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   OLG Düsseldorf, 11.07.2008 - I-17 U 140/07   

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OLG Düsseldorf, 11.07.2008 - I-17 U 140/07 (https://dejure.org/2008,13310)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.2008 - I-17 U 140/07 (https://dejure.org/2008,13310)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2008 - I-17 U 140/07 (https://dejure.org/2008,13310)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Verstoßes gegen individualvertragliche Wettbewerbsverbote; Vereinbarkeit eines Verbots der Annahme von Aufträgen von Mandanten der Sozietät mit §§ 74 Abs. 2, 75d Handelsgesetzbuch (HGB) und mit § 138 Abs. 1 BGB; Personeller Geltungsbereich des § 74 Abs. 2 HGB; ...

  • Judicialis

    HGB §§ 74 ff.; ; HGB § 74 Abs. 2; ; HGB § 75 d; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 305 Abs. 1; ; BGB §§ 307 ff.; ; BGB § 343

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 74 Abs. 2; BGB § 138 Abs. 1
    Verstoß gegen nachvertragliches Wettbewerbsverbot eines ausscheidenden Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.05.2000 - II ZR 308/98

    Mandantenschutz beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2008 - 17 U 140/07
    Eine hinreichende gegenständliche und räumliche Begrenzung weist § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages dadurch auf, dass das Wettbewerbsverbot sich als sogenannte Mandantenschutzklausel allein auf die bisherigen Mandanten der Sozietät bezieht (vgl. BGH NJW 2000, 2584).

    Auch bei Mandantenschutzklauseln ist die Zwei-Jahres-Grenze einzuhalten (BGH NJW 2000, 2584).

  • BGH, 18.07.2005 - II ZR 159/03

    Grenzen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bei Ausscheiden aus einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2008 - 17 U 140/07
    Ihre Wirksamkeit hängt daher grundsätzlich davon ab, dass sie in räumlicher, gegenständlicher und zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß nicht überschreiten (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH NJW 2005, 3061 m.w.N.).
  • BGH, 17.02.1992 - II ZR 140/91

    Entlassung des GmbH-Geschäftsführers aus nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2008 - 17 U 140/07
    Es ist anerkannt, dass § 74 Abs. 2 HGB gegenüber Organmitgliedern von Kapitalgesellschaften, zu denen auch der Fremdgeschäftsführer einer GmbH gehört, nicht gilt; die Gesellschaft soll sich durch Vereinbarungen mit ihrem Geschäftsführer davor bewahren können, dass dieser die in dem Unternehmen erlangten Kenntnisse und Verbindungen zu ihrem Schaden ausnutzt, ohne dass sie dabei den Beschränkungen der starren, auf ganz anders geartete Rechtsverhältnisse zugeschnittenen sozialen Schutzrechte der §§ 74 ff. HGB unterworfen wird (BGH NJW 1992, 1892; BGH NJW 2002, 1875; Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, GmbHG, 18. Aufl., § 35, Rn. 197; Boecken in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 74, Rn. 7).
  • BGH, 04.03.2002 - II ZR 77/00

    Verkürzung des Wettbewerbsverbots eines GmbH-Geschäftsführers durch Freistellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2008 - 17 U 140/07
    Es ist anerkannt, dass § 74 Abs. 2 HGB gegenüber Organmitgliedern von Kapitalgesellschaften, zu denen auch der Fremdgeschäftsführer einer GmbH gehört, nicht gilt; die Gesellschaft soll sich durch Vereinbarungen mit ihrem Geschäftsführer davor bewahren können, dass dieser die in dem Unternehmen erlangten Kenntnisse und Verbindungen zu ihrem Schaden ausnutzt, ohne dass sie dabei den Beschränkungen der starren, auf ganz anders geartete Rechtsverhältnisse zugeschnittenen sozialen Schutzrechte der §§ 74 ff. HGB unterworfen wird (BGH NJW 1992, 1892; BGH NJW 2002, 1875; Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, GmbHG, 18. Aufl., § 35, Rn. 197; Boecken in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 74, Rn. 7).
  • BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 586/01

    Mandantenübernahmeklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2008 - 17 U 140/07
    Selbst wenn sie dazu führte, dass dem Beklagten im Ergebnis die Übernahme der Mandate untersagt würde, weil sich ihre Bearbeitung wirtschaftlich nicht lohnte (so der Ansatz des Bundesarbeitsgerichts in der von dem Beklagten angeführten, ihn als Geschäftsführer nicht unmittelbar betreffenden Entscheidung BAG NZA 2002, 1282), läge keine sittenwidrige Beeinträchtigung seiner Berufsausübungsfreiheit vor, weil, wie ausgeführt, ein auf frühere Mandanten der Sozietät und eine Zeitdauer von zwei Jahren beschränktes Wettbewerbsverbot zulässig ist.
  • BGH, 29.09.2003 - II ZR 59/02

    Zeitliche Grenzen eines Wettbewerbsverbots nach Ausscheiden aus einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2008 - 17 U 140/07
    Eine zwei Jahre überschreitende Verbotsfrist ist in aller Regel unangemessen, weil sich die geknüpften Mandantenbeziehungen nach Ablauf dieser Zeitspanne typischerweise weitgehend gelöst haben (BGH NJW 2004, 66; MünchKommBGB-Armbrüster, 5. Aufl., § 138, Rn. 79).
  • LG Mönchengladbach, 29.06.2007 - 7 O 9/07

    Steuerberatungsgesellschaft hat gegen einen ehemals bei ihr beschäftigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2008 - 17 U 140/07
    das am 29.Juni 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Mönchengladbach - 7 O 9/07 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • OLG Nürnberg, 25.11.2009 - 12 U 681/09

    Wirksamkeit eines nachvertraglichen vertragsstrafenbewehrten Wettbewerbsverbots:

    Entsprechende Mandantenschutzklauseln sind bei gegenständlicher Begrenzung zulässig (BGH, Urteil vom 26.03.1984 - II ZR 229/83, BGHZ 91, 1; Urteil vom 29.10.1990 - II ZR 241/89, WM 1990, 2121; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2008 - 17 U 140/07, in juris veröffentlicht; Scholz/Uwe H. Schneider, GmbHG a.a.O. Rn. 177).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - W (Kart) 4/19

    Vorläufige Untersagung des Abschlusses von Verträgen über die Durchführung von

    Solche Schutzklauseln sind bei entsprechender gegenständlicher und räumlicher Begrenzung zulässig, wenn sie einen Zeitraum von regelmäßig zwei Jahren nicht überschreiten, nach deren Ablauf nicht mehr damit zu rechnen ist, dass der ausgeschiedene Gesellschafter noch über besondere Verbindungen oder Kenntnisse in bezug auf die Gesellschaft verfügt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 18.07.2005, II ZR 159/03, Rn. 14 bei juris; Urteil vom 29.09.2003, II ZR 59/02, Rn. 7 bei juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.11.2009, 12 U 681/09, Rn. 35 bei juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2008, I-17 U 140/07, Rn. 13 bei juris).
  • OLG Jena, 03.04.2019 - 2 U 696/15
    Die Klausel weist hier aber dadurch eine hinreichende gegenständliche und räumliche Begrenzung auf, dass sich das Wettbewerbsverbot als Mandantenschutzklausel allein auf die bisherigen Mandanten der Klägerin bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 08. Mai 2000 - ll ZR 308/98 -, Rn. 12 - 14, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2008 - l - 17 U 140/07 - ,Rn. 19, juris).

    Es ist anerkannt, dass § 74 Abs. 2 HGB gegenüber Organmitgliedern von Kapitalgesellschaften nicht gilt; die Gesellschaft soll sich durch Vereinbarungen mit ihrem Geschäftsführer davor bewahren können, dass dieser die in dem Unternehmen erlangten Kenntnisse und Verbindungen zu ihrem Schaden ausnutzt, ohne dass sie dabei den Beschränkungen der starren, auf ganz anders geartete Rechtsverhältnisse zugeschnittenen sozialen Schutzrechte der §§ 74 ff. HGB unterworfen wird (BGH, Urteil vom 04. März 2002 - ll ZR 77/00 -, Rn. 9, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2008 - l -17 U 140/07 -, Rn. 16, juris).

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