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   OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 1/14   

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https://dejure.org/2015,9638
OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 1/14 (https://dejure.org/2015,9638)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.04.2015 - 17 U 1/14 (https://dejure.org/2015,9638)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. April 2015 - 17 U 1/14 (https://dejure.org/2015,9638)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 755
  • WM 2015, 1193
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 1/14
    Ob es sich dabei auch im Anwendungsbereich der Anlagevermittler um eine echte Beweislastumkehr handelt (zu Bankberatern vgl. dazu BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 28 ff. m.w.N.) handelt, kann offen bleiben, denn jedenfalls reichen die von der Berufung - ohnehin nur bezogen auf die fehlende Handelsregistereintragung - vorgebrachten Umstände nicht aus, die Kausalitätsvermutung zu entkräften.

    An diese Darlegung sind keine strengen Anforderungen zu stellen, vielmehr genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit (vgl. nur BGH, Urteil vom 28.01.2014 - XI ZR 495/12, BGHZ 193, 159 Rn. 63 ff. m.w.N.).

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 1/14
    Denn die gegenteilige Annahme stünde im Gegensatz zum Grundgedanken der Aufklärungs- und Beratungspflicht, nach dem der Anleger regelmäßig auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm erteilten Beratung vertrauen darf (vgl. BGH, Urteile vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 41 m.w.N. und vom 19.02.2015 - III ZR 90/14, juris Rn. 13 ff.).

    Ein von der Berufung geltend gemachter vollständiger Anspruchsausschluss kommt hingegen nicht in Betracht, da neben den für eine Kürzung sprechenden Umständen auch zu berücksichtigen ist, dass die Entscheidung des Klägers, die Anlage zu tätigen, ohne das Anlagekonzept weiter hinterfragt zu haben, gerade Ausdruck des besonderen Vertrauensverhältnisses ist, das den Anleger dazu bringt, sich in erster Linie an der Empfehlung "seines" Beraters oder Vermittlers zu orientieren, und ihn davon abhält, weitere Nachfragen zu stellen oder Nachforschungen anzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 41 m.w.N.).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 1/14
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag (nicht: Anlagevermittlungsvertrag) mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zu Stande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2000 - III ZR 62/99, NJW-RR 2000, 998 sowie Urteil vom 08.04.2014 - XI ZR 341/12, WM 2014, 1036 Rn. 14 m.w.N.).

    Vielmehr sind - wie das Landgericht zutreffend ausführt - Kapitalanlagevermittler unabhängig davon, ob sie besonderes Vertrauen genießen, verpflichtet, das Anlagekonzept, bezüglich dessen sie Auskunft erteilen sollen, (wenigstens) auf Plausibilität, insbesondere auf wirtschaftliche Tragfähigkeit hin, zu prüfen (BGH, Urteil vom 13.01.2000 - III ZR 62/99, NJW-RR 2000, 998).

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 1/14
    Hiernach ist jeweils festzustellen, ob eine (hypothetische) Untersuchung des Prospekts auf Plausibilität durch den Anlagevermittler Anlass zu Beanstandungen gegeben hätte (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.2009 - III ZR 17/08, WM 2009, 739 Rn. 13 m.w.N.).

    Für dessen tatsächliche Voraussetzungen ist derjenige darlegungs- und beweisbelastet, der ihn geltend macht (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.2009 - III ZR 17/08, WM 2009, 739 Rn. 14 m.w.N.).

  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 1/14
    Vertreibt der Vermittler die Anlage anhand eines Prospekts, muss er im Rahmen der geschuldeten Plausibilitätsprüfung den Prospekt darauf kontrollieren, ob dieser ein in sich schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt gibt und ob die darin enthaltenen Informationen, soweit er das mit zumutbarem Aufwand zu überprüfen in der Lage ist, sachlich vollständig und richtig sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 17.02.2011 - III ZR 144/10, NJW-RR 2011, 910 Rn. 9 m.w.N.).

    Wenn die Berufung ferner aus dem Umstand, dass zum Zeitpunkt der Zeichnung der Anlage der avisierte Emissionsprospekt noch nicht vorgelegen habe, schließen will, eine Plausibilitätsprüfung könne entfallen, da dem Kläger klar gewesen sein müsse, dass der nicht vorliegende Prospekt keiner Überprüfung habe unterzogen werden können, verkennt sie, dass sich die Plausibilitätsprüfung auf das Anlagekonzept bezieht (BGH, Urteil vom 17.02.2011 - III ZR 144/10, NJW-RR 2011, 910 Rn. 9).

