Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 17 U 129/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4479
OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 17 U 129/88 (https://dejure.org/1989,4479)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.11.1989 - 17 U 129/88 (https://dejure.org/1989,4479)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. November 1989 - 17 U 129/88 (https://dejure.org/1989,4479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sicherheitsabstand unter Radfahrern; Überholvorgang; Überholabsicht; Breite des Radwegs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 823, 847; StVO § 5

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 466
  • NZV 1990, 188
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 30.05.2016 - 9 U 115/15

    Haftung bei Fahrradunfall: Pflichten des Radfahrers beim Überholen eines anderen

    Dabei erscheint es zwar denkbar, dass ein Radfahrer eventuell beim Überholen einen geringeren Seitenabstand einhalten kann als ein Pkw-Fahrer, weil die Gefahren für den überholten Radfahrer geringer sind als bei einem mit erheblicher Geschwindigkeit überholenden Kraftfahrzeug (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 466).

    Aus der vom Beklagten zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW-RR 1990, 466) ergibt sich für einen ähnlichen Fall keine abweichende Bewertung.

  • KG, 26.02.2018 - 22 U 146/16

    Kollision zweier Fahrradfahrer bei einem Überholvorgang auf einem Fahrradweg:

    Insoweit geht der Senat ebenso wie das Landgericht davon aus, dass hierfür in der vorliegenden Konstellation grundsätzlich ein Abstand zwischen den Fahrenden - nicht zwischen den Lenkern - von einem Meter ausreichend ist (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 29. November 1989, 17 U 129/88, NJW-RR 1990, 460).
  • OLG Frankfurt, 01.12.2014 - 13 U 122/13

    Auf den Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen.

    Als unzutreffend erweist sich zudem die unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 29.11.1989 (Az. 17 U 129/88, NJW-RR 1990, 466-467) aufgestellte Behauptung des Beklagten, dass bei Unterschreiten eines Sicherheitsabstandes von 1, 5 bis 2 Metern der überholende Radfahrer seine Überholabsicht zuvor durch Klingelzeichen anzeigen müsse.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht