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   LAG Berlin, 17.09.2003 - 17 Ta (Kost) 6066/03   

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https://dejure.org/2003,12367
LAG Berlin, 17.09.2003 - 17 Ta (Kost) 6066/03 (https://dejure.org/2003,12367)
LAG Berlin, Entscheidung vom 17.09.2003 - 17 Ta (Kost) 6066/03 (https://dejure.org/2003,12367)
LAG Berlin, Entscheidung vom 17. September 2003 - 17 Ta (Kost) 6066/03 (https://dejure.org/2003,12367)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der unterliegenden Partei, die auf die Vergütung des Prozessbevollmächtigten anfallende Umsatzsteuer zu erstatten; Entscheidungserheblichkeit des Innenverhältnisses der Streitgenossen, wenn nicht alle Streitgenossen vorsteuerabzugsberechtigt sind

  • Judicialis

    ZPO § 91

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 11.01.2000 - 11 W 202/99

    Vorsteuerabzugsberechtigung bei nur einem von mehreren Streitgenossen

    Auszug aus LAG Berlin, 17.09.2003 - 17 Ta 6066/03
    Bei einer derartigen Sachlage bestimmt sich die Verpflichtung der unterliegenden Partei, die beim Rechtsanwalt der obsiegenden Streitgenossen angefallene Umsatzsteuer zu erstatten, nach dem Innenverhältnis der Streitgenossen (KG, Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 1 W 1070/97 - JurBüro 1998, 197 f.; Zöller, ZPO, 23. Auflage 2002, § 91 Rn. 13 "Umsatzsteuer" m.w.N.; ähnlich OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Januar 2000 - 11 W 202/99 - JurBüro 2000, 315f., wonach sich bereits die umsatzsteuerpflichtige Leistung des Rechtsanwalts nach der Ausgleichspflicht der Streitgenossen untereinander richten soll).
  • KG, 28.10.1997 - 1 W 1070/97

    Berechnung der einem von mehreren - gemeinsam durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus LAG Berlin, 17.09.2003 - 17 Ta 6066/03
    Bei einer derartigen Sachlage bestimmt sich die Verpflichtung der unterliegenden Partei, die beim Rechtsanwalt der obsiegenden Streitgenossen angefallene Umsatzsteuer zu erstatten, nach dem Innenverhältnis der Streitgenossen (KG, Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 1 W 1070/97 - JurBüro 1998, 197 f.; Zöller, ZPO, 23. Auflage 2002, § 91 Rn. 13 "Umsatzsteuer" m.w.N.; ähnlich OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Januar 2000 - 11 W 202/99 - JurBüro 2000, 315f., wonach sich bereits die umsatzsteuerpflichtige Leistung des Rechtsanwalts nach der Ausgleichspflicht der Streitgenossen untereinander richten soll).
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