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OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 17 U 129/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sicherheitsabstand unter Radfahrern; Überholvorgang; Überholabsicht; Breite des Radwegs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 466
- NZV 1990, 188
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 30.05.2016 - 9 U 115/15
Haftung bei Fahrradunfall: Pflichten des Radfahrers beim Überholen eines anderen …
Dabei erscheint es zwar denkbar, dass ein Radfahrer eventuell beim Überholen einen geringeren Seitenabstand einhalten kann als ein Pkw-Fahrer, weil die Gefahren für den überholten Radfahrer geringer sind als bei einem mit erheblicher Geschwindigkeit überholenden Kraftfahrzeug (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 466).Aus der vom Beklagten zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW-RR 1990, 466) ergibt sich für einen ähnlichen Fall keine abweichende Bewertung.
- KG, 26.02.2018 - 22 U 146/16
Kollision zweier Fahrradfahrer bei einem Überholvorgang auf einem Fahrradweg: …
Insoweit geht der Senat ebenso wie das Landgericht davon aus, dass hierfür in der vorliegenden Konstellation grundsätzlich ein Abstand zwischen den Fahrenden - nicht zwischen den Lenkern - von einem Meter ausreichend ist (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 29. November 1989, 17 U 129/88, NJW-RR 1990, 460). - OLG Frankfurt, 01.12.2014 - 13 U 122/13
Auf den Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen.
Als unzutreffend erweist sich zudem die unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 29.11.1989 (Az. 17 U 129/88, NJW-RR 1990, 466-467) aufgestellte Behauptung des Beklagten, dass bei Unterschreiten eines Sicherheitsabstandes von 1, 5 bis 2 Metern der überholende Radfahrer seine Überholabsicht zuvor durch Klingelzeichen anzeigen müsse.