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   LAG Berlin, 10.05.2005 - 17 Ta 849/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13854
LAG Berlin, 10.05.2005 - 17 Ta 849/05 (https://dejure.org/2005,13854)
LAG Berlin, Entscheidung vom 10.05.2005 - 17 Ta 849/05 (https://dejure.org/2005,13854)
LAG Berlin, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 17 Ta 849/05 (https://dejure.org/2005,13854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage zwecks einer vorläufigen Weiterbeschäftigung ; Begehren einer Verurteilung zur vorläufigen Weiterbeschäftigung nur für den Fall des Obsiegens mit der Kündigungsschutzklage ; Mutwilligkeit bei der Geltendmachung eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Weiterbeschäftigungsanspruch, mutwillige Geltendmachung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe - PKH-Antrag: Unbedingter Anspruch auf Weiterbeschäftigung ist nicht mutwillig

  • yumpu.com (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Prozesskostenhilfe, mutwillige Klage, Weiterbeschäftigung

Besprechungen u.ä.

  • yumpu.com (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Prozesskostenhilfe, mutwillige Klage, Weiterbeschäftigung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin, 10.05.2005 - 17 Ta 849/05
    Da ein derartiger Weiterbeschäftigungsanspruch ohne das Vorliegen besonderer Umstände gegeben ist, wenn das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der streitbefangenen Kündigung festgestellt hat (vgl. hierzu grundlegend BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht), kann der genannten Rechtsverfolgung die hinreichende Erfolgsaussicht nicht versagt werden.
  • LAG Hamm, 09.12.2013 - 14 Ta 347/13

    Unbedingter Antrag auf Weiterbeschäftigung und Prozesskostenhilfe

    Etwas anderes gelte dann, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam sei oder ein besonderes Interesse des Arbeitnehmers an der Beschäftigung bestehe (vgl. LAG Berlin, 10. Mai 2005, 17 Ta 849/05, RVGreport 2005, 360 = juris, Rn. 8 f.; 29.November 2005, 17 Ta 1981/05, NZA-RR 2006, 214, Nr. 2 der Gründe; LAG Düsseldorf, 17. Mai 1989, 14 Ta 52/89, LAGE ZPO § 114 Nr. 16; LAG Hessen, 23. März 2007, 16 Ta 94/07, AGS 2007, 512).
  • LAG Hessen, 21.10.2005 - 2 Ta 353/05

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - uneigentlicher Klageantrag - Annahmeverzug

    Im Hinblick auf die Möglichkeit, einen bedingten (uneigentlichen) Klageantrag stellen zu können, der unter Beachtung von §§ 39, 45 GKG, 23 Abs. 1 RVG Einfluss auf die Gegenstandswertfestsetzung und damit auf die Gebührenfolge nur für den Fall auslöst, dass über ihn eine Entscheidung ergeht, würde eine verständige Partei in einem Kündigungsschutzprozess weitergehende, vom Ergebnis der Kündigungsschutzklage abhängige Anträge auf Weiterbeschäftigung oder Annahmeverzug nicht als unbedingte Anträge stellen, da sie kostengünstiger das gleiche Prozessziel erreichen kann (vgl. LAG Berlin vom 10. Mai 2005 - 17 Ta 849/05, EzA-SD 2005, Nr. 13, 15; Hess. LAG vom 27. Juli 2004 - 2 Sa 347/04; Hess. LAG vom 19. Juni 2001 - 9 Ta 159/01; LAG Düsseldorf vom 17. Mai 1989 - 14 Ta 52/89, LAGE § 114 ZPO Nr. 16; a.A. für den Annahmeverzugsanspruch Hess. LAG vom 16. Februar 2005 - 16 Ta 13/05, juris).
  • LAG Hessen, 16.08.2016 - 3 Ta 92/16

    Wird ein Weiterbeschäftigungsanspruch neben der Kündigungsschutzklage nicht im

    Im Hinblick auf die Möglichkeit, einen bedingten (uneigentlichen) Klageantrag stellen zu können, der unter Beachtung von §§ 39, 45 GKG, 23 Abs. 1 RVG Einfluss auf die Gegenstandswertfestsetzung und damit auf die Gebührenfolge nur für den Fall auslöst, dass über ihn eine Entscheidung ergeht, würde eine verständige Partei in einem Kündigungsschutzprozess weitergehende, vom Ergebnis der Kündigungsschutzklage abhängige Anträge nicht als unbedingte Anträge stellen, da sie kostengünstiger das gleiche Prozessziel erreichen kann (vgl. Hess. LAG vom 21. Dezember 2009 - 2 Ta 686/09 n.v. und vom 12. März 2008 - 7 Sa 444/07 n.v.; LAG Berlin vom 10. Mai 2005 - 17 Ta 849/05, EzA-SD 2005, Nr. 13, 15; LAG Düsseldorf vom 17. Mai 1989 - 14 Ta 52/89, LAGE § 114 ZPO Nr. 16; a. A. für den Annahmeverzugsanspruch Hess. LAG vom 16. Februar 2005 - 16 Ta 13/05, dokumentiert in juris).
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