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   OLG Frankfurt, 13.11.1985 - 17 U 203/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2866
OLG Frankfurt, 13.11.1985 - 17 U 203/84 (https://dejure.org/1985,2866)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.1985 - 17 U 203/84 (https://dejure.org/1985,2866)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 1985 - 17 U 203/84 (https://dejure.org/1985,2866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag des Versicherungsnehmers; Änderung des Kraftfahrtversicherungsvertrags; Teilkasko-Versicherungsschutz; Vollkasko-Versicherungsschutz; Erklärung der Annahme; Bemessung der Frist; Unfall des versicherten Fahrzeugs; Kenntnis des Versicherers

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Annahmefrist, Überlegungsfrist, verspätete Annahme, Antrag auf Abänderung eines Kaskoversicherungsvertrages

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 329
  • VersR 1986, 229
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 04.12.2000 - 8 U 304/99

    Annahmefrist für Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags

    Allerdings halten eine noch längere Frist für angemessen Sternel, Mietrecht aktuell, Rdnr. 15 auf Seite 188; Kinne-Schach, Mietvertrags- und Mietprozessrecht, Teil I, Rdnr. 6. Nicht einschlägig ist OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1986, 329 (27 Tage für die Annahme des Antrags auf Umwandlung der Vollkasko- und eine Teilkaskoversicherung).
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01

    Änderungskündigung

    Bei einem Antrag auf Änderung eines Vertrages, aus dem fortlaufend Rechte und Pflichten folgen, kann möglicherweise eine längere Überlegungsfrist angemessen sein als etwa bei einem Kaufangebot (OLG Frankfurt 13. November 1985 - 17 U 203/84 - NJW-RR 1986, 329; Palandt/Heinrichs BGB 61. Aufl. § 148 Rn. 7).
  • LAG Niedersachsen, 15.11.1994 - 13 Sa 1219/94

    Aufhebungsvertrag nach Annahme unter Abwesenden; Gesamtzeit bis zum Eingang der

    Nach OLG Frankfurt (NJW-RR 1986, S. 329) steht bei Umwandlung von Vollkaskoversicherung in Teilkaskoversicherung für die Annahme ein Zeitraum von vier Wochen zur Verfügung.
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