  • BGH, 27.06.2013 - III ZR 143/12

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung von als Zinsen geltend gemachtem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 1/14
    Die neben der Hauptforderung geltend gemachten fiktiven Anlagezinsen erhöhen den Streitwert nicht (BGH, Beschlüsse vom 8.05.2012 - XI ZR 261/10, WM 2012, 1211, vom 15.01.2013 - XI ZR 370/11, juris und vom 27.06.2013 - III ZR 143/12, WM 2013, 1504), waren aber bei der Kostenquotelung zu berücksichtigen.
  • BGH, 22.09.2011 - III ZR 186/10

    Verjährungsbeginn bei Aufklärungs- und Beratungsfehlern: Unterlassene Lektüre des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 1/14
    Zum anderen genügt der Umstand, dass der Anlageinteressent den ihm überlassenen Emissionsprojekt nicht durchgelesen hat, für sich allein genommen nicht, um den Vorwurf einer grob fahrlässigen Unkenntnis von bei einer Prospektlektüre ersichtlichen Auskunfts- oder Beratungsfehlern des Anlagevermittlers oder -beraters zu begründen (BGH, Urteil vom 22.09.2011 - III ZR 186/10, NJW-RR 2012, 111 Rn. 10).
  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 370/11

    Erhöhung der Beschwer und des Streitwerts durch einen neben der Hauptforderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 1/14
    Die neben der Hauptforderung geltend gemachten fiktiven Anlagezinsen erhöhen den Streitwert nicht (BGH, Beschlüsse vom 8.05.2012 - XI ZR 261/10, WM 2012, 1211, vom 15.01.2013 - XI ZR 370/11, juris und vom 27.06.2013 - III ZR 143/12, WM 2013, 1504), waren aber bei der Kostenquotelung zu berücksichtigen.
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 261/10

    Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 1/14
    Die neben der Hauptforderung geltend gemachten fiktiven Anlagezinsen erhöhen den Streitwert nicht (BGH, Beschlüsse vom 8.05.2012 - XI ZR 261/10, WM 2012, 1211, vom 15.01.2013 - XI ZR 370/11, juris und vom 27.06.2013 - III ZR 143/12, WM 2013, 1504), waren aber bei der Kostenquotelung zu berücksichtigen.
  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 495/12

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 1/14
    An diese Darlegung sind keine strengen Anforderungen zu stellen, vielmehr genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit (vgl. nur BGH, Urteil vom 28.01.2014 - XI ZR 495/12, BGHZ 193, 159 Rn. 63 ff. m.w.N.).
  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

  • BGH, 17.07.2014 - III ZR 226/13

    Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung: Versteuerung als Betriebseinnahme;

  • BGH, 19.02.2015 - III ZR 90/14

    Schadensersatzprozess nach fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Einwand eines

  • BGH, 08.04.2014 - XI ZR 341/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Widersprüchliches Verhalten des Schadenersatz

  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

  • OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 U 2/14

    Staatshaftung wegen Undurchführbarkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Titel

    Bei einer solchen Sachlage fällt es in Anbetracht der Pflichtverletzung und des typischen Schadenseintritts in den Verantwortungsbereich des Beklagten, die Kausalitätsvermutung hinsichtlich der Höhe des entstandenen Schadens zu entkräften (in diesem Sinne zuletzt etwa auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.04.2015, 17 U 1/14, WM 2015, 1193 = juris Rn. 25 zum Schadenersatz aus Anlagevermittlung).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2016 - 12 U 155/14

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Stillschweigendes Zustandekommen eines

    Ein Auskunftsvertrag zwischen einem Anlageinteressenten und einem Anlagevermittler kommt hingegen dann stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er - auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen - die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH MDR 2014, S. 735; OLG Karlsruhe MDR 2015, S. 755).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht es der Lebenserfahrung, dass eine fehlerhafte Aufklärung für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist, denn entscheidend ist, dass durch unzutreffende oder unvollständige Informationen in das Recht des Anlegers eingegriffen worden ist, in eigener Entscheidung und Abwägung des Für und Wider darüber zu befinden, ob er in das jeweilige Objekt investieren will oder nicht (OLG Karlsruhe, MDR 2015, S. 755).

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