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   OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02   

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OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02 (https://dejure.org/2004,4430)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.05.2004 - 17 U 186/02 (https://dejure.org/2004,4430)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 17 U 186/02 (https://dejure.org/2004,4430)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorvertragliche Verpflichtung des Kreditinstituts zur Aufklärung unter dem Gesichtspunkt des Wissensvorsprungs; Maßgebliche Bedeutung des Ertragswertes bei Renditeobjekten; Wissen der Bank von dem im Vergleich zum Verkehrswert doppelt so hohen Kaufpreis des Kaufobjektes; ...

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 249

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138; BGB § 249
    Aufklärungspflicht eines Kreditinstitutes gegenüber Darlehnsnehmer bei einer für dieses offensichtlich erkennbaren Sittenwidrigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wissensvorsprung des finanzierenden Kreditinstituts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Die Bank muss bei offensichtlicher Sittenwidrigkeit warnen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02
    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinaus geht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenskonflikte verwickelt oder wenn sie - wie hier - in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, NJW 2004, 154, 156; ZIP 2004, 500, 503; NJW 2003, 2529, 2530; BKR 2003, 623, 626; NJOZ 2003, 151, 152).

    Es gehört auch bei einem kreditfinanzierten Kauf zu den eigenen Aufgaben des Käufers, die Angemessenheit des Kaufpreises zu prüfen (BGH, NJW 2004, 154, 156 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann von einem besonders groben Missverhältnis, das eine Vermutung für die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit begründet, vielmehr erst ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist, wie der Wert der Gegenleistung (BGH, NJW-RR 2004, 632; NJW 2004, 154, 156; NJW 2003, 2529, 2530; BKR 2003, 421, 422).

    Die Beklagte war als Kreditgeberin nicht verpflichtet, die Rentabilität der Wohnung zu prüfen (BGH, NJW 2004, 154, 156).

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 152/87

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf den Schadensersatzanspruch im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02
    dd) Nicht anzurechnen sind die den Klägern aus dem Erwerb des Wohnungseigentums bis zum 30.04.2001 erwachsenen Steuervorteile in Höhe von DM 41.090,70. Steuervorteile sind regelmäßig nicht anzurechnen, wenn der Geschädigte die Ersatzleistung wiederum versteuern muss und der darin liegende Nachteil den Vorteil in etwa ausgleicht; eine exakte Berechnung der Vor- und Nachteile erübrigt sich wegen der Regelung des § 287 ZPO (vgl. BGHZ 53, 132, 138; 74, 103, 116; BGH, NJW-RR 1988, 788, 789; Palandt/Heinrichs, vor § 249, Rn. 144).

    Damit kommt es zu einem Werbungskostenrückfluss, der zu einem Änderungsbescheid gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO führen kann (BGH, NJW-RR 1988, 788).

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02
    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinaus geht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenskonflikte verwickelt oder wenn sie - wie hier - in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, NJW 2004, 154, 156; ZIP 2004, 500, 503; NJW 2003, 2529, 2530; BKR 2003, 623, 626; NJOZ 2003, 151, 152).

    In dem zu entrichtenden Kaufpreis waren ausweislich § 2 Ziffer 3 des notariellen Vertrages vom 13.01.1995 (BH I, K 3, S. 6) keine solchen Nebenkosten enthalten, die bei der Ermittlung des Äquivalenzverhältnisses abzuziehen wären (BGH, ZIP 2004, 500, 504; NJW 2000, 2352, 2353).

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02
    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinaus geht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenskonflikte verwickelt oder wenn sie - wie hier - in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, NJW 2004, 154, 156; ZIP 2004, 500, 503; NJW 2003, 2529, 2530; BKR 2003, 623, 626; NJOZ 2003, 151, 152).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann von einem besonders groben Missverhältnis, das eine Vermutung für die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit begründet, vielmehr erst ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist, wie der Wert der Gegenleistung (BGH, NJW-RR 2004, 632; NJW 2004, 154, 156; NJW 2003, 2529, 2530; BKR 2003, 421, 422).

