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   OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99   

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OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99 (https://dejure.org/1999,2655)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.11.1999 - 17 U 1606/99 (https://dejure.org/1999,2655)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. November 1999 - 17 U 1606/99 (https://dejure.org/1999,2655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    VOB; Allgemeine Vertragsbedingungen; Verzugszinsen; Sachmängel; Werkvertrag; Mangel; Ersatzanspruch

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 92 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; VOB/B § 13 Ziffer 5 Abs. 2; ; VOB/B § 4 Ziffer 3; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 278; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 640 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausführung einer Schneefanganlage im Erzgebirge; Lückenhaftigkeit des Leistungsverzeichnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unvollständiges Leistungsverzeichnis als Mitverschulden des Planers? Abgrenzung zur funktionalen Leistungsbeschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2000, 333
  • BauR 2000, 1341
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.10.1990 - VII ZR 228/89

    Verschulden bei Mängeln der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99
    Er hat sie dann besonders genau zu prüfen und alle Fehler dem Auftraggeber anzuzeigen (BGH BauR 1991, 79).

    Hätte er durch ordentliche Prüfung den Planungsfehler erkennen und durch einen Hinweis den Mangel vermeiden können, setzt er die eigentliche Ursache für später auftretende Schäden (BGH BauR 1991, 79, BauR 1977, 420, BauR 1978, 222, BauR 1987, 79; vgl. Werner/Pastor, aaO., Rn. 1130).

  • BGH, 18.01.1973 - VII ZR 88/70

    Hinweispflichten des Auftragnehmers bei erkannten Planungsmängeln

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99
    Wenn dem Beklagten bewusst war, dass die von ihm letztlich gewählte Ausführung früher oder später zu einem Mangel führen musste, und hat er sein Werk trotzdem allein anhand der lückenhaften Planvorgaben erstellt, ist es ihm nach Treu und Glauben sogar verwehrt, sich auf ein Mitverschulden der Klägerin zu berufen (vgl. BGH BauR 1973, 190; Werner/Pastor, aaO., Rn. 2462).
  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95

    Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99
    Denn dann hätte sich aus dem Werkvertrag oder dem Leistungsverzeichnis ergeben müssen, dass der Beklagte nicht nur zur Erstellung eines Werkes, sondern zumindest teilweise auch zu dessen Planung verpflichtet werden sollte (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 1133; BGH BauR 1997, 126, 128).
  • BGH, 09.02.1978 - VII ZR 122/77

    Klarstellungspflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99
    Hätte er durch ordentliche Prüfung den Planungsfehler erkennen und durch einen Hinweis den Mangel vermeiden können, setzt er die eigentliche Ursache für später auftretende Schäden (BGH BauR 1991, 79, BauR 1977, 420, BauR 1978, 222, BauR 1987, 79; vgl. Werner/Pastor, aaO., Rn. 1130).
  • BGH, 30.06.1977 - VII ZR 325/74

    Grenzen des dem Auftragnehmer zugewiesenen Risikobereichs bei Vereinbarung der

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99
    Hätte er durch ordentliche Prüfung den Planungsfehler erkennen und durch einen Hinweis den Mangel vermeiden können, setzt er die eigentliche Ursache für später auftretende Schäden (BGH BauR 1991, 79, BauR 1977, 420, BauR 1978, 222, BauR 1987, 79; vgl. Werner/Pastor, aaO., Rn. 1130).
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99
    Wird der geschuldete Erfolg nicht erreicht, liegt auch dann ein Mangel vor, wenn er ganz oder teilweise auf einen Planungsfehler zurückzuführen ist, den der Auftraggeber zu vertreten hat (vgl. BGH BauR 1999, 37).
  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99
    Die Auslegung des Vertragsinhaltes ( 133, 157 BGB) ergibt also, dass die Planung allein der Klägerin oblag und der Beklagte sich nach ihr richten sollte (vgl. Werner/Pastor, Rn. 1129 und 1133; BGH BauR 1994, 236).
  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99
    Hätte er durch ordentliche Prüfung den Planungsfehler erkennen und durch einen Hinweis den Mangel vermeiden können, setzt er die eigentliche Ursache für später auftretende Schäden (BGH BauR 1991, 79, BauR 1977, 420, BauR 1978, 222, BauR 1987, 79; vgl. Werner/Pastor, aaO., Rn. 1130).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.1995 - 22 U 256/93

