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   LAG Berlin, 29.12.2003 - 17 Ta (Kost) 6109/03   

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https://dejure.org/2003,7307
LAG Berlin, 29.12.2003 - 17 Ta (Kost) 6109/03 (https://dejure.org/2003,7307)
LAG Berlin, Entscheidung vom 29.12.2003 - 17 Ta (Kost) 6109/03 (https://dejure.org/2003,7307)
LAG Berlin, Entscheidung vom 29. Dezember 2003 - 17 Ta (Kost) 6109/03 (https://dejure.org/2003,7307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Werte von sich zeitlich überschneidenden Kündigungsschutzklagen; Anrechnung der Werte von Bestandsklagen und Vergütungsklagen

  • Judicialis

    ArbGG § 12 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7
    Kündigungsschutzklage und Vergütungsklage, Berechnung der Streitwerte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Streitwert, Kündigungsschutz- und Vergütungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 494
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Berlin, 10.04.2001 - 17 Ta 6052/01

    Streitwert bei mehreren Kündigungsschutzklagen

    Auszug aus LAG Berlin, 29.12.2003 - 17 Ta 6109/03
    Der Umfang dieser Anrechnung richtet sich nach der Zeitspanne, die zwischen den in den jeweiligen Kündigungen genannten Beendigungszeitpunkten liegt, wobei die gegen die zuletzt ausgesprochene Kündigung gerichtete Klage ihren Wert behält (vgl. hierzu LAG Berlin, Beschluss vom 10. April 2001 - 17 Ta 6052/01 (Kost)).
  • LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07

    Gegenstandswert

    Vielmehr sei der Leistungsantrag lediglich die wirtschaftliche Seite des Feststellungsantrags (LAG Berlin v. 19.12.2003 - 17 Ta 6109/03 (Kost) - NZA-RR 2004, 494; GMPM-Germelmann, ArbGG 4. Aufl. 2002, § 12 Rz 106; Grunsky, ArbGG 7. Aufl. 1995, § 12 Rz 5a).

    Im Übrigen ist der beauftragte Rechtsanwalt aufgrund des Mandatsverhältnisses verpflichtet, den für die von ihm vertretene Partei kostengünstigsten Weg der Rechtsverfolgung zu wählen (ebenso LAG Hamburg v. 08.07.2004, a.a.O., Tz 34; LAG Berlin v. 19.12.2003 - 17 Ta 6109/03 (Kost) - NZA-RR 2004, 494).

  • LAG Berlin, 02.11.2005 - 17 Ta 6073/05

    Bestandsstreitigkeit, mehrere Kündigungen; Anrechnung des Wertes einer

    Wendet sich die klagende Partei in einem Rechtsstreit nicht nur gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern macht sie im Wege der Klagehäufung Vergütungsansprüche geltend, deren Bestand von dem Ausgang der Bestandsstreitigkeit abhängen, so sind die Werte der Klagen nach der ebenfalls ständigen Rechtssprechung der Beschwerdekammer insoweit aufeinander anzurechnen, als die Vergütungsansprüche sich auf den für die Bewertung der Bestandsstreitigkeit maßgeblichen Zeitraum beziehen (LAG Berlin, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 17 Ta (Kost) 6069/05 - Beschluss vom 29. Dezember 2003 - 17 Ta 6109/03 -).
  • ArbG Berlin, 22.11.2005 - 49 Ca 5571/05
    Der nominale Wert des Antrages zu 4 (173.571,88 EUR) wurde aufgrund wirtschaftlicher Teilidentität mit der Kündigungsschutzklage betreffend den für die Bewertung der Kündigungsschutzklage maßgeblichen Zeitraum nur in Höhe von 127.431,88 EUR berücksichtigt ( LAG Berlin v. 29.12.2003, 17 Ta (Kost) 6109/03 ) , der Hilfsantrag zu 5, über den zu entscheiden war ( § 45 Abs. 1 S. 2 GKG ) mit seinem nominalen Wert (102.218,40 EUR) ebenso wie der Antrag zu 6 (29.200,60 EUR).
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