Rechtsprechung
LG Oldenburg, 14.07.2009 - 17 T 507/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2009, 678
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98
Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung
Auszug aus LG Oldenburg, 14.07.2009 - 17 T 507/09
Ist eine Vormerkung zur Sicherung eines Rückübereignungsanspruchs unbedingt bewilligt und eingetragen worden und ist allein der gesicherte Anspruch durch den Tod der Berechtigten auflösend bedingt, kann der Unrichtigkeitsnachweis für den Fortbestand der Vormerkung nicht mittels Sterbeurkunden geführt werden, es sei denn es wird auch in der Form des § 29 GBO bewiesen, dass der gesicherte Anspruch nicht nach Eintragung der Vormerkung erweitert oder im Rahmen des nach der Rechtsprechung des BGH zur ¿Wiederaufladung¿ einer Vormerkung (BGHZ 143, 175, 181) verändert worden ist.
- OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10
Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des …
Wenn aber nicht auszuschließen ist, dass die Vormerkung einen anderen oder weiteren Anspruch sichert, dessen Fortbestehen seinerseits nicht ausgeschlossen werden kann, ist der erforderliche Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit hinsichtlich der Vormerkung nicht erbracht (…so auch OLG Köln, FGPrax 2010, S. 14 ff.; LG Oldenburg, Rpfleger 2009, S. 678;… vgl. auch Heggen, aaO., S. 217). - OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10
Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung nach Erlöschen des …
Das Grundbuchamt hat in seiner Nichtabhilfeentscheidung vom 31. August 2010 die Möglichkeit einer Löschung ohne Bewilligung auch grundsätzlich erkannt, diese jedoch für die Löschung einer Vormerkung im Hinblick auf eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg (Rpfleger 2009, S. 678) verworfen. - OLG München, 08.04.2010 - 34 Wx 21/10
Grundbuchsache: Anfechtbarkeit des rechtlichen Hinweises auf eine notwendige …
Denn es kommt eine Erweiterung oder ein Austausch des durch Vormerkung gesicherten Anspruchs in Betracht, was dem Grundbuchamt nicht zur Kenntnis gelangt sein muss (vgl. BGH NJW 2000, 805; 2008, 578; LG Oldenburg Rpfleger 2009, 678).