    Begriff der schlüsselfertigen Herstellung; Erstattung der Mehrwertsteuer bei

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99
    Dem Auftragnehmer obliegt der Gegenbeweis (Ingenstau/Korbion, aaO., Rn. 539, 540, 545 und 549; Werner/Pastor, aaO., Rn. 1584; Kaiser, aaO., Rn. 83 b; OLG Köln, a.a.O.; BGH BauR 1992, 758; OLG Düsseldorf BauR 1996, 396, 398).
  • BGH, 11.06.1992 - VII ZR 333/90

    Darlegungs- und Beweislast bei Aufrechnung des Bestellers mit

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99
    Dem Auftragnehmer obliegt der Gegenbeweis (Ingenstau/Korbion, aaO., Rn. 539, 540, 545 und 549; Werner/Pastor, aaO., Rn. 1584; Kaiser, aaO., Rn. 83 b; OLG Köln, a.a.O.; BGH BauR 1992, 758; OLG Düsseldorf BauR 1996, 396, 398).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

    Die Haftung des auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Bauunternehmers verringert sich auf einen Geldbetrag, der seinem Haftungsanteil quotenmäßig entspricht, wenn er gemeinsam gesamtschuldnerisch mit dem Architekten des Bauherrn diesem gegenüber haftet, weil ihn ein Ausführungs- und den Architekten ein Planungsverschulden trifft (BGH, NJW-RR 1991, 276; OLG Dresden, NZBau 2000, 333, 335; OLG Karlsruhe, NZBau 2003, 102, 103; MünchKommBGB/Soergel, 3. Aufl., § 635 RN.

    Sie hat damit die eigentliche Ursache für den später aufgetretenen Mangel gesetzt, was bei der Verschuldensabwägung zu ihren Lasten zu gewichten ist (BGH, NJW-RR 1991, 276; OLG Dresden, NZBau 2000, 333, 335; a. A. für den "Regelfall" 1/3 bis 2/3 zu Lasten des Auftragnehmers: Beck"scher VOB Kommentar/Hofmann, § 3 VOB/B RN. 24).

    Es muss sich um die bewusste Ausführung eines fehlerhaften Architektenplanes handeln (BGH, NJW-RR 1991, 276, NJW 1984, 1676, 1677; BauR 1973, 190, 191; OLG Dresden, NZBau 2000, 333, 335; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 273, 274; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., RN.

  • OLG Jena, 17.02.2022 - 8 U 1133/20

    Bauüberwachungspflicht des Architekten; Einbeziehung eines Verhandlungsprotokolls

    Wählt der Auftraggeber - wie hier - einen Drittunternehmer auf dem freien Markt aus, spricht aus der Erfahrung der täglichen Baupraxis der erste Anschein dafür, dass die von dem Drittunternehmen abgerechneten Kosten erforderlich waren (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2016 - 21 U 161/13, juris Rn. 182; OLG Dresden, Urteil vom 29.11.1999 - 17 U 1606/99, juris Rn. 27).

    Der Auftragnehmer ist für das Gegenteil, nämlich eine Beauftragung zu "übersetzten" Preisen, mithin eine eindeutige und unzweifelhafte Überschreitung der Grenze der Erforderlichkeit, darlegungs- und beweispflichtig (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2016 - 21 U 161/13, juris Rnrn. 182, 183; OLG Dresden, Urteil vom 29.11.1999 - 17 U 1606/99, juris Rn. 28).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer

    Sie hat damit die eigentliche Ursache für den später aufgetretenen Mangel gesetzt, was bei der Verschuldensabwägung zu ihren Lasten zu gewichten ist (BGH, NJW-RR 1991, 276 ; OLG Dresden, NZBau 2000, 333, 335; a. A. für den "Regelfall" 1/3 bis 2/3 zu Lasten des Auftragnehmers: Beck'scher VOB Kommentar/Hofmann, § 3 VOB/B RN. 24).
  • OLG Rostock, 11.06.2009 - 3 U 213/08

    Werkvertrag: Verpflichtung des Unternehmers zur Leistung von Aufwendungsersatz

    Dies wird von der insoweit vortrags- und beweisbelasteten Klägerin (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 29.11.1999, 17 U 1606/99, BauR 2000, 1341) nicht geltend gemacht.
  • OLG Jena, 08.01.2015 - 1 U 268/13

    Architekt muss über keine Spezialkenntnisse im Schwimmbadbau verfügen!