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02
    dd) Nicht anzurechnen sind die den Klägern aus dem Erwerb des Wohnungseigentums bis zum 30.04.2001 erwachsenen Steuervorteile in Höhe von DM 41.090,70. Steuervorteile sind regelmäßig nicht anzurechnen, wenn der Geschädigte die Ersatzleistung wiederum versteuern muss und der darin liegende Nachteil den Vorteil in etwa ausgleicht; eine exakte Berechnung der Vor- und Nachteile erübrigt sich wegen der Regelung des § 287 ZPO (vgl. BGHZ 53, 132, 138; 74, 103, 116; BGH, NJW-RR 1988, 788, 789; Palandt/Heinrichs, vor § 249, Rn. 144).
  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 121/67

    Steuerersparnis als anzurechnender Vorteil beim Schadensersatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02
    dd) Nicht anzurechnen sind die den Klägern aus dem Erwerb des Wohnungseigentums bis zum 30.04.2001 erwachsenen Steuervorteile in Höhe von DM 41.090,70. Steuervorteile sind regelmäßig nicht anzurechnen, wenn der Geschädigte die Ersatzleistung wiederum versteuern muss und der darin liegende Nachteil den Vorteil in etwa ausgleicht; eine exakte Berechnung der Vor- und Nachteile erübrigt sich wegen der Regelung des § 287 ZPO (vgl. BGHZ 53, 132, 138; 74, 103, 116; BGH, NJW-RR 1988, 788, 789; Palandt/Heinrichs, vor § 249, Rn. 144).
  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76

    Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02
    Gegenstand einer Bereicherung kann daher bei den Klägern lediglich der durch die Überweisungen selbst entstandene, gegen die Veräußerin gerichtete Anspruch auf Rückzahlung gewesen sein (BGH, NJW-RR 1990, 750, 751; NJW 1978, 1970, 1972; NJW 1989, 2879, 2881; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 845, 848).
  • BGH, 06.11.1989 - II ZR 235/88

    Vorteilsausgleich bei Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02
    Die daraus folgenden steuerrechtlichen Besonderheiten sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 1990, 571) zu beachten.
  • OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98

    Unterschied einer Haftung beim Verkauf einer nicht vorhandenen Sache einerseits

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02
    Gegenstand einer Bereicherung kann daher bei den Klägern lediglich der durch die Überweisungen selbst entstandene, gegen die Veräußerin gerichtete Anspruch auf Rückzahlung gewesen sein (BGH, NJW-RR 1990, 750, 751; NJW 1978, 1970, 1972; NJW 1989, 2879, 2881; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 845, 848).
  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 261/87

    Zurechnung von Kenntnissen des Filialleiters einer Bank; Rechtsfolgen arglistiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02
    Gegenstand einer Bereicherung kann daher bei den Klägern lediglich der durch die Überweisungen selbst entstandene, gegen die Veräußerin gerichtete Anspruch auf Rückzahlung gewesen sein (BGH, NJW-RR 1990, 750, 751; NJW 1978, 1970, 1972; NJW 1989, 2879, 2881; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 845, 848).
  • BGH, 15.03.1990 - III ZR 248/88

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensgeschäfts zur Finanzierung eines Bordellbetriebes

  • BGH, 06.10.1989 - V ZR 223/87

    Rückzahlung einer Maklervergütung - Kauf eines Grundstücks unter Ausschluss

  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 289/94

    Ansprüche des Käufers eines Hausgrundstücks bei sittenwidriger Übervorteilung

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

  • BGH, 15.10.1992 - III ZR 147/91

    Entschädigungspflicht bei Erteilung einer Baugenhemigung mit Pflicht zur

  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90

    Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens

  • BGH, 09.04.1991 - XI ZR 136/90

    Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 27/94

    Bewertung einer Privatstraße

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen steuersparender Bauherren-, Bauträger

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