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   OLG Karlsruhe, 06.12.2005 - 17 U 169/05   

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https://dejure.org/2005,1685
OLG Karlsruhe, 06.12.2005 - 17 U 169/05 (https://dejure.org/2005,1685)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.12.2005 - 17 U 169/05 (https://dejure.org/2005,1685)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 17 U 169/05 (https://dejure.org/2005,1685)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zivilrechtlicher Vergleichsvertrag: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Darlehens zur Finanzierung eines Beitrittes zu einem geschlossenen Immobilienfond; Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über die tatsächliche Rechtslage und die angebliche Wirksamkeit des Darlehensvertrages; Rechtlich erhebliches Aufklärungsversäumnis; ...

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 779

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 § 779
    Vergleichsangebot einer Bank: Arglistige Täuschung wegen des Hinweises auf "Grundsatzurteile" eines Oberlandesgerichts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung eines Vergleichs wegen arglistiger Täuschung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Erwerber von Immobilienfonds fechten erfolglos Vergleich mit Sparkasse an

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 123, 779
    Keine Täuschung bei Vergleichsangebot einer den Immobilienfondsbeitritt ihres Kunden finanzierenden Bank bei Hinweis auf "Grundsatzurteile" und deren fehlende Rechtskraft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anfechtung eines Vergleichs durch Immobilienbesitzer ohne Erfolg

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 557
  • MDR 2006, R8
  • WM 2006, 396
  • DB 2006, 949
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2005 - 17 U 169/05
    a) Zwar erkennt die Rechtsprechung nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss eine Haftungsverantwortlichkeit bereits dann an, wenn eine Partei auch nur fahrlässig einen zum Vertragsschluss führenden Irrtum der anderen Partei veranlasst hat (BGH, Urt. vom 25.2.2005 - X ZR 123/03, WM 2005, 1287 unter 2 der Gründe m.N. auf die Rspr.), mit der Folge, dass die sorgfaltswidrig handelnde Partei im Wege des Schadensersatzes (Ersatz des negativen Interesses) dazu verpflichtet ist, die Gegenseite aus dem vertraglichen Obligo zu entlassen, und damit auf Vertragerfüllung nicht bestehen kann.
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03

    Wirksamkeit eines im Jahre 1995 zur Finanzierung eines Fondsbeitritts durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2005 - 17 U 169/05
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nunmehr mit mehreren Grundsatzurteilen vom 20.01.04, Az. 17 U 52/03, 17 U 53/03, 17 U 90/03 und 17 U 204/03 die Wirksamkeit der Kreditverträge bestätigt und die Ansprüche der Kreditnehmer abgewiesen.
  • LG Mannheim, 14.06.2005 - 3 O 463/04
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2005 - 17 U 169/05
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 14. Juni 2005- 3 O 463/04 -wird zurückgewiesen.
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 52/03

    Zustandekommen eines Darlehensvertrages im Rahmen eines finanzierten Beitritts zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2005 - 17 U 169/05
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nunmehr mit mehreren Grundsatzurteilen vom 20.01.04, Az. 17 U 52/03, 17 U 53/03, 17 U 90/03 und 17 U 204/03 die Wirksamkeit der Kreditverträge bestätigt und die Ansprüche der Kreditnehmer abgewiesen.
  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2005 - 17 U 169/05
    Der Täuschungsvorwurf sei schließlich jedenfalls deswegen begründet, weil die Beklagte im Zeitpunkt der Zusendung der neuen Darlehensverträge Kenntnis von den zwischenzeitlich ergangenen Revisionsentscheidungen des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. April 2004 (XI ZR 164/03 und XI ZR 171/03) gehabt habe und damit habe rechnen müssen, dass damit auch die in ihrem Angebotsschreiben in Bezug genommenen Grundsatzurteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe keinen Bestand haben würden.
  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 171/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht; Ausgleich von ohne Rechtsgrund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2005 - 17 U 169/05
    Der Täuschungsvorwurf sei schließlich jedenfalls deswegen begründet, weil die Beklagte im Zeitpunkt der Zusendung der neuen Darlehensverträge Kenntnis von den zwischenzeitlich ergangenen Revisionsentscheidungen des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. April 2004 (XI ZR 164/03 und XI ZR 171/03) gehabt habe und damit habe rechnen müssen, dass damit auch die in ihrem Angebotsschreiben in Bezug genommenen Grundsatzurteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe keinen Bestand haben würden.
  • LG Arnsberg, 12.05.2017 - 2 O 264/16

    Wirksamkeit eines Rücktritts vom Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug mit

    Zwar besteht keine allgemeine Offenbarungspflicht hinsichtlich solcher Umstände, die für den Entschluss des anderen Teils von Bedeutung sein können (BGH, NJW 1989, 763, 764; OLG Karlsruhe, ZIP 2006, 557, 558).
  • OLG München, 26.07.2007 - 19 U 4081/06

    Wirksamkeit eines späteren Vergleichs mit der Bank über finanzierte

    Der Bundesgerichtshof hat inzwischen mit Beschluss vom 13.03.2007 (Az. XI ZR 327/05) die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 06.12.2005 (Az. 17 U 169/05 , veröffentlicht in Juris), dem eine ganz ähnliche Vergleichsvereinbarung zugrunde lag, mit der Begründung zurückgewiesen, es sei rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht die Anleger an dem geschlossenen Vergleich festgehalten hat (vgl. Presseerklärung des BGH Nr. 35/2007).
  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 328/05

    Anfechtung von Vergleichen betreffend Finanzierungsdarlehen zum Fondserwerb

    OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.12.05 - 17 U 169/05 -.
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