    Ein Erstattungsanspruch ist nämlich erst dann gemindert, wenn die Grenzen der Erforderlichkeit eindeutig überschritten sind oder der Auftraggeber bei der Auswahl des Drittunternehmers oder bei Abschluss des Reparaturvertrages seine Schadensminderungspflicht verletzt hat (OLG Dresden BauR 2000, 1341).

    Wählt der Auftraggeber - wie in dem vorliegenden Fall - einen Drittunternehmer auf dem freien Markt aus, obliegt dagegen dem Auftraggeber der Gegenbeweis, dass die von dem Drittunternehmer in Rechnung gestellten Positionen nicht erforderlich waren (OLG Dresden BauR 2000, 1341).

  • OLG Bamberg, 01.04.2005 - 6 U 42/04

    Zum Umfang und zur Höhe von erstattungsfähigen Mängelbeseitigungskosten

    Selbst dann, wenn die vom Drittunternehmer für die Mangelbeseitigung in Rechnung gestellte Vergütung das Doppelte oder Dreifache der Kosten ausmacht, die dem Schadensverursacher entstehen würden, kann nicht ohne weiteres gesagt werden, dass die Aufwendungen das Erforderliche übersteigen (MünchKomm zum BGB, 3. Aufl., § 633, Rdnr. 149 ff.; OLG Dresden BauR 2000, 1341 ff.).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 5 U 76/02

    Streit um Ansprüche aus Baumängelgewährleistung

    Denn er hat sowohl ein vertragswidriges Werk ausgeführt, als auch seine Verpflichtung zur Mangelbeseitigung nicht erfüllt (OLG Dresden, Urteil vom 29.11.1999, 17 U 1606/99, BauR 2000, S. 1341, zit. nach juris, Rn. 27; Ingenstau/Korbion/Wirth, VOB, 17. Aufl., § 13 Abs. 5 VOB/B, Rn. 179 jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 05.05.2011 - 9 U 5060/09

    Mängelbeseitigung: Auch die Kosten der Bauleitung sind zu ersetzen!

    Eine Einschränkung ergibt sich erst dann, wenn die Grenzen der Erforderlichkeit eindeutig überschritten sind oder der Besteller bei der Auswahl des Unternehmers, beim Vertragsschluss oder bei der Abrechnung seine Schadensminderungspflicht verletzt hat (OLG Dresden BauR 2000, 1341 = NZBau 2000, 333).
  • LG Hechingen, 02.11.2021 - 2 O 305/21

    Ausschluss der §§ 650b, 650c BGB ist unwirksam!

    Ist ein Leistungsverzeichnis lückenhaft, so kann die nicht ausdrücklich darin aufgeführte Leistung etwa dann zum Vertragsinhalt werden, wenn die Lückenhaftigkeit für den Auftragnehmer erkennbar ist (OLG Rostock BauR 2009, 1599; OLG Dresden BauR 2000, 1341).
  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 21 U 161/13

    Vorgewerke müssen sich nur innerhalb der zulässigen Toleranzen bewegen!

    Insoweit spricht bereits der erste Anschein für die Erforderlichkeit der abgerechneten Kosten (OLG Dresden, Urteil vom 29.11.1999 - 17 U 1606/99; Busche in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 637 BGB Rn. 12; Sprau in Palandt, BGB, 75. Auflage 2016, § 637 BGB Rn. 7).
  • OLG Köln, 15.01.2014 - 11 U 203/12

    Außerordentliche Kündigung des Bauvertrages wegen Verstoßes des Auftragnehmers

  • LG Mühlhausen, 14.04.2023 - 6 O 247/17

    Werkvertrag: Erstattungsfähigkeit von Personalkosten zur Schadensermittlung von

  • OLG Naumburg, 05.10.2015 - 1 U 46/15

    Bauvertrag: Kostenersatzanspruch für Selbstvornahme einer Nachsanierung durch

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2007 - 21 U 172/06

    Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und Höhe der Kosten

  • KG, 25.09.2020 - 21 U 139/14

    Architektenhaftung: Einhalten des Mindeststandards der anerkannten Regeln der

  • OLG Brandenburg, 19.11.2008 - 4 U 78/08

    Werkmangel: Annahmeverzug wegen Ablehnung eines Angebotes zur Mängelbeseitigung

  • KG, 06.10.2022 - 27 U 1087/20

    Prognoserisiko ist Auftragnehmerrisiko!

  • OLG Dresden, 19.10.2015 - 9 U 1493/14
  • LG Bielefeld, 06.01.2012 - 7 O 370/10

    Geltendmachung von Mängelansprüchen bezüglich des Sondereigentums an einem

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