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   OLG Frankfurt, 03.12.2014 - 17 U 130/14   

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https://dejure.org/2014,52186
OLG Frankfurt, 03.12.2014 - 17 U 130/14 (https://dejure.org/2014,52186)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.12.2014 - 17 U 130/14 (https://dejure.org/2014,52186)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - 17 U 130/14 (https://dejure.org/2014,52186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung aus Immobilienfinanzierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung einer Bank zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach Kündigung eines Darlehens wegen Zahlungsverzugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung aus Immobilienfinanzierung

  • rechtsportal.de

    BGB § 497 Abs. 1
    Berechtigung einer Bank zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach Kündigung eines Darlehens wegen Zahlungsverzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94

    Rechte und Pflichten in einer Ehegattengesellschaft; Rechte des Sicherungsgebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2014 - 17 U 130/14
    Der Sicherungsgeber hat einen durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld, der sich in der Zwangsversteigerung bei einer teilweise nicht mehr valutierenden Grundschuld am Übererlös fortsetzt (OLG Frankfurt, Urteil vom 23.11.2011, 9 U 76/10, WM 2012, 2280-2285, Rn. 47; BGH, Urteil vom 11.10.1995, XII ZR 62/94).
  • OLG München, 31.03.2014 - 17 U 4313/13
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2014 - 17 U 130/14
    Eine abweichende Beurteilung kann auch nicht aus der Entscheidung des OLG München vom 31.01.2014 (17 U 4313/13) hergeleitet werden.
  • OLG Frankfurt, 23.11.2011 - 9 U 76/10

    Zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung auf den Kündigungszeitpunkt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2014 - 17 U 130/14
    Der Sicherungsgeber hat einen durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld, der sich in der Zwangsversteigerung bei einer teilweise nicht mehr valutierenden Grundschuld am Übererlös fortsetzt (OLG Frankfurt, Urteil vom 23.11.2011, 9 U 76/10, WM 2012, 2280-2285, Rn. 47; BGH, Urteil vom 11.10.1995, XII ZR 62/94).
  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 452/02

    Rechtsstellung des Erstehers gegenüber einer bestehengebliebenen Grundschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2014 - 17 U 130/14
    Grundsätzlich kann bei der Grundstückszwangsversteigerung aus einer Grundschuld der Sicherungsgeber , d.h. die Klägerin und ihr Ehemann von der Sicherungsnehmerin (Beklagten) die Herausgabe des Erlöses bzw. Übererlöses als Rückgewährsanspruch verlangen (BGHZ 155, 63 ff.; Palandt/Bassenge, 70. Aufl. 2014, § 1191, Rn. 32).
  • BGH, 17.01.2013 - XI ZR 512/11

    Keine vollumfängliche Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehenskündigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2014 - 17 U 130/14
    Auch wenn die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung als solche inhaltlich nicht in Frage gestellt wird, ist grundsätzlich mit dem BGH (Anerkenntnisurteil vom 15.01.2013 - XI ZR 512/11) davon auszugehen, dass § 497 Abs. 1 BGB als Sondervorschrift für die Schadensberechnung bei Krediten, die wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden, neben dem gesetzlichen Anspruch auf Verzugszinsen keinen Anspruch auf eine abstrakt zu berechnende Vorfälligkeitsentschädigung zulässt.
  • OLG Stuttgart, 29.04.2015 - 9 U 176/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung; Anspruch der

    Aus dieser Entstehungsgeschichte wird von einer Ansicht geschlossen, an den Zahlungsverzug des Darlehensnehmers dürften nach dem Willen des Gesetzgebers bei Verbraucherkreditverträgen keine weiteren Rechtsnachteile des Verbrauchers geknüpft werden als die Verpflichtung zur Leistung von Verzugszinsen auf die offenen Forderungen der Bank (Lindner, Vortrag anlässlich des 10. Tags des Bank- und Kapitalmarktrechts am 15.11.2013, vgl. dazu auch Edelmann/Hölldampf, BB 2014, 202, 204; OLG Frankfurt, Urteil vom 03.12.2014 - 17 U 130/14, GA II Bl. 238a).

    Auch weicht der Senat insoweit unter anderem von der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt a. M. (Urteil vom 03.12.2014 - 17 U 130/14) ab (vgl. Senat, Urteil vom 11.02.2015 - 9 U 153/14).

  • OLG Frankfurt, 23.09.2015 - 23 U 194/14

    Keine Vorfälligkeitsentschädigung neben Verzugszinsen

    Der Senat geht mit dem Landgericht davon aus, dass der hier gemäß Art. 229 § 22 EGBGB anwendbare § 497 Abs. 1 BGB a.F. als Sondervorschrift für die Schadensberechnung bei Krediten, die wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden, neben dem gesetzlichen Anspruch auf Verzugszinsen keinen Anspruch auf eine abstrakt zu berechnende Vorfälligkeitsentschädigung zulässt (str., wie hier: OLG Düsseldorf, Beschl.v. 12.02.2015 - 6 U 175/14 - OLG Frankfurt am Main, Urt.v. 03.12.2014 - 17 U 130/14 - OLG Hamburg, Urt.v. 07.11.2007 - 10 U 5/07 - vgl. OLG Zweibrücken WM 2001, 24 zu § 11 Abs. 1 VerbrKrG; vgl. zumindest i.E. auch BGH, Anerkenntnisurteil vom 17.01.2013 - 23 U 512/11 -).
  • OLG Frankfurt, 25.07.2019 - 1 U 169/18

    Verjährung eines Anspruchs auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

    Dieser Auffassung haben sich zwei Senate des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und das Oberlandesgericht Düsseldorf angeschlossen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.2.2015 - 6 U 175/14; OLG Frankfurt, Urt. v. 3.12.2014 - 17 U 130/14 ; Urt. v. 23.9.2015 - 23 U 194/14 ).
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OLG Karlsruhe, 26.01.2015 - 17 U 130/14 (https://dejure.org/2015,49235)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.01.2015 - 17 U 130/14 (https://dejure.org/2015,49235)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 17 U 130/14 (https://dejure.org/2015,49235)
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