 - zu B II 4 a der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2013 - 15 SaGa 1738/12

    Bestenauslese bei befristeter Stelle

    (Hinweis: So LArbG Hamm vom 09.10.2008 - 17 Sa 927/08 - LAGE § 1 WissZeitVG Nr. 1; a. A. LArbG Berlin vom 25.08.2006 - 6 Sa 592/06 - ZTR 2006, 671)(Rn.20).

    Ein öffentlicher Arbeitgeber kann daher aus sachlich vertretbaren Gründen festlegen, dass eine Stelle nur befristet besetzt werden soll (ebenso LAG Hamm 09.10.2008 - 17 Sa 927/08 - Rn. 76).

    Insofern schließt sich die hiesige Kammer der Rechtsansicht des LAG Hamm (09.10.2008 a. a. O. Rn. 77) an.

  • LAG Hamm, 25.02.2015 - 5 Sa 1315/14

    Missbräuchlichkeit der wiederholten Befristung des Arbeitsverhältnisses einer

    So hat das LAG Hamm (LAG Hamm, Urt. v. 09.10.2008, 17 Sa 927/08, juris) bereits rechtskräftig entschieden, dass der Abschluss gerade des befristeten Vertrages Teil des Anforderungsprofils ist und ein Bewerber, der diese Anforderung nicht erfüllt, auch bei ansonsten gegebener Bestgeeignetheit keinen Einstellungsanspruch hat (in der Folge auch vertreten von Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urt. v. 18.03.2015 - 3 Sa 371/14 -, juris allerdings zur Frage der Beschränkung des Bewerberkreises auf u.a. Arbeitslose; LArbG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.01.2013, 15 SaGa 1738/12, juris unter Berufung auf die o.g. Rechtsprechung des LAG Hamm).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2009 - 13 Sa 2170/08

    sachgrundlose Befristung; Anschlussverbot

    Zwar ist es zutreffend, dass in diesen Fällen bei unterstellter bester Qualifikation des Arbeitnehmers und unterstelltem Einstellungsanspruch des Arbeitnehmers kein sachgrundloser befristeter Vertrag zwischen den Parteien geschlossen werden kann (zutreffend LAG Hamm 09.10.2008 - 17 Sa 927/08 - zitiert nach Juris, Revision zugelassen, zu I 1 b bb (1) der Gründe, Rz 80).
  • LAG Hamm, 17.06.2010 - 11 Sa 446/10

    Beauftragung eines Studienkoordinators durch öffentlich-rechtlichen

    So habe es auch die 17. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm im Berufungsurteil zur Klage des Konkurrenten des Klägers gesehen (LAG Hamm 09.10.2008 - 17 Sa 927/08 -, Kopie dieses Urteils Bl. 91 ff. GA).
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