Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 18.10.2016

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   OLG Köln, 28.03.2018 - 17 U 110/15   

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OLG Köln, 28.03.2018 - 17 U 110/15 (https://dejure.org/2018,68201)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2018 - 17 U 110/15 (https://dejure.org/2018,68201)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2018 - 17 U 110/15 (https://dejure.org/2018,68201)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung bei stufenweiser Beauftragung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung bei stufenweiser Beauftragung? (IBR 2021, 474)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10

    Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 17 U 110/15
    Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme oder jedenfalls dann, wenn diese endgültig verweigert wird (BGH BauR 2011, 1032).

    Zum früheren Recht hat der BGH (BauR 2011, 1032; 2010, 1778) ausdrücklich entschieden, dass die fünfjährige Verjährungsfrist gemäß § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. erst mit Abnahme bzw. endgültiger Abnahmeverweigerung zu laufen beginnt.

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 5 U 101/09

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung des Sachverhalts über die Angaben des

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 17 U 110/15
    Dass ein Einlenken oder eine Vergleichsbereitschaft signalisiert wird, ist allerdings nicht erforderlich (BGH BauR 2007, 380; NJW 2011, 1594; OLG Düsseldorf BauR 2010, 2134; Ihle, in: Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 6. Aufl., Rn. 1938 ff. m.w.N.).

    Diese war gemäß § 5 Ziff. 7 AHB (1992) bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs ihr zweckmäßig erscheinende Erklärungen im Namen ihres Versicherungsnehmers abzugeben (s. OLG Düsseldorf BauR 2010, 2134 LS 8; Littbarski, AHB § 5 Rn. 133; Späte, Haftpflichtversicherung, § 5 AHB Rn. 62).

  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05

    Begriff des Verhandelns

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 17 U 110/15
    Dass ein Einlenken oder eine Vergleichsbereitschaft signalisiert wird, ist allerdings nicht erforderlich (BGH BauR 2007, 380; NJW 2011, 1594; OLG Düsseldorf BauR 2010, 2134; Ihle, in: Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 6. Aufl., Rn. 1938 ff. m.w.N.).

    Aus Alledem folgt, dass zwischen den Parteien durch ihren Meinungsaustausch eine sogenannte Überprüfungsvereinbarung (s. BGH BauR 2007, 380 Tz. 12 - juris -) zu Stande gekommen war.

  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 72/07

    Weisse Flotte

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 17 U 110/15
    Denn nur so kann das Rechtsmittelgericht die Kausalität einer Verletzung der Pflicht zur Prozessleitung prüfen (BGH GRUR 2008, 1126).
  • BGH, 25.03.1999 - VII ZR 397/97

    Beauftragung eines Architekten mit genehmigungsfähiger Planung

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 17 U 110/15
    Denn der Architekt/Ingenieur schuldet eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung (BGH BauR 1999, 1195; 2002, 1874; 2011, 869; s. a. Werner/Pastor/Frechen, Rn. 1990 ff.).
  • OLG Naumburg, 14.06.2006 - 6 U 111/05

    Genehmigungsrisiko zu Lasten des Architekten bei Verpflichtung zur Erstellung

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 17 U 110/15
    Ob dies der Fall ist, kann der Auftraggeber auch bei Einreichung des Genehmigungsantrags (Leistungsphase 4) noch nicht absehen, woraus folgt, dass als Abnahmezeitpunkt nicht schon der Zeitpunkt der Genehmigung (BGH BauR 1999, 934; OLG Naumburg BauR 2009, 119) bzw. die anschließende Verwertung der Planungsleistung durch den Bauherrn in Betracht kommen kann, sondern maßgeblich darauf abzustellen ist, wann das Bauwerk vollendet und damit die Abnahme denkbar ist.
  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 8/10

    Haftung des Architekten: Mitverschulden des Bauherrn bei Kenntnis der

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 17 U 110/15
    Denn der Architekt/Ingenieur schuldet eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung (BGH BauR 1999, 1195; 2002, 1874; 2011, 869; s. a. Werner/Pastor/Frechen, Rn. 1990 ff.).
  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 17 U 110/15
    Zum früheren Recht hat der BGH (BauR 2011, 1032; 2010, 1778) ausdrücklich entschieden, dass die fünfjährige Verjährungsfrist gemäß § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. erst mit Abnahme bzw. endgültiger Abnahmeverweigerung zu laufen beginnt.
  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 190/97

    Erfüllung eines Architektenauftrags auf Erstellung einer genehmigungsfähigen

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 17 U 110/15
    Ob dies der Fall ist, kann der Auftraggeber auch bei Einreichung des Genehmigungsantrags (Leistungsphase 4) noch nicht absehen, woraus folgt, dass als Abnahmezeitpunkt nicht schon der Zeitpunkt der Genehmigung (BGH BauR 1999, 934; OLG Naumburg BauR 2009, 119) bzw. die anschließende Verwertung der Planungsleistung durch den Bauherrn in Betracht kommen kann, sondern maßgeblich darauf abzustellen ist, wann das Bauwerk vollendet und damit die Abnahme denkbar ist.
  • OLG Frankfurt, 22.03.2002 - 15 U 180/99

    Architekten - Anwendbarkeit der HOAI bei freiem Mitarbeiterverhältnis

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 17 U 110/15
    Denn der Architekt/Ingenieur schuldet eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung (BGH BauR 1999, 1195; 2002, 1874; 2011, 869; s. a. Werner/Pastor/Frechen, Rn. 1990 ff.).
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 129/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

  • OLG Brandenburg, 20.12.2006 - 13 U 55/06

    Architektenvertrag: Konkludente Abnahme der Planungsleistungen

  • LG Koblenz, 28.02.2013 - 4 O 103/12

    Stufenweiser Auftrag: Ab 17.08.2009 gilt HOAI 2009!

  • BGH, 03.02.2011 - IX ZR 105/10

    Haftung des Rechtsanwalts: Schadensersatzpflicht wegen Erhebung einer

  • OLG Dresden, 17.06.2010 - 10 U 1648/08

    Architektenhaftung: Verjährung im Stufenauftrag

  • BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.10.2016 - 17 U 110/15   

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https://dejure.org/2016,75127
OLG Karlsruhe, 18.10.2016 - 17 U 110/15 (https://dejure.org/2016,75127)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.10.2016 - 17 U 110/15 (https://dejure.org/2016,75127)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 17 U 110/15 (https://dejure.org/2016,75127)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hamburg, 10.07.2020 - 321 O 91/19

    Kapitalanlagen: Handeln eines Beraters/Vermittlers in fremdem Namen;

    bb) Der Prospekt muss im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle auf ein schlüssiges Gesamtbild des Anlageobjektes, die sachliche Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen überprüft werden (OLG Karlsruhe, Urt. V. 18.10.2016 - 17 U 110/15, BeckRS 2016, 134042), die vorgenommene Bewertung der Anlage muss aus der ex ante Perspektive vertretbar gewesen sein (siehe zu diesem Maßstab Grüneberg, Palandt, BGB, 79. Auflage 2019 § 280, Rn. 49).

    Das Sicherheitsmerkmal einer Anlage wird nicht durch die Möglichkeit des Totalverlustes ausgeschlossen (OLG Karlsruhe, Urt. V. 18.10.2016 - 17 U 110/15, BeckRS 2016, 134042 Rn 42).

  • BGH, 25.10.2018 - III ZR 539/16

    Zulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.R.e.

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 17. Zivilsenat - vom 18. Oktober 2016 - 17 U 110/15 